Betreff
Fahrradflunder
Vorlage
041/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die beiden PKW-Stellplätze an der Straße „Potthoff“ in Nottuln in Höhe der Hausnummer 20 umzuwidmen und mit festen Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu versehen.

 


Sachverhalt:

Dem ruhenden Verkehr stehen in Nottuln sowie den anderen Ortsteilen eine hohe Anzahl an Parkflächen zur Verfügung.

 

Zeitgleich fehlt es jedoch an unterschiedlichen Stellen im Gemeindegebiet an ausreichender Anzahl sowie an qualitativ hochwertigen Abstellanlagen für Fahrräder. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass die Fahrräder auf dem Bürgersteig entlang einer Haltestelle sowie im öffentlichen Raum teils wahllos abgestellt werden. Das ungeordnete Abstellen sorgt, nebst negativen Erscheinungsbild, zudem für vollgestellte Gehwege, was wiederum zu einer Behinderung der zu Fuß Gehenden (Personen mit Kinderwagen, Menschen mit (Geh-)Behinderungen, Senior:innen mit Gehhilfen, etc.) führt.

 

Um eine bedarfsgerechte Überprüfung benötigter Abstellanlagen für Fahrräder an den verschiedensten Stellen im Gemeindegebiet zu ermöglichen, wurde aus Mitteln zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie („Billigkeitsrichtlinie“) eine sogenannte „Fahrradflunder“ angeschafft.

 

Die Flunder entspricht den Abmaßen eines Standard-Pkw-Parkplatzes und wird als temporärer alternativer Ersatz auf selbigem abgestellt. Auf dieser sind 5 feste Fahrradbügel installiert, an denen bis zu 10 Fahrräder abgestellt werden können. Mithilfe dieser Plattform wird ermittelt, wie hoch der tatsächliche Bedarf von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an ausgewählten Stellen ist. Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung überprüfen die Auslastung in regelmäßigen Abständen zu unterschiedlichen Tageszeiten. Zeichnet sich nur eine geringfügige Auslastung an entsprechender Stelle ab, bedarf es keinem weiteren Handlungsbedarf. Wird die Abstellmöglichkeit jedoch stark frequentiert, fließen die Auslastungszahlen in den weiteren Planungsprozess ein, sodass gegebenenfalls der entsprechende Parkplatz zugunsten neuer Fahrradabstellanlagen weichen soll.

 

Erstmalig wurde die Flunder am 07.02.2023 in der Nähe der Haltestelle „Historischer Ortskern“ auf dem Parkstreifen in Höhe der Hausnummer „Potthoff 20“ in Nottuln aufgestellt. Die Standortwahl erfolgte einerseits aufgrund der Tatsache, dass u.a. mit Wegfall der S 60 – Linienführung durch Nottuln-Süd viele Nottulner Bürger:innen an dieser Haltestelle in die S 60 sowie C 85 zusteigen, sowie andererseits, da an dieser Haltestelle bis dato keine Abstellmöglichkeiten vorhanden sind.

 

Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung haben daraufhin an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten die Auslastung der Fahrradflunder sowie die Abstellsituation im näheren Umfeld dokumentiert. Dabei hat sich gezeigt, dass die Fahrradflunder innerhalb kürzester Zeit insgesamt gut angenommen wird, die Auslastung lag jedoch nie bei 100%. Die niedrigste abgestellte Anzahl von Fahrrädern direkt auf der Fahrradflunder lag zum Zeitpunkt der Erfassung bei 3 Fahrrädern, die höchste Anzahl abgestellter Fahrräder auf der Flunder lag bei 7 Fahrrädern. Von besonderem Interesse ist dabei jedoch auch der unmittelbare Bereich um und an der Haltestelle. Dort waren zu Höchstzeiten – neben den auf der Flunder abgestellten - bis zu 17 weitere Fahrräder abgestellt und selbst zu Zeitpunkten niedriger Auslastung, lag die Anzahl der abgestellten Fahrräder bei 7. Somit ist festzustellen, dass während des gesamten Beobachtungszeitraumes zum jeweiligen Dokumentationszeitpunkt wenigstens 12 Fahrräder direkt auf der Fahrradflunder oder in ihrem unmittelbaren Umfeld und maximal 20 Fahrräder abgestellt wurden (vgl. Anlage 1: Dokumentation der Auslastung).

 

Aufgrund der kontinuierlichen hohen Auslastung der Flunder und der hohen Anzahl der abgestellten Fahrräder im unmittelbaren Umfeld der Flunder ist auch perspektivisch damit zu rechnen, dass dort eine hohe Auslastung gegeben ist. Daher sollte in diesem Bereich nicht nur ein PKW-Parkplatz zugunsten fest installierter Fahrradbügel weichen, sondern die beiden Stellplätze zwischen den Grundstückseinfahrten (vgl. Anlage 2: Standort Abstellfläche).

