Beschlussvorschlag:
Die Stelle der
Beigeordneten erhält einen kw-Vermerk.
Die Stelle der
Fachbereichsleitung Zentrale Dienste wird nach A 14 LBesG NRW bzw. nach EG 14
TVöD ausgewiesen.
Im Produktbereich
Kultur wird eine zusätzliche Stelle nach Entgeltgruppe 9b TVöD mit 30
Wochenstunden eingerichtet. Die Stelle erhält einen kw-Vermerk.
Sachverhalt:
Mitte
April 2024 endet die Wahlzeit der Beigeordneten. Zu diesem Zeitpunkt soll die
Verwaltungsspitze neu aufgestellt werden. Die der Beigeordneten derzeit
zugeordneten Rollen
1.
Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters und
2.
Kämmerin
sollen
dann auf den Verwaltungsjuristen Stefan Kohaus (1.) sowie eine neu zu
besetzende Fachbereichsleitung Zentrale Dienste (2.) übertragen werden.
Die
Funktion Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters ist gem. § 68 Abs. 1 GO NW
vom Gemeinderat per Beschluss zu bestimmen.
Begründung:
Ab
20.05.2023 übernimmt Stefan Kohaus die Leitung des Fachbereiches Zentrale
Dienste. Dies ist bereits durch eine Umsetzung organisatorisch geregelt worden.
Nach Beendigung der Wahlzeit der Beigeordneten wird Herr Kohaus als Dezernent
die Fachbereiche Zentrale Dienste, Schule und Soziales sowie Sicherheit und
Ordnung übernehmen. Seine Aufgaben als Verwaltungsjurist und Mitglied des
Verwaltungsvorstandes bleiben bestehen. Die Beauftragung mit der Funktion als
Allgemeiner Vertreter ist beabsichtigt. Die Rolle als Fachbereichsleitung
Zentrale Dienste muss zu diesem Zeitpunkt neu besetzt werden. An der Besoldung
von Stefan Kohaus ändert sich durch die Umstrukturierung nichts.
Um
eine Einarbeitung sowie den reibungslosen Übergang für die Funktion der/des
Kämmerin/Kämmerers zu gewährleisten, soll die Stelle der Fachbereichsleitung
Zentrale Dienste bereits vor der Sommerpause ausgeschrieben werden. Als
Einstellungstermin ist der 01.01.2024 vorgesehen.
Durch
die Übertragung der Funktion der/des Kämmerin/Kämmerers auf die
Fachbereichsleitung erweitert sich die Wertigkeit der Stelle von derzeit A 13
gehobener Dienst (2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt) hin zu A 14 höherer
Dienst (2. Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt). Im Rahmen der Stellenausschreibung
besteht somit die Möglichkeit, je nach Qualifikation der Bewerber:in, entweder
eine Einstellung in der bisherigen Besoldungsgruppe oder in einer höheren
vorzunehmen bzw. die Option auf eine entsprechende Beförderung, bei dem
Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen, zu eröffnen. Das für den
Beamtenbereich formulierte gilt entsprechend für eine mögliche Beschäftigung in
einem Angestelltenverhältnis sowie einer Vergütung nach EG 13/ EG 14 TVöD.
Hierzu sind zunächst die Stellenpläne für die Beamten sowie die tariflich
Beschäftigten zu ändern. Nach der tatsächlichen Besetzung wird die nicht
benötigte Stelle wieder aus dem Stellenplan herausgenommen.
Stellenplanänderungen:
- Stellenplan Teil A: Beamte -
Anbringung eines künftig-wegfallend Vermerkes an die Stelle der
Beigeordneten
- Stellenpläne Teile A und B:
Ausweis der Stelle Fachbereichsleitung Zentrale Dienste nach A 14 LBesG
bzw. A 14 TVöD
Weitere Stellenplanänderung:
- Stellenplan
Teil B: Beschäftigte – Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Produktbereich
Kultur nach Entgeltgruppe 9b TVöD mit 30 Wochenstunden bei gleichzeitiger
Anbringung eines kw-Vermerkes
Finanzielle Auswirkungen:
Interner Personalaufwand
zur Erstellung der Vorlage.
Einsparung einer Besoldungsgruppe: künftig (bis zu) A 14 LBesG anstatt
bisher A 15 LBesG.
Anlagen:
Anlage 1 – 1.
Änderung des Stellenplanes Teil A: Beamte
Anlage 2 – 1.
Änderung des Stellenplanes Teil B: Beschäftigte