Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
1:
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Neu- und Umbauten die vorhandenen
Dachflächen zur Maximierung der Anlagenleistung vollständig auszunutzen.
Beschlussvorschlag
2:
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Neu- und Umbauten die Anlagenleistung
entsprechend des kalkulierten Eigenbedarfes auszulegen.
Sachverhalt:
Anlässlich
der vielen kommunalen Neubauten und den damit geplanten Photovoltaikanlagen
stellt sich der Verwaltung eine grundsätzliche Frage.
Bei der
Planung von solchen Anlagen gibt es im Prinzip zwei Vorgehensweisen:
1. Vollständige Ausnutzung der
vorhandenen Dachfläche zur Maximierung der Anlagenleistung. Hier wird bei der
Auslegung die im Gebäude benötigte Leistung nicht berücksichtigt, sondern die
maximal mögliche Anzahl an Paneelen installiert. Der erzeugte Strom wird als
Überschuss oder vollständig in das Netz eingespeist. Von Vorteil ist bei dieser
Lösung die vollständige Ausnutzung der Fläche und die Maximierung der Leistung,
gleichzeitig amortisieren sich diese Anlagen erst später, da die Investition
deutlich höher ist und die Vergütung der eingespeisten Leistung unter den Kosten
des Netzbezuges liegt.
2. Auslegung der Anlagenleistung
entsprechend des kalkulierten Eigenbedarfes. Bei dieser Lösung wird die
PV-Anlage so ausgelegt, dass diese den Eigenbedarf des Gebäudes deckt und
eventuelle Überschüsse in das Netz einspeist. Hier wird dementsprechend darauf
abgezielt, eine schnelle Amortisation der Anlage zu erreichen. Die Anlage soll
also so groß wie nötig und so klein wie möglich sein.
Die Frage die
sich also bei allen Bauvorhaben derzeit stellt: Sollen die Anlagen so ausgelegt
werden, dass der Eigenbedarf gedeckt und die Investition so klein wie möglich
ist oder soll die Fläche komplett belegt werden?
Aktueller
Stand:
Bei der
Sebastian-Grundschule und bei der Feuerwehr-Appelhülsen sind die Anlagen
entsprechend des Eigenbedarfes ausgelegt. Weitere geeignete Flächen sind
vorhanden (bei der Schule z.B. auf dem Dach der Halle und des Altbaus), und
könnten später noch ausgestattet werden.
Bei der Kita
Gemeindewiese ist aktuell die erste Lösung vorgesehen. Da das Objekt nicht von
der Gemeinde selbst betrieben wird und der DRK die Energiekosten trägt, soll
die Anlagenleistung vollständig eingespeist werden. Eine technische Lösung, bei
der der DRK den PV-Strom nutzt, würde einen enormen Aufwand in der Abrechnung
erzeugen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Umsetzung
des Beschlussvorschlages 1 entstehen Mehrkosten für die komplette Ausnutzung
der Dachflächen mit Photovoltaik-Anlagen.
Anlagen:
keine