Beschlussvorschlag:
Die
in der Anlage dargestellte Einleitungsstelle für Niederschlagswasser wird als
Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage gemäß § 2, Ziffer 6 a), der
Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln, i. d. F. vom 11.12.2018,
gewidmet.
Sachverhalt:
Mit
der Neuansiedlung eines Gewerbebetriebes im Bereich des Gewerbegebietes
Beisenbusch ist auch die Frage der Entwässerung zu klären.
Um
klarzustellen, dass die Entwässerung für die Niederschlagsentwässerung durch
die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde erfolgt, ist die Widmung einer
Einleitungsstelle für die Einleitung von Niederschlagswasser in den Hellerbach
als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage gemäß § 2, Ziffer 6 a), der
Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln i. d. F. vom 11.12.2018 erforderlich.
Die
Grundstückseigentümerin hat sich mit der Widmung verbindlich einverstanden
erklärt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Auswirkungen
Anlagen:
- Grafische Darstellung der Einleitungsstelle