Beschlussvorschlag:
Gem.
§ 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung werden 102 T€ für die Ausschreibung
des Straßenbeleuchtung-Betriebsführungsvertrages bereitgestellt.
Sachverhalt:
Der
Vertrag über die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung endet am 31.12.2023. Im
Haushalt für das Jahr 2023 wurden für die Neuausschreibung der
Betriebsführungsvertrages ab 01.01.2024 insgesamt 75.000 € (brutto)
eingestellt.
Zwischenzeitlich
wurden bereits ein Planungsauftrag sowie ein Beratungsvertrag abgeschlossen. Im
Zuge der Vorplanung hat sich ergeben, dass für die Neuausschreibung der
Straßenbeleuchtung eine Überplanung der vorhandenen Beleuchtungsanlagen sowie
eine Variantenbetrachtung zur Umstellung auf eine LED-Straßenbeleuchtung technisch-wirtschaftlich
sowie hinsichtlich des Klimaschutzes zielführend sind.
Die
erweiterte Ausschreibung sowie Planungsleistungen führen zu höheren
Planungskosten, so dass überplanmäßig Mittel in Höhe von 102.000 €
bereitzustellen sind. Eine Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch die
Reduzierung der im Gemeindehaushalt geplanten Gasbezugskosten (günstigere
Gasbezugskonditionen durch Abschluss eines Versorgungsvertrages ab 01.04.2023;
Aufwand neutralisiert sich durch die Bilanzierungshilfe „Ukraine“).
Finanzielle Auswirkungen:
Mehraufwendungen
in Höhe von 102.000 €; eine Deckung der Mehrauszahlung wird durch die
Einsparung bei den Gasbezugskosten 2023 aufgefangen.