Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 159 „Zwischen Alter Sportplatz und Weseler Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Vorlage
034/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23.02.2023 ist der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO NRW auf Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes zugegangen (siehe Anlagen 1). Gegenstand der Anregung ist dabei eine Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flurstücke Flur 16 Nr.100, 186 und 222 (Gemarkung Appelhülsen) zur Entwicklung einer Wohnbaufläche.

 

Planungsrechtliche Situation:

Der Bebauungsplan Nr.71 setzt das Flurstück Nr. 186 (Gemarkung Appelhülsen, Flur 16) aktuell als Mischgebiet fest. Dies führt planungsrechtlich dazu, dass das Grundstück aufgrund der Wahrung des Gebietscharakters innerhalb des Geltungsbereiches, aktuell nicht als Wohnbaufläche entwickelt werden kann. Um im Ortsteil Appelhülsen eine Nachverdichtung sowie eine weitere zukunftsfähige Entwicklung an diesem Standort und an den angrenzenden Bereichen zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, der Anregung zu folgen und den Bebauungsplan Nr.159 „Zwischen Alter Sportplatz und Weseler Straße“ entsprechend der Anlage 1 aufzustellen.

 

Verfahren:

Unter den in § 13a BauGB genannten Voraussetzungen kann ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt, geändert oder ergänzt werden. Da die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans verfahrensrechtlich auf diesem Wege abzuwickeln. Da der Flächennutzungsplan die Fläche als gemischte Baufläche darstellt, muss dieser im Nachgang berichtigt werden.



Anlagen:

Anlage 1 – Geltungsbereich des BP Nr. 159 „Zwischen Alter Sportplatz und Weseler Straße“

Anlage 2 – Anregung gem. §24 GO NRW vom 23.02.2023