Betreff
Heimat-Preis-Vergabe – Bewerbung der Gemeinde Nottuln um die Landesförderung aus dem Programm Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen
Vorlage
037/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Nottuln lobt für das Jahr 2023 einen Heimatpreis aus, sofern dieser durch das Land NRW im Rahmen einer Vollfinanzierung mit einem Preisgeld von insgesamt 5.000 € gefördert wird.

 

Bei der Bewertung der Vorschläge sollen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt werden:

 

1.    Besondere ehrenamtliche Verdienste innerhalb der Gemeinde mit Bezug zur Gemeinde Nottuln und seinen Partnerkommunen.

 

2.    Herausragende ehrenamtlich organisierte Projekte mit einer besonderen Nachhaltigkeit für das Leben in der Gemeinde Nottuln.

Sollte auch in den Folgejahren ein Preisgeld durch das Land NRW bereitgestellt werden beschließt der Rat der Gemeinde Nottuln bereits jetzt eine jährliche Auslobung des Heimat-Preises.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2018 erstmalig das Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ auf den Weg gebracht. Bis 2022 wurden verschiedene Projekte mit insgesamt 150 Millionen Euro landesweit unterstützt. Ein Element daraus zur Förderung der Heimat ist der „Heimat-Preis“. Der „Heimat-Preis“ zeichnet beispielhaftes Engagement für die Heimat durch Vereine, ehrenamtliche Initiativen oder Privatpersonen aus. Dadurch sollen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele in der Heimat gewürdigt werden. Mit dem Ratsbeschluss Vorlagen-Nr.191/2019 entschied der Rat in der Vergangenheit bereits positiv bezüglich der Vergabe des Heimatpreises, sodass in den Jahren 2019 bis 2022 dieser verliehen werden konnte. Die neue Landesregierung setzt die Heimatförderung für die Jahre 2023 bis 2027 fort und veröffentlich mit dem Ministerialblatt vom 27.02.2023 die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus der Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“.

 

Zuwendungsvoraussetzungen des „Heimat-Preises“:

 

Voraussetzung für eine Förderung ist:

 

a) für den örtlichen Heimat-Preis ein Rats- oder Kreistagsbeschluss über die Teilnahme an diesem Landesprogramm vorliegt,

b) dieser Preis bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres vergeben wird und

c) die Beschlussfassung die Kriterien beinhaltet, nach denen der Heimat-Preis vergeben werden soll.

Der Heimat-Preis kann an mehrere Preisträger:innen verliehen und das Preisgeld in bis zur drei Preiskategorien oder betragsmäßigen -abstufungen (1. bis 3. Platz) unterteilt werden. Wichtig ist, dass ein alleiniger erster Platz des Heimat-Preises benannt wird. Die erstplatzierten Projekte stellen sich anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene (Landes-Heimat-Preis). Erstplatzierte Preisträger:innen, die eine Auszeichnung als Person oder Organisation für eine allgemeine Tätigkeit und nicht für ein bestimmtes Projekt erhalten haben, können nicht am Landes-Heimat-Preis teilnehmen.

Der Heimat-Preis ist in einem offenen und fairen Verfahren zu vergeben. Die Teilnahme am Heimat-Preis muss jedermann im Einzugsgebiet des jeweiligen Heimat-Preises offenstehen. Ein Ausschluss bestimmter Personen(gruppen) sowie die Festlegung einer Preisträgerin oder eines Preisträgers im Vorhinein ist mit der Förderung nicht vereinbar. Alle Bewerber:innen müssen gleichermaßen die Chance auf eine Platzierung haben. Unternehmen bzw. Gewerbetreibende sowie Gremien, Eigenbetriebe und eigene Einrichtungen der Kommune kommen für eine Auszeichnung mit dem Heimat-Preis nicht in Betracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Rat der Gemeinde Nottuln legt folgende Kriterien fest:

 

1.    besonders ehrenamtliche Verdienste innerhalb der Gemeinde mit Bezug zur Gemeinde Nottuln und seinen Partnerkommunen oder

2.    herausragende ehrenamtlich organisierte Projekte mit einer besonderen Nachhaltigkeit für das Leben in der Gemeinde Nottuln

3.    Privatpersonen der Gemeinde sowie die in Nottuln tätigen Vereine, Gruppen und Initiativen können sich um den Heimatpreis bewerben oder vorgeschlagen werden. Bewerbungen um den Heimat-Preis werden besonders berücksichtigt, wenn das ehrenamtliche Engagement in den letzten 3 Jahren realisiert wurde.

Jury / Auswahlverfahren:

 

Das Preisgeld beträgt 5.000 €, das als einzelner Preis oder für bis zu drei Preisträgern/-projekten verliehen werden kann. Das lokale Engagement der ehrenamtlich Tätigen soll mit diesem Preis gewürdigt werden. Für das Auswahlverfahren wird eine Jury gebildet. Jede im Rat vertretene Fraktion entsendet jeweils eine Person. Dieses Jury-Mitglied wird von den Parteien jährlich bis Ende März d.J. benannt. Weitere Mitglieder der Jury sind der/die Bürgermeister/-in sowie bis zu zwei Personen aus der Verwaltung. Den Vorsitz hat der/die Bürgermeister/-in. Die Jury legt in der 1. Sitzung einen Auswahlkatalog fest, nach dem für das Jahr entschieden wird. Sie entscheidet mit Mehrheitsbeschluss über die Preisträger:innen und die Höhe des Preisgeldes. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung. Unter den Preisträger:innen wird auf Landesebene eine Jury die Auslobung und Verleihung zum „Landes-Heimat-Preis“ vornehmen.

 

Vorgehen:

 

1.    Der Rat der Gemeinde Nottuln spricht sich dafür aus, in Nottuln den „Heimat-Preis“ des Landes NRW bis zum Ende der Förderperiode zu vergeben. Er legt die Kriterien fest.

 

2.    Die Teilnahme an dem Förderprogramm wird bei der Bezirksregierung unter Vorlage eines gültigen Ratsbeschlusses jährlich beantragt.

 

3.    Nach Bewilligung wird das Bewerbungsverfahren eröffnet und eine Jury bestimmt die Preisträger:innen.

 

Jeweils bis Jahresende hat die Umsetzung und Preisverleihung zu erfolgen. Bis März des Folgejahres ist der Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung vorzulegen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine finanziellen Auswirkungen

 

 


Anlagen:

 

Keine