Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für
die Vorzugsvariante sowie Gewässerstrukturverbesserungen im Ortskern zu
beauftragen.
Sachverhalt:
Das Büro
Fischer hat das Hochwasserschutzkonzept Nottuln am 07.02.2023 dem Ausschuss für
Umwelt und Mobilität vorgestellt. Auf Grundlage des Konzepts wurde eine
Vorzugsvariante mit einem größtmöglichen Schutzgrad des Nottulner Ortskerns
entwickelt. Die Vorzugsvariante sieht vor oberhalb des Mühlenteichs einen Damm
zu errichten der bei Hochwasser das Nonnenbachtal einstaut und den Ortskern vor
Überflutungen schützt. Aus dem Einstau des Nonnenbachtals resultiert eine
latente Gefährdung der Trinkwassergewinnung. Als Schutzmaßnahme wird eine
Abdichtung der Brunnen sowie eine Stilllegung und ein Brunnenneubau
erforderlich sein. Die Herstellungskosten sind durch die Gemeinde Nottuln zu
tragen. Um eine Förderfähigkeit und eine möglichst hohe Förderquote zu
erreichen sind partielle Gewässeraufweitungen und Strukturverbesserungen an
gemeindlichen Flächen am Nonnenbach zwischen Mühle und Rathaus vorgesehen. Laut
erster Einschätzung des Fördergebers ist die Gesamtmaßnahme im Zuge der
Wasserrahmenrichtlinie förderfähig.
Das beauftragte
Ingenieurbüro führt derzeit noch Berechnungen durch und ermittelt die genauen
Wasserstände. Erst danach können die genauen Kosten berechnet werden. Diese
werden dann kurzfristig nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Werden
nachgereicht.
Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus dem Hochwasserschutzkonzept