Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Nottuln lobt für das Jahr 2023 einen Heimatpreis aus, sofern dieser durch das
Land NRW im Rahmen einer Vollfinanzierung mit einem Preisgeld von insgesamt
5.000 € gefördert wird.
Bei der
Bewertung der Vorschläge sollen insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt
werden:
1.
Besondere
ehrenamtliche Verdienste innerhalb der Gemeinde mit Bezug zur Gemeinde Nottuln
und seinen Partnerkommunen.
2.
Herausragende
ehrenamtlich organisierte Projekte mit einer besonderen Nachhaltigkeit für das Leben
in der Gemeinde Nottuln.
Sollte auch
in den Folgejahren ein Preisgeld durch das Land NRW bereitgestellt werden
beschließt der Rat der Gemeinde Nottuln bereits jetzt eine jährliche Auslobung
des Heimat-Preises.
Sachverhalt:
Das
Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2018 erstmalig das Förderprogramm „Heimat.
Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ auf den Weg
gebracht. Bis 2022 wurden verschiedene Projekte mit insgesamt 150 Millionen
Euro landesweit unterstützt. Ein Element daraus zur Förderung der Heimat ist
der „Heimat-Preis“. Der „Heimat-Preis“ zeichnet beispielhaftes Engagement
für die Heimat durch Vereine, ehrenamtliche Initiativen oder Privatpersonen
aus. Dadurch sollen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele in der
Heimat gewürdigt werden. Mit dem Ratsbeschluss Vorlagen-Nr.191/2019 entschied
der Rat in der Vergangenheit bereits positiv bezüglich der Vergabe des
Heimatpreises, sodass in den Jahren 2019 bis 2022 dieser verliehen werden
konnte. Die neue Landesregierung setzt die Heimatförderung für die Jahre 2023 bis
2027 fort und veröffentlich mit dem Ministerialblatt vom 27.02.2023 die
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus der
Nordrhein-Westfalen-Initiative „Heimat-Preis“.
Zuwendungsvoraussetzungen des
„Heimat-Preises“:
Voraussetzung
für eine Förderung ist:
a) für den örtlichen Heimat-Preis ein
Rats- oder Kreistagsbeschluss über die Teilnahme an diesem Landesprogramm
vorliegt,
b) dieser Preis bis zum 31. Dezember
des jeweiligen Haushaltsjahres vergeben wird und
c) die Beschlussfassung die Kriterien beinhaltet,
nach denen der Heimat-Preis vergeben werden soll.
Der
Heimat-Preis kann an mehrere Preisträger:innen verliehen und das Preisgeld in
bis zur drei Preiskategorien oder betragsmäßigen -abstufungen (1. bis 3. Platz)
unterteilt werden. Wichtig ist, dass ein alleiniger erster Platz des
Heimat-Preises benannt wird. Die erstplatzierten Projekte stellen sich
anschließend einem Wettbewerb auf Landesebene (Landes-Heimat-Preis).
Erstplatzierte Preisträger:innen, die eine Auszeichnung als Person oder Organisation
für eine allgemeine Tätigkeit und nicht für ein bestimmtes Projekt erhalten
haben, können nicht am Landes-Heimat-Preis teilnehmen.
Der
Heimat-Preis ist in einem offenen und fairen Verfahren zu vergeben. Die
Teilnahme am Heimat-Preis muss jedermann im Einzugsgebiet des jeweiligen
Heimat-Preises offenstehen. Ein Ausschluss bestimmter Personen(gruppen) sowie
die Festlegung einer Preisträgerin oder eines Preisträgers im Vorhinein ist mit
der Förderung nicht vereinbar. Alle Bewerber:innen müssen gleichermaßen die
Chance auf eine Platzierung haben. Unternehmen bzw. Gewerbetreibende sowie
Gremien, Eigenbetriebe und eigene Einrichtungen der Kommune kommen für eine
Auszeichnung mit dem Heimat-Preis nicht in Betracht.
Der Rat der Gemeinde Nottuln legt folgende
Kriterien fest:
1.
besonders
ehrenamtliche Verdienste innerhalb der Gemeinde mit Bezug zur Gemeinde Nottuln
und seinen Partnerkommunen oder
2.
herausragende
ehrenamtlich organisierte Projekte mit einer besonderen Nachhaltigkeit für das
Leben in der Gemeinde Nottuln
3.
Privatpersonen
der Gemeinde sowie die in Nottuln tätigen Vereine, Gruppen und Initiativen
können sich um den Heimatpreis bewerben oder vorgeschlagen werden. Bewerbungen
um den Heimat-Preis werden besonders berücksichtigt, wenn das ehrenamtliche
Engagement in den letzten 3 Jahren realisiert wurde.
Jury / Auswahlverfahren:
Das
Preisgeld beträgt 5.000 €, das als einzelner Preis oder für bis zu drei
Preisträgern/-projekten verliehen werden kann. Das lokale Engagement der
ehrenamtlich Tätigen soll mit diesem Preis gewürdigt werden. Für das
Auswahlverfahren wird eine Jury gebildet. Jede im Rat vertretene Fraktion
entsendet jeweils eine Person. Dieses Jury-Mitglied wird von den Parteien
jährlich bis Ende März d.J. benannt. Weitere Mitglieder der Jury sind der/die
Bürgermeister/-in sowie bis zu zwei Personen aus der Verwaltung. Den Vorsitz
hat der/die Bürgermeister/-in. Die Jury legt in der 1. Sitzung einen
Auswahlkatalog fest, nach dem für das Jahr entschieden wird. Sie entscheidet
mit Mehrheitsbeschluss über die Preisträger:innen und die Höhe des Preisgeldes.
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung. Unter
den Preisträger:innen wird auf Landesebene eine Jury die Auslobung und
Verleihung zum „Landes-Heimat-Preis“ vornehmen.
Vorgehen:
1.
Der
Rat der Gemeinde Nottuln spricht sich dafür aus, in Nottuln den „Heimat-Preis“
des Landes NRW bis zum Ende der Förderperiode zu vergeben. Er legt die
Kriterien fest.
2.
Die
Teilnahme an dem Förderprogramm wird bei der Bezirksregierung unter Vorlage
eines gültigen Ratsbeschlusses jährlich beantragt.
3.
Nach
Bewilligung wird das Bewerbungsverfahren eröffnet und eine Jury bestimmt die
Preisträger:innen.
Jeweils bis
Jahresende hat die Umsetzung und Preisverleihung zu erfolgen. Bis März des
Folgejahres ist der Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
finanziellen Auswirkungen
Anlagen:
Keine