Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Sachverhalt:
Planungsrechtliche
Situation:
Der
Bebauungsplan Nr.71 setzt das Flurstück Nr. 186 (Gemarkung Appelhülsen, Flur
16) aktuell als Mischgebiet fest. Dies führt planungsrechtlich dazu, dass das
Grundstück aufgrund der Wahrung des Gebietscharakters innerhalb des
Geltungsbereiches, aktuell nicht als Wohnbaufläche entwickelt werden kann. Um
im Ortsteil Appelhülsen eine Nachverdichtung sowie eine weitere zukunftsfähige
Entwicklung an diesem Standort und an den angrenzenden Bereichen zu
ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, der Anregung zu folgen und den
Bebauungsplan Nr.159 „Zwischen Alter Sportplatz und Weseler Straße“
entsprechend der Anlage 1 aufzustellen.
Verfahren:
Unter
den in § 13a BauGB genannten Voraussetzungen kann ein Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, geändert oder ergänzt werden. Da die
entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, die Aufstellung
des o.g. Bebauungsplans verfahrensrechtlich auf diesem Wege abzuwickeln. Da der
Flächennutzungsplan die Fläche als gemischte Baufläche darstellt, muss dieser
im Nachgang berichtigt werden.
Anlagen:
Anlage
1 – Geltungsbereich des BP Nr. 159 „Zwischen Alter Sportplatz und
Weseler Straße“
Anlage 2 – Anregung gem. §24 GO NRW
vom 23.02.2023