Beantragung von Fördermitteln sowie überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln
Beschlussvorschlag:
Empfehlender Beschlussvorschlag für den Gemeinderat:
Für
die Umsetzung der aktuellen Außenanlagenplanung beim Teilneubau der
Sebastian-Grundschule wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, Fördermittel aus
dem Bereich der ländlichen Infrastruktur zu beantragen.
Nach
Bewilligung der Fördermittel (Förderquote von mindestens 60%) wird die
Gemeindeverwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe der Maßnahme beauftragt.
Der dadurch entstehende überplanmäßige Aufwand in Höhe von 230.000 T€ wird gem.
§ 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung genehmigt.
Sachverhalt:
Nach
einem Brandereignis und einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderates, wird
die Sebastian-Grundschule in Teilen zukunftsfähig neu errichtet. Im Rahmen dieses Neubaus sollen auch die
dazugehörigen Außenanlagen umfangreich neugestaltet werden, um diese als
Schulgarten und grünes Klassenzimmer nutzbar zu machen.
Für
die Außenanlagen war ursprünglich ein Förderantrag im Förderprogramm
Klimawandelvorsorge geplant. Diesen hat die Gemeinde zurückgezogen, da die
terminliche Bindung bei der Ausführung nicht hätte eingehalten werden können. Es
besteht die Möglichkeit, im Bereich der ländlichen Infrastruktur Fördermittel
zu akquirieren. Hierzu steht die Gemeindeverwaltung im engen Kontakt mit der
Bezirksregierung, da das betreffende Programm frühestens Ende Mai
veröffentlicht wird.
Die
notwendigen Unterlagen sind vorbereitet und werden im Moment noch mit der
Bezirksregierung abgestimmt, um den Antrag so früh wie möglich stellen zu
können. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich die Förderquote bei ca. 60-65%
des Investitionsvolumens bewegen.
Für
die Beantragung der gewünschten Fördermittel sowie der Bereitstellung von
überplanmäßigen Haushaltsmitteln ist ein entsprechender politischer Beschluss
erforderlich.
Im
Haushaltsplan 2023 sind bislang 120.000 € (sowohl als Aufwand als auch als
Ertrag) für die Außenanlagen des Schulhofes eingeplant. Um die
Schulhofgestaltung nach der Bewilligung der Fördermittel auch ausschreiben und
vergeben zu können, müssen weitere 230.000 € an Haushaltsmitteln bereitgestellt
werden. Gem. § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung ist hierfür ein
Ratsbeschluss erforderlich. Die Mehraufwendungen werden durch höhere Fördermittel
in Höhe von 90.000 € (unterstellt wird eine 60%ige Förderung der
Gesamtmaßnahme: 350.000 €) sowie dem geplanten Einsatz der Spendengelder des
Fördervereines gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Kostenschätzung für die geplanten Außenanlagen beläuft sich auf ca. 350 T€
brutto. Die Förderquote beträgt wahrscheinlich 60-65% der Gesamtsumme. Im
Haushalt 2023 sind 120 T€ als konsumtive Mittel bereitgestellt.
In
Absprache mit dem Förderverein der Schule, stehen bislang rund 60 T€ Spendenmittel
zur Verfügung, die für die Schulhofneugestaltung eingesetzt werden sollen.
Zudem ist die Unterstützung der Eltern z. B. bei der Bepflanzung (dies ist
bereits mit den Elternvertretern abgesprochen) zugesagt.
1. Überplanmäßiger
Aufwand
350.000
€ Kosten der Gesamtmaßnahme
120.000 € Haushaltsmittel
2023
230.000
€ ungedeckter Aufwand bzw.
überplanmäßiger Aufwand
2. Finanzierung
Eigenmittel
350.000
€ Kosten der Gesamtmaßnahme
210.000 € Annahme:
60% Fördermittel (227.500 € bei 65% Förderquote)
140.000
€ Eigenmittel (122.500 € bei 65%
Förderquote)
davon:
60.000 € Spendengelder
Förderverein
80.000 € Kommunalhaushalt
Anlagen:
Anlage 1: Projektskizze Sebastiangrundschule
Außenanlagen