 

Die Kosten für die Umwidmung bzw. Errichtung fester Abstellmöglichkeiten für Fahrräder beläuft sich auf der rund 20qm großen Fläche nach erster grober Schätzung auf rund 7.000 €. Neben den anzuschaffenden Anlehnbügeln (250€/Stück) müssen zudem Pflasterungsarbeiten (175 €/qm) und Tiefbauarbeiten (50 €/qm) durchgeführt werden. Dabei bleibt zu überprüfen, ob im Rahmen des geplanten barrierefreien Umbaus der Haltestellen am Potthoff, die Kosten für die Ausstattung mit Anlehnbügeln möglicherweise mithilfe von Fördermitteln kozufinanzieren ist. Dies könnte die Kosten für den Ausbau reduzieren.

 

Wenngleich die Akzeptanz für die Flunder bzw. die rege Nutzung als positiv zu deuten ist, sollte dennoch nicht die Tatsache verschwiegen werden, dass die Gemeindeverwaltung auch kritische Stimmen erreicht haben, die mit der probeweisen Errichtung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und der somit einhergehenden Verringerung von vorhandenen Parkmöglichkeiten nicht einverstanden waren. Die Betroffenen befürchteten, dass durch den Wegfall der beiden vorhandenen Parkflächen die Parkplatzsuche für die Patient:innen/Kund:innen erschwert würde bzw. die Patient:innen/Kund:innen keine ausreichende Anzahl von Parkmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der Praxis vorfinden würden.

 

Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass kein Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Straßenraum besteht. Zudem sind mit 230 kostenlosen Parkplätzen im Bereich des historischen Ortskerns (u.a. Parkplatz Hanhoff & Parkplatz Kastanienplatz) sowie den Abstellmöglichkeiten entlang der Straßen Potthoff und Mauritzstraße eine Vielzahl von Parkmöglichkeiten gegeben. Weiterhin bleibt hervorzuheben, dass mit dem Wegfall von lediglich zwei Pkw-Stellplätzen Parkmöglichkeiten für bis zu 20 Fahrräder geschaffen werden.

 

Geht man darüber hinaus vom durchschnittlichen Besetzungsgrad eines Pkw, der deutschlandweit (siehe auch: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Mobilität in Deutschland, Kurzreport 2019, S. 7) sowie im Kreis Coesfeld (Kreis Coesfeld, Mobilitätsuntersuchung 2016, S 59f.) bei rund 1,5 Personen liegt, aus, würde dies bedeuten, dass mit einem Wegfall von zwei Stellplätzen statistisch rund drei PKW-Insassen betroffen wären, während mit Wegfall dieser zwei Stellplätze demgegenüber Abstellmöglichkeiten für bis zu 20 Radfahrende entstehen würden.

 

Zudem lässt sich die Notwendigkeit der Maßnahme auch in Einklang mit dem gemeindeeigenen Mobilitätskonzept bringen. Die Errichtung fester Fahrradbügel an dieser Stelle erfüllt direkt drei Maßnahmenvorschläge des Konzepts: Die Schaffung qualitativer und sicherer Fahrradabstellanlagen, die Umwidmung von Parkflächen sowie die Offenheit für Verkehrsversuche (vgl. Maßnahmenkatalog Mobilitätskonzept).

 

Trotz vereinzelter Kritik sieht die Gemeindeverwaltung die Umwidmung von zwei Pkw-Stellplätzen zugunsten von 10 Fahrradanlehnbügeln, die mit der Schaffung von bis zu 20 Fahrradabstellmöglichkeiten einhergeht, daher als alternativlos und empfiehlt, die beiden Parkplätze mit Fahrradabstellmöglichkeiten auszustatten.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umwidmung von zwei Parkplätzen (rund 20 Quadratmeter Fläche) und der Errichtung von 10 Anlehnbügeln ist mit Kosten in Höhe von 7.000 € zu kalkulieren (Anlehnbügel (250 € / Stück) + Pflasterungsarbeiten (175 €/qm) + Tiefbauarbeiten (50 €/qm)).

Inwieweit die Bügel im Rahmen des geplanten barrierefreien Umbaus der Haltestellen am Potthoff gefördert bzw. kofinanziert werden könnten, muss noch überprüft werden.

 


Anlagen:

Anlage 1:         Dokumentation Auslastung

Anlage 2:         Standort Abstellfläche