Betreff
Widmung einer Einleitungsstelle für Niederschlagswasser als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage der Gemeinde Nottuln
Vorlage
070/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage dargestellte Einleitungsstelle für Niederschlagswasser wird als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage gemäß § 2, Ziffer 6 a), der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln, i. d. F. vom 11.12.2018, gewidmet. 

 


Sachverhalt:

 

Mit der Neuansiedlung eines Gewerbebetriebes im Bereich des Gewerbegebietes Beisenbusch ist auch die Frage der Entwässerung zu klären.

 

Um klarzustellen, dass die Entwässerung für die Niederschlagsentwässerung durch die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde erfolgt, ist die Widmung einer Einleitungsstelle für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Hellerbach als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage gemäß § 2, Ziffer 6 a), der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln i. d. F. vom 11.12.2018 erforderlich.

 

Die Grundstückseigentümerin hat sich mit der Widmung verbindlich einverstanden erklärt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

 


Anlagen:

 

  1. Grafische Darstellung der Einleitungsstelle