Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die beiden PKW-Stellplätze an der Straße
„Potthoff“ in Nottuln in Höhe der Hausnummer 20 umzuwidmen und mit festen
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu versehen.
Sachverhalt:
Dem ruhenden
Verkehr stehen in Nottuln sowie den anderen Ortsteilen eine hohe Anzahl an
Parkflächen zur Verfügung.
Zeitgleich
fehlt es jedoch an unterschiedlichen Stellen im Gemeindegebiet an ausreichender
Anzahl sowie an qualitativ hochwertigen Abstellanlagen für Fahrräder. Dies
zeigt sich unter anderem daran, dass die Fahrräder auf dem Bürgersteig entlang
einer Haltestelle sowie im öffentlichen Raum teils wahllos abgestellt werden.
Das ungeordnete Abstellen sorgt, nebst negativen Erscheinungsbild, zudem für
vollgestellte Gehwege, was wiederum zu einer Behinderung der zu Fuß Gehenden
(Personen mit Kinderwagen, Menschen mit (Geh-)Behinderungen, Senior:innen mit
Gehhilfen, etc.) führt.
Um eine
bedarfsgerechte Überprüfung benötigter Abstellanlagen für Fahrräder an den
verschiedensten Stellen im Gemeindegebiet zu ermöglichen, wurde aus Mitteln zur
Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den
Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie („Billigkeitsrichtlinie“)
eine sogenannte „Fahrradflunder“ angeschafft.
Die Flunder
entspricht den Abmaßen eines Standard-Pkw-Parkplatzes und wird als temporärer
alternativer Ersatz auf selbigem abgestellt. Auf dieser sind 5 feste
Fahrradbügel installiert, an denen bis zu 10 Fahrräder abgestellt werden
können. Mithilfe dieser Plattform wird ermittelt, wie hoch der tatsächliche
Bedarf von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder an ausgewählten Stellen ist.
Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung überprüfen die Auslastung in regelmäßigen
Abständen zu unterschiedlichen Tageszeiten. Zeichnet sich nur eine geringfügige
Auslastung an entsprechender Stelle ab, bedarf es keinem weiteren
Handlungsbedarf. Wird die Abstellmöglichkeit jedoch stark frequentiert, fließen
die Auslastungszahlen in den weiteren Planungsprozess ein, sodass
gegebenenfalls der entsprechende Parkplatz zugunsten neuer
Fahrradabstellanlagen weichen soll.
Erstmalig
wurde die Flunder am 07.02.2023 in der Nähe der Haltestelle „Historischer
Ortskern“ auf dem Parkstreifen in Höhe der Hausnummer „Potthoff 20“ in Nottuln
aufgestellt. Die Standortwahl erfolgte einerseits aufgrund der Tatsache, dass
u.a. mit Wegfall der S 60 – Linienführung durch Nottuln-Süd viele Nottulner
Bürger:innen an dieser Haltestelle in die S 60 sowie C 85 zusteigen, sowie andererseits,
da an dieser Haltestelle bis dato keine Abstellmöglichkeiten vorhanden sind.
Mitarbeitende
der Gemeindeverwaltung haben daraufhin an verschiedenen Tagen und zu
verschiedenen Uhrzeiten die Auslastung der Fahrradflunder sowie die
Abstellsituation im näheren Umfeld dokumentiert. Dabei hat sich gezeigt, dass
die Fahrradflunder innerhalb kürzester Zeit insgesamt gut angenommen wird, die
Auslastung lag jedoch nie bei 100%. Die niedrigste abgestellte Anzahl von
Fahrrädern direkt auf der Fahrradflunder lag zum Zeitpunkt der Erfassung bei 3
Fahrrädern, die höchste Anzahl abgestellter Fahrräder auf der Flunder lag bei 7
Fahrrädern. Von besonderem Interesse ist dabei jedoch auch der unmittelbare
Bereich um und an der Haltestelle. Dort waren zu Höchstzeiten – neben den auf
der Flunder abgestellten - bis zu 17 weitere Fahrräder abgestellt und selbst zu
Zeitpunkten niedriger Auslastung, lag die Anzahl der abgestellten Fahrräder bei
7. Somit ist festzustellen, dass während des gesamten Beobachtungszeitraumes zum
jeweiligen Dokumentationszeitpunkt wenigstens 12 Fahrräder direkt auf der
Fahrradflunder oder in ihrem unmittelbaren Umfeld und maximal 20 Fahrräder
abgestellt wurden (vgl. Anlage 1: Dokumentation der Auslastung).
Aufgrund der
kontinuierlichen hohen Auslastung der Flunder und der hohen Anzahl der
abgestellten Fahrräder im unmittelbaren Umfeld der Flunder ist auch
perspektivisch damit zu rechnen, dass dort eine hohe Auslastung gegeben ist.
