Hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 91. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168
„Beisenbusch III“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten
Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets.
Sachverhalt:
Sachstand
Zur weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde Nottuln plant die Verwaltung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen Gewerbegebiets (siehe Anlage 1). Das potentielle Gewerbegebiet grenzt an das bestehende Gewerbegebiet „Logistikzentrallager Agravis“ an. Der Verwaltung ist es nunmehr gelungen, die Planfläche zu erwerben, sodass ein arrondierendes Gewerbegebiet möglich wird.
Das neue Gewerbegebiet liegt an der Straße Beisenbusch, die von der B 525 in Richtung Schapdetten führt und umfasst eine Fläche von ca. 5,5 ha.
Planungsrechtliche
Situation
Im Flächennutzungsplan ist das Baugebiet derzeit als Fläche für Landwirtschaft dargestellt (siehe Anlage 2). Geplant ist nun eine Darstellung als Gewerbliche Baufläche. Ein Bebauungsplan existiert im Geltungsbereich bisher nicht, sodass die Bebaubarkeit der Fläche nach § 35 BauGB geregelt wird. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird die Realisierung des Gewerbegebietes ermöglicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll durch ein externes Planungsbüro
erfolgen, sodass eine Beauftragung von einem Planungsbüro und mehreren
Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz etc.) sowie interner
Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens notwendig ist.
Anlagen:
Anlage 1 -
Geltungsbereich
Anlage 2 - Auszug
Flächennutzungsplan