Betreff
Grundsatzentscheidung Photovoltaik auf kommunalen Dächern
Vorlage
044/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Neu- und Umbauten die vorhandenen Dachflächen zur Maximierung der Anlagenleistung vollständig auszunutzen.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Neu- und Umbauten die Anlagenleistung entsprechend des kalkulierten Eigenbedarfes auszulegen.

 


Sachverhalt:

Anlässlich der vielen kommunalen Neubauten und den damit geplanten Photovoltaikanlagen stellt sich der Verwaltung eine grundsätzliche Frage.

 

Bei der Planung von solchen Anlagen gibt es im Prinzip zwei Vorgehensweisen:

 

1.    Vollständige Ausnutzung der vorhandenen Dachfläche zur Maximierung der Anlagenleistung. Hier wird bei der Auslegung die im Gebäude benötigte Leistung nicht berücksichtigt, sondern die maximal mögliche Anzahl an Paneelen installiert. Der erzeugte Strom wird als Überschuss oder vollständig in das Netz eingespeist. Von Vorteil ist bei dieser Lösung die vollständige Ausnutzung der Fläche und die Maximierung der Leistung, gleichzeitig amortisieren sich diese Anlagen erst später, da die Investition deutlich höher ist und die Vergütung der eingespeisten Leistung unter den Kosten des Netzbezuges liegt.

 

2.    Auslegung der Anlagenleistung entsprechend des kalkulierten Eigenbedarfes. Bei dieser Lösung wird die PV-Anlage so ausgelegt, dass diese den Eigenbedarf des Gebäudes deckt und eventuelle Überschüsse in das Netz einspeist. Hier wird dementsprechend darauf abgezielt, eine schnelle Amortisation der Anlage zu erreichen. Die Anlage soll also so groß wie nötig und so klein wie möglich sein.

 

Die Frage die sich also bei allen Bauvorhaben derzeit stellt: Sollen die Anlagen so ausgelegt werden, dass der Eigenbedarf gedeckt und die Investition so klein wie möglich ist oder soll die Fläche komplett belegt werden?

 

Aktueller Stand:

 

Bei der Sebastian-Grundschule und bei der Feuerwehr-Appelhülsen sind die Anlagen entsprechend des Eigenbedarfes ausgelegt. Weitere geeignete Flächen sind vorhanden (bei der Schule z.B. auf dem Dach der Halle und des Altbaus), und könnten später noch ausgestattet werden.

 

Bei der Kita Gemeindewiese ist aktuell die erste Lösung vorgesehen. Da das Objekt nicht von der Gemeinde selbst betrieben wird und der DRK die Energiekosten trägt, soll die Anlagenleistung vollständig eingespeist werden. Eine technische Lösung, bei der der DRK den PV-Strom nutzt, würde einen enormen Aufwand in der Abrechnung erzeugen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Umsetzung des Beschlussvorschlages 1 entstehen Mehrkosten für die komplette Ausnutzung der Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen.

 


Anlagen:

keine