Daher sollte in diesem Bereich nicht nur ein PKW-Parkplatz zugunsten fest
installierter Fahrradbügel weichen, sondern die beiden Stellplätze zwischen den
Grundstückseinfahrten (vgl. Anlage 2: Standort Abstellfläche).
Die Kosten
für die Umwidmung bzw. Errichtung fester Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
beläuft sich auf der rund 20qm großen Fläche nach erster grober Schätzung auf
rund 7.000 €. Neben den anzuschaffenden Anlehnbügeln (250€/Stück) müssen zudem
Pflasterungsarbeiten (175 €/qm) und Tiefbauarbeiten (50 €/qm) durchgeführt
werden. Dabei bleibt zu überprüfen, ob im Rahmen des geplanten barrierefreien
Umbaus der Haltestellen am Potthoff, die Kosten für die Ausstattung mit
Anlehnbügeln möglicherweise mithilfe von Fördermitteln kozufinanzieren ist.
Dies könnte die Kosten für den Ausbau reduzieren.
Wenngleich
die Akzeptanz für die Flunder bzw. die rege Nutzung als positiv zu deuten ist,
sollte dennoch nicht die Tatsache verschwiegen werden, dass die
Gemeindeverwaltung auch kritische Stimmen erreicht haben, die mit der
probeweisen Errichtung von Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und der somit
einhergehenden Verringerung von vorhandenen Parkmöglichkeiten nicht
einverstanden waren. Die Betroffenen befürchteten, dass durch den Wegfall der
beiden vorhandenen Parkflächen die Parkplatzsuche für die
Patient:innen/Kund:innen erschwert würde bzw. die Patient:innen/Kund:innen
keine ausreichende Anzahl von Parkmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der
Praxis vorfinden würden.
Hierbei ist
darauf hinzuweisen, dass kein Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen
Straßenraum besteht. Zudem sind mit 230 kostenlosen Parkplätzen im Bereich des
historischen Ortskerns (u.a. Parkplatz Hanhoff & Parkplatz Kastanienplatz)
sowie den Abstellmöglichkeiten entlang der Straßen Potthoff und Mauritzstraße
eine Vielzahl von Parkmöglichkeiten gegeben. Weiterhin bleibt hervorzuheben,
dass mit dem Wegfall von lediglich zwei Pkw-Stellplätzen Parkmöglichkeiten für
bis zu 20 Fahrräder geschaffen werden.
Geht man
darüber hinaus vom durchschnittlichen Besetzungsgrad eines Pkw, der
deutschlandweit (siehe auch: Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur, Mobilität in Deutschland, Kurzreport 2019, S. 7)
sowie im Kreis Coesfeld (Kreis Coesfeld,
Mobilitätsuntersuchung 2016, S 59f.) bei rund 1,5 Personen liegt, aus,
würde dies bedeuten, dass mit einem Wegfall von zwei Stellplätzen statistisch
rund drei PKW-Insassen betroffen wären, während mit Wegfall dieser zwei
Stellplätze demgegenüber Abstellmöglichkeiten für bis zu 20 Radfahrende
entstehen würden.
Zudem lässt sich
die Notwendigkeit der Maßnahme auch in Einklang mit dem gemeindeeigenen
Mobilitätskonzept bringen. Die Errichtung fester Fahrradbügel an dieser Stelle
erfüllt direkt drei Maßnahmenvorschläge des Konzepts: Die Schaffung
qualitativer und sicherer Fahrradabstellanlagen, die Umwidmung von Parkflächen
sowie die Offenheit für Verkehrsversuche (vgl. Maßnahmenkatalog
Mobilitätskonzept).
Trotz
vereinzelter Kritik sieht die Gemeindeverwaltung die Umwidmung von zwei
Pkw-Stellplätzen zugunsten von 10 Fahrradanlehnbügeln, die mit der Schaffung
von bis zu 20 Fahrradabstellmöglichkeiten einhergeht, daher als alternativlos
und empfiehlt, die beiden Parkplätze mit Fahrradabstellmöglichkeiten
auszustatten.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die
Umwidmung von zwei Parkplätzen (rund 20 Quadratmeter Fläche) und der Errichtung
von 10 Anlehnbügeln ist mit Kosten in Höhe von 7.000 € zu kalkulieren
(Anlehnbügel (250 € / Stück) + Pflasterungsarbeiten (175 €/qm) +
Tiefbauarbeiten (50 €/qm)).
Inwieweit die
Bügel im Rahmen des geplanten barrierefreien Umbaus der Haltestellen am
Potthoff gefördert bzw. kofinanziert werden könnten, muss noch überprüft
werden.
Anlagen:
Anlage 1: Dokumentation Auslastung
Anlage 2: Standort Abstellfläche