Betreff
Antrag auf Prüfung sowie Beantragung von Fördermitteln der NordrheinWestfalen-Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ für den Ortsteil Nottuln-Appelhülsen (Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nottuln)
Vorlage
074/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die Festlegung eines Konzentrationsbereiches (wo sich aus Sicht der Gemeinde auch in Zukunft der Einzelhandel konzentrieren soll) ist Fördervoraussetzung für alle genannten Fördergegenstände. In einem ersten Schritt vor Antragstellung ist die Ausweisung des Bereiches Schulze-Frenking-Hof als zukünftige Konzentrationszone für Einzelhandel daher fachlich/politisch zu diskutieren. Sofern diese Ausweisung gewünscht ist, sollte ein politischer Beschluss folgen. Für eine Antragstellung in diesem Landesprogramm ist kein Beschluss des Rates erforderlich.

2. Die Verwaltung schlägt vor, für das Ortszentrum von Nottuln (hier ist ein Konzentrationsbereich bereits gegeben) die Anwendung des Fördergegenstandes 3.4.1, insbesondere „Leistungen Dritter im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung/von Gestaltungssatzungen“, und „Stadtgrün-Elementen“ zu prüfen.


Sachverhalt:

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag der Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nottuln vor auf Prüfung sowie Beantragung von Fördermitteln der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ für den Ortsteil Nottuln-Appelhülsen. Insbesondere sollen hierbei Fördermittel für den Anstoß eines Zentrenmanagements sowie zur Schaffung von Innenstadtqualitäten geprüft und beantragt werden. Als Ortskern wird der Bereich rund um das Bürgerzentrum im Hof Schulze Frenking vorgeschlagen. Im Einzelnen sollen mittels der Förderung u. a. die Möglichkeit eines Co-Working-Spaces im Speicher des Hofes geprüft werden. Der Bereich rund um das Bürgerzentrum soll aufgewertet und größere Innenstadtqualität bzw. Aufenthaltsqualität geschaffen werden (z. B. Teilentsiegelung, Begrünung, Parkanlage mit Spielplatz, Begegnungsstätte für verschiedene Generationen etc.).

Die Nordrhein-Westfalen-Initiative „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ ist ein Förderangebot des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Programm zielt darauf, bestehende Innenstädte und Zentren in ihrer tragenden Funktion als Orte der Begegnung, Handel, Gastronomie, Kultur und Entertainment auch im Lichte struktureller Veränderungen zu erhalten und zu stärken. Ziel ist die Stärkung der Innenstädte und Ortszentren als multifunktionale Orte für die Stadtentwicklungspolitik, das Programm ist damit ein Nachfolger des „Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren“ aus der Zeit der Corona-Pandemie.

Die 4 Fördergegenstände des Programms:

1. Verfügungsfonds Anmietung

2. Unterstützungspaket Einzelhandelsgroßimmobilien

3. Anstoß eines Zentrenmanagements

4. Schaffung von Innenstadtqualitäten

zielen dementsprechend auf Maßnahmen im Bereich von (bestehenden) Konzentrationszonen des Einzelhandels.

In dem Antrag ist darzulegen, wo sich aus Sicht der Gemeinde auch in Zukunft der Einzelhandel konzentrieren soll (ein oder mehrere Konzentrationsbereiche). Bei der im vorliegenden Antrag für eine Entwicklung vorgeschlagene Bereich rund um das Bürgerzentrum handelt es sich aktuell nicht um eine solche Konzentrationszone. Eine Ausweisung als zukünftige Konzentrationszone mit gewünschter Einzelhandelsentwicklung bedeutet eine Änderung der derzeitigen Hauptfunktion und Hauptnutzung als Veranstaltungs- und Bürgerzentrum. Diese Änderung müsste vorab fachlich/politisch diskutiert und, sofern gewünscht, politisch beschlossen werden. Die Festlegung eines Konzentrationsbereiches ist Fördervoraussetzung für alle o. g. Fördergegenstände.

Die Verwaltung schlägt vor, für das Ortszentrum von Nottuln (hier ist ein Konzentrationsbereich bereits gegeben) die Anwendung des Fördergegenstandes 3.4.1, u. a. „Leistungen Dritter im Zusammenhang mit der Erarbeitung einer Gestaltungssatzung/von Gestaltungssatzungen“,  und „Stadtgrün-Elemente“ zu prüfen.

Für die im Antrag genannte gewünschte Entwicklung im Bereich des Bürgerzentrums Schulze-Frenking-Hof kommen möglicherweise andere Förderprogramme z. B. aus dem Bereich des Klimaschutzes eher in Frage. Die Verwaltung schlägt daher vor diese Möglichkeit zu prüfen.

Die Verwaltung weist ausdrücklich auf den kurzfristigen Zeitrahmen und die notwendige Reife der Antragsunterlagen hin: Anträge sind bis zum 15. Juni 2023 bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung zu stellen. Für eine Förderung kommen nur Maßnahmen in Frage, deren Antragsunterlagen vollständig vorliegen und bewilligungsreif sind. Das heißt das beantragte Vorhaben ist nach Programmbewilligung unmittelbar umsetzungsfähig. Maßnahmen, die zunächst noch geplant werden müssen kommen daher zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung für das Förderprogramm nicht in Frage.


Finanzielle Auswirkungen:

Im Falle einer Antragstellung und Bewilligung der Fördermittel wie folgt: der kommunale Regelfördersatz beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird mit Zu- und Abschlägen von je 10 v. H. zum Strukturausgleich für die Arbeitslosigkeit und für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden verbunden. Somit verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 40% bzw. abhängig von den o. g. Zu- und Abschlägen von je 10 v. H.


Anlagen:

Anlage 1:       Antrag der Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN