Betreff
Antrag der Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln "Bündnis 90/Die Grünen" vom 06.03.2023
Vorlage
046/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“:

 

  1. Zumindest das Nottulner Trinkwasser wird, beginnend ab diesem Jahr, labortechnisch auf diese Substanzgruppe (PFAS) hin untersucht und die Ergebnisse werden jährlich veröffentlicht.

 

  1. Bei Auftreten von erhöhten Werten werden die Quellen festgestellt und es werden ggf. Maßnahmen zur Entfernung/Verminderung dieser Kontamination ergriffen (z.B. Aktivkohlefilter)

 

Modifizierter Beschlussvorschlag der Betriebsleitung:

 

Die chemischen Parameter PFAS werden in das jährliche Analyseprogramm mit aufgenommen; das Analyseergebnis wird jährlich veröffentlicht. Bei Auftreten von nachgewiesenen Werten im Nottulner Trinkwasser, auch unterhalb der Grenzwerte lt. Trinkwasserverordnung (TrinkwV), ist zu versuchen, die Quellen der Verunreinigung festzustellen. Sollten Werte im Nottulner Trinkwasser oberhalb der lt. novellierter TrinkwV geplanten Grenzwerte nachgewiesen werden, sind dem Betriebsausschuss baulich-technische Maßnahmen zur Entfernung/ Verminderung zur Beratung vorzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag der Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 06.03.2023 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Es wird durch Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ beantragt,

 

-       zumindest das Nottulner Trinkwasser, beginnend ab dem Jahr 2023, labortechnisch auf die Substanzgruppe PFAS hin untersuchen zu lassen und die Ergebnisse jährlich zu veröffentlichen

 

und

 

-       bei Auftreten von erhöhten Werten die Quellen der Verunreinigung festzustellen und ggf. Maßnahmen zur Entfernung/Verminderung dieser Kontamination zu ergreifen (z.B. Aktivkohlefilter)

 

Wie bereits in der Vorlage 045/2023 zur heutigen Sitzung dargestellt, wird der Vertreter des IWW in der Betriebsausschusssitzung u.a. über PFAS berichten und den Ergebnisbericht der aktuellen Wasseranalytik PFAS für das Nottulner Wasserwerk erläutern und im Kontext zur novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für die aktuelle und zukünftige Wasserversorgung Nottuln einordnen.

 

Unabhängig vom Ergebnisbericht wurde zwischen dem IWW und der Betriebsleitung bereits abgestimmt, dass die PFAS in das jährliche Untersuchungsprogramm aufgenommen werden. Insofern würde sich eine entsprechende Beschlussfassung zu dem als Anlage beigefügten Antrag „labortechnische Untersuchung“ einschließlich „Veröffentlichung“ mit der Sichtweise der Betriebsleitung vollumfänglich decken.     

 

Auch hinsichtlich der Ursachenforschung deckt sich der Beschlussvorschlag des als Anlage beigefügten Antrages „Quelle der Verunreinigung feststellen“. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, das Quellen von Verunreinigungen nicht immer eindeutig festgestellt werden können. Es kann nur „versucht“ werden, die Quellen festzustellen. Insofern schlägt die Betriebsleitung vor, den zweiten Beschlussvorschlag des als Anlage beigefügten Antrages zu splitten und bezüglich der Quellen der Verunreinigung nicht von „überhöhten“ Werten zu sprechen, sondern von „nachweisbaren“ Werten. Auch bei nachgewiesenen Werten unterhalb der Grenzwerte lt. TrinkwV sollte Ursachenforschung betrieben werden.

 

Daraus ergäbe sich folgender Teil-Beschlussvorschlag:

 

-       Bei Auftreten von nachgewiesenen Werten im Nottulner Trinkwasser zu versuchen, die Quellen der Verunreinigung festzustellen

 

Der zweite Teil des Beschlussvorschlages zu 2. lt. Antrag bezüglich „Maßnahmen zur Entfernung/Verminderung dieser Kontamination…bei überhöhten Werten“ ist dahingehend zu bewerten, welche Werte als überhöht gelten. Grundsätzlich gilt für die Trinkwasserversorgung die TrinkwV. Sofern die strengen Anforderungen der TrinkwV eingehalten werden, hat das gelieferte Wasser Trinkwasserqualität. Insofern wird auch hier folgende Beschlussmodifikation vorgeschlagen:

 

-       Bei Auftreten von nachgewiesenen Werten oberhalb der lt. TrinkwV festgelegten Grenzwerte sind baulich-technische Maßnahmen zur Entfernung/Verminderung dem Betriebsausschuss zur Beratung vorzulegen.

 

Zusammengefasst würde sich damit ein Beschlussvorschlag ergeben, der sich nach Auffassung der Betriebsleitung inhaltlich mit den Beschlussvorschlägen der Antragstellerin, der Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln „Bündnis 90/Die Grünen“ deckt. Der modifizierte Beschlussvorschlag ist in Gänze auf Seite 1 der Vorlage formuliert.

 

Letztendlich sind die Sorgen um die langfristige Sicherstellung der Nottulner Trinkwasserversorgung gemeinsame Sorgen der gesamten Nottulner Bürgerschaft und aller verantwortlich agierenden Personen in Politik und Verwaltung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Aufwendungen rd. 1.300 € für einen einmaligen Analysedurchgang
  2. Kosten der Ursachenforschung oder technischer Aufbereitungsmaßnahmen können zurzeit nicht beziffert werden

 

 


Anlagen:

 

Antrag der Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln „Bündnis 90/ Die Grünen“ vom 06.03.2023