Betreff
1. Stellenplanänderung 2023
Vorlage
055/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stelle der Beigeordneten erhält einen kw-Vermerk.

 

Die Stelle der Fachbereichsleitung Zentrale Dienste wird nach A 14 LBesG NRW bzw. nach EG 14 TVöD ausgewiesen.

 

Im Produktbereich Kultur wird eine zusätzliche Stelle nach Entgeltgruppe 9b TVöD mit 30 Wochenstunden eingerichtet. Die Stelle erhält einen kw-Vermerk.

 

 

 


Sachverhalt:

Mitte April 2024 endet die Wahlzeit der Beigeordneten. Zu diesem Zeitpunkt soll die Verwaltungsspitze neu aufgestellt werden. Die der Beigeordneten derzeit zugeordneten Rollen

 

1. Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters und

2. Kämmerin

 

sollen dann auf den Verwaltungsjuristen Stefan Kohaus (1.) sowie eine neu zu besetzende Fachbereichsleitung Zentrale Dienste (2.) übertragen werden.

 

Die Funktion Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters ist gem. § 68 Abs. 1 GO NW vom Gemeinderat per Beschluss zu bestimmen.

 

 

Begründung:

Ab 20.05.2023 übernimmt Stefan Kohaus die Leitung des Fachbereiches Zentrale Dienste. Dies ist bereits durch eine Umsetzung organisatorisch geregelt worden. Nach Beendigung der Wahlzeit der Beigeordneten wird Herr Kohaus als Dezernent die Fachbereiche Zentrale Dienste, Schule und Soziales sowie Sicherheit und Ordnung übernehmen. Seine Aufgaben als Verwaltungsjurist und Mitglied des Verwaltungsvorstandes bleiben bestehen. Die Beauftragung mit der Funktion als Allgemeiner Vertreter ist beabsichtigt. Die Rolle als Fachbereichsleitung Zentrale Dienste muss zu diesem Zeitpunkt neu besetzt werden. An der Besoldung von Stefan Kohaus ändert sich durch die Umstrukturierung nichts.

 

Um eine Einarbeitung sowie den reibungslosen Übergang für die Funktion der/des Kämmerin/Kämmerers zu gewährleisten, soll die Stelle der Fachbereichsleitung Zentrale Dienste bereits vor der Sommerpause ausgeschrieben werden. Als Einstellungstermin ist der 01.01.2024 vorgesehen.

 

Durch die Übertragung der Funktion der/des Kämmerin/Kämmerers auf die Fachbereichsleitung erweitert sich die Wertigkeit der Stelle von derzeit A 13 gehobener Dienst (2. Laufbahngruppe, 1. Einstiegsamt) hin zu A 14 höherer Dienst (2. Laufbahngruppe, 2. Einstiegsamt). Im Rahmen der Stellenausschreibung besteht somit die Möglichkeit, je nach Qualifikation der Bewerber:in, entweder eine Einstellung in der bisherigen Besoldungsgruppe oder in einer höheren vorzunehmen bzw. die Option auf eine entsprechende Beförderung, bei dem Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen, zu eröffnen. Das für den Beamtenbereich formulierte gilt entsprechend für eine mögliche Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis sowie einer Vergütung nach EG 13/ EG 14 TVöD. Hierzu sind zunächst die Stellenpläne für die Beamten sowie die tariflich Beschäftigten zu ändern. Nach der tatsächlichen Besetzung wird die nicht benötigte Stelle wieder aus dem Stellenplan herausgenommen.  

 

Stellenplanänderungen:

  1. Stellenplan Teil A: Beamte - Anbringung eines künftig-wegfallend Vermerkes an die Stelle der Beigeordneten

 

  1. Stellenpläne Teile A und B: Ausweis der Stelle Fachbereichsleitung Zentrale Dienste nach A 14 LBesG bzw. A 14 TVöD

 

Weitere Stellenplanänderung:

  1. Stellenplan Teil B: Beschäftigte – Einrichtung einer zusätzlichen Stelle im Produktbereich Kultur nach Entgeltgruppe 9b TVöD mit 30 Wochenstunden bei gleichzeitiger Anbringung eines kw-Vermerkes

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Interner Personalaufwand zur Erstellung der Vorlage.

Einsparung einer Besoldungsgruppe: künftig (bis zu) A 14 LBesG anstatt bisher A 15 LBesG.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – 1. Änderung des Stellenplanes Teil A: Beamte

Anlage 2 – 1. Änderung des Stellenplanes Teil B: Beschäftigte