Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, für das Baugebiet Südlich Lerchenhain entsprechende
Alternativen für die ÖPNV – Anbindung zu erarbeiten und dem Rat zur
Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt:
Am 06.03.2023
ist der Gemeindeverwaltung ein Antrag der SPD – Fraktion Nottuln eingegangen,
die für das Baugebiet Südlich Lerchenhain eine Erarbeitung entsprechender
Alternativen bezüglich der Anbindung des neuen Baugebietes an den ÖPNV begehrt
(siehe Anlage 1).
Die SPD –
Fraktion führt an, das mit der Errichtung von rund 270 Wohneinheiten im
Baugebiet Südlich Lerchenhain, der ÖPNV- Anbindung eine besondere Bedeutung
zukomme, um die Belastung mit PKW-Verkehr nicht zu stark zu erhöhen sowie die
Bürger:innen von der PKW-Nutzung unabhängiger zu machen. Aufgrund der kürzlich
verschlechterten Busanbindung in Nottuln Süd bestehe daher dringender
Handlungsbedarf.
Die
Gemeindeverwaltung hat bereits den Handlungsbedarf für das zukünftige Baugebiet
Nottuln Süd sowie weiterer geplanter Baugebiete erkannt. Mithilfe des Werkzeugkoffers
Klimafreundliches Bauen und Wohnen in Nottuln und dem erst kürzlich vorgelegten
Mobilitätskonzept für die Gemeinde Nottuln stehen der Gemeindeverwaltung erste
Instrumente und Maßnahmen zur Bewältigung der Mobilitäts- und Verkehrswende
bereits zur Verfügung. Zudem hat die Gemeindeverwaltung mit Wegfall der S 60
Bedienung von Nottuln Süd zudem die Notwendigkeit erkannt, das bestehende
ÖPNV-Angebot auf dem Nottulner Gemeindegebiet um vernünftige und auch für die
Zukunft tragfähige Lösungen zu verbessern.
Da das Thema
überregionaler ÖPNV keine originäre Aufgabe der Gemeindeverwaltung ist und für
die Planung, Organisation und Ausgestaltung des regionalen Buslinienverkehrs
der Kreis Coesfeld als Aufgabenträger zuständig ist, nimmt die
Gemeindeverwaltung zunächst mit allen relevanten und zu involvierenden Akteuren
Kontakt auf, um dem Ausschuss sowie dem Rat zeitnah erste Lösungsansätze
präsentieren zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst
keine.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD – Fraktion vom 06.03.2023