Betreff
Bericht über die Grund-und Trinkwassersituation im Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Nottuln
Vorlage
045/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den Sitzungen des Betriebsausschusses wird jährlich über die Grund-, Roh- und Trinkwassersituation im Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Nottuln berichtet.

 

Herr Nolte vom IWW, Mülheim a.d.R., wird auch in der Sitzung am 29.03.2023 einerseits über die jährlich auftretende temporäre mikrobiologische Belastungsphase des Roh- und Trinkwassers im Zeitablauf, betrachtet seit 2009, berichten und andererseits auf aktuelle und zukünftig wichtige Fragen zum Thema Grund-, Roh- und Trinkwasserqualität eingehen.

 

Ein aktuell in der Öffentlichkeit diskutiertes Thema sind die „Perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS)“. In der aktuellen EU-Trinkwasserrichtlinie sind die Parameterwerte für PFAS aufgeführt und bis 2023 in nationales Recht zu überführen. So finden sich die PFAS in der aktuellen Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wieder. Die neue TrinkwV wird voraussichtlich in Kürze durch den Bundesrat verabschiedet und anschließend in Kraft treten.

 

In der novellierten TrinkwV werden erstmals Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser verankert, die durch Wasserversorgungsunternehmen ab 2026 bzw. 2028 einzuhalten sind. In Abstimmung mit dem wasserwirtschaftlichen Institut IWW, Mülheim a.d.R., dem Institut, das für die Gemeindewerke das Wassermonitoring durchführt, wurde im Vorgriff auf die oben genannten Zeitpunkte vorsorglich am 23.02.2023 eine umfassende Wasseranalytik hinsichtlich PFAS für alle Entnahmebrunnen sowie für das gelieferte Trinkwasser des Wasserwerkes beauftragt. Die Analytik und Bewertung erfolgt zurzeit im Hause des IWW.

 

Der Vertreter des IWW wird in der Betriebsausschusssitzung über PFAS berichten und den Ergebnisbericht der aktuellen Wasseranalytik PFAS für das Nottulner Wasserwerk erläutern und im Kontext zur novellierten TrinkwV für die aktuelle und zukünftige Wasserversorgung Nottuln einordnen.

 

Unabhängig vom Ergebnisbericht wurde zwischen dem IWW und der Betriebsleitung bereits abgestimmt, dass die PFAS in das jährliche Untersuchungsprogramm des IWW mit aufgenommen werden.

 

Da sich für den jährlichen Bericht des IWW zur Grund- und Trinkwassersituation hinsichtlich PFAS eine inhaltliche Deckungsgleichheit der beiden Vorlagen 045/2023 und 046/2023 ergibt, wird vorgeschlagen, beide Vorlagen hinsichtlich des Sachverhaltes insgesamt zu beraten.

 

Die Betriebsleitung hat versucht, auch hinsichtlich der Beschlussvorschläge in Bezug auf PFAS, einen gleichlautenden Beschlussvorschlag zu formulieren.      

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Aufwendungen rd. 1.300 € für einen einmaligen Analysedurchgang
  2. Kosten der Ursachenforschung oder technischer Aufbereitungsmaßnahmen können zurzeit nicht beziffert werden