Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“:
- Zumindest das Nottulner
Trinkwasser wird, beginnend ab diesem Jahr, labortechnisch auf diese
Substanzgruppe (PFAS) hin untersucht und die Ergebnisse werden jährlich
veröffentlicht.
- Bei Auftreten von erhöhten Werten
werden die Quellen festgestellt und es werden ggf. Maßnahmen zur
Entfernung/Verminderung dieser Kontamination ergriffen (z.B.
Aktivkohlefilter)
Modifizierter
Beschlussvorschlag der Betriebsleitung:
Sachverhalt:
Der Antrag der
Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 06.03.2023 ist
der Vorlage als Anlage beigefügt.
Es wird durch
Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ beantragt,
-
zumindest das Nottulner
Trinkwasser, beginnend ab dem Jahr 2023, labortechnisch auf die Substanzgruppe
PFAS hin untersuchen zu lassen und die Ergebnisse jährlich zu veröffentlichen
und
-
bei Auftreten von erhöhten
Werten die Quellen der Verunreinigung festzustellen und ggf. Maßnahmen zur
Entfernung/Verminderung dieser Kontamination zu ergreifen (z.B.
Aktivkohlefilter)
Wie bereits in der
Vorlage 045/2023 zur heutigen
Sitzung dargestellt, wird
der Vertreter des IWW in der Betriebsausschusssitzung u.a. über PFAS berichten
und den Ergebnisbericht der aktuellen Wasseranalytik PFAS für das Nottulner
Wasserwerk erläutern und im Kontext zur novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
für die aktuelle und zukünftige Wasserversorgung Nottuln einordnen.
Unabhängig
vom Ergebnisbericht wurde zwischen dem IWW und der Betriebsleitung bereits
abgestimmt, dass die PFAS in das jährliche Untersuchungsprogramm aufgenommen
werden. Insofern würde sich eine entsprechende Beschlussfassung zu dem als
Anlage beigefügten Antrag „labortechnische Untersuchung“ einschließlich
„Veröffentlichung“ mit der Sichtweise der Betriebsleitung vollumfänglich
decken.
Auch
hinsichtlich der Ursachenforschung deckt sich der Beschlussvorschlag des als
Anlage beigefügten Antrages „Quelle der Verunreinigung feststellen“. Allerdings
ist dabei zu berücksichtigen, das Quellen von Verunreinigungen nicht immer
eindeutig festgestellt werden können. Es kann nur „versucht“ werden, die
Quellen festzustellen. Insofern schlägt die Betriebsleitung vor, den zweiten
Beschlussvorschlag des als Anlage beigefügten Antrages zu splitten und
bezüglich der Quellen der Verunreinigung nicht von „überhöhten“ Werten zu
sprechen, sondern von „nachweisbaren“ Werten. Auch bei nachgewiesenen Werten
unterhalb der Grenzwerte lt. TrinkwV sollte Ursachenforschung betrieben werden.
Daraus
ergäbe sich folgender Teil-Beschlussvorschlag:
- Bei Auftreten von nachgewiesenen
Werten im Nottulner Trinkwasser zu versuchen, die Quellen der Verunreinigung
festzustellen
Der
zweite Teil des Beschlussvorschlages zu 2. lt. Antrag bezüglich „Maßnahmen zur
Entfernung/Verminderung dieser Kontamination…bei überhöhten Werten“ ist
dahingehend zu bewerten, welche Werte als überhöht gelten. Grundsätzlich gilt
für die Trinkwasserversorgung die TrinkwV. Sofern die strengen Anforderungen
der TrinkwV eingehalten werden, hat das gelieferte Wasser Trinkwasserqualität.
Insofern wird auch hier folgende Beschlussmodifikation vorgeschlagen:
- Bei Auftreten von nachgewiesenen
Werten oberhalb der lt. TrinkwV festgelegten Grenzwerte sind baulich-technische
Maßnahmen zur Entfernung/Verminderung dem Betriebsausschuss zur Beratung
vorzulegen.
Zusammengefasst würde
sich damit ein Beschlussvorschlag ergeben, der sich nach Auffassung der
Betriebsleitung inhaltlich mit den Beschlussvorschlägen der Antragstellerin,
der Fraktion im Rat der Gemeinde Nottuln „Bündnis 90/Die Grünen“ deckt. Der
modifizierte Beschlussvorschlag ist in Gänze auf Seite 1 der Vorlage
formuliert.
Letztendlich sind die
Sorgen um die langfristige Sicherstellung der Nottulner Trinkwasserversorgung
gemeinsame Sorgen der gesamten Nottulner Bürgerschaft und aller verantwortlich
agierenden Personen in Politik und Verwaltung.
Finanzielle Auswirkungen:
- Aufwendungen
rd. 1.300 € für einen einmaligen Analysedurchgang
- Kosten der
Ursachenforschung oder technischer Aufbereitungsmaßnahmen können zurzeit
nicht beziffert werden
Anlagen:
Antrag der Fraktion im Rat der
Gemeinde Nottuln „Bündnis 90/ Die Grünen“ vom 06.03.2023