Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nottuln beauftragt die Verwaltung
Fördermittel für eine kommunale Wärmeplanung zu
beantragen.
Gem. § 7 III der
gemeindlichen Haushaltssatzung stimmt der Rat der außerplanmäßigen Auszahlung
in Höhe von 100.436 € zu. Die Maßnahme wird nur umgesetzt, wenn die
Fördermittel in Höhe von 90 % akquiriert werden können. Der kommunale
Eigenanteil wird auf 10.043 € beziffert.
Sachverhalt:
Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie ist zum
01.11.2022 eine Impulsförderung für die kommunale Wärmeplanung eingeführt
worden. Im neuen Förderschwerpunkt 4.1.11 wird die Erstellung von kommunalen Wärmeplänen durch fachkundige externe
Dienstleister/innen gefördert. Diese soll eine
Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen.
Hintergrund ist, dass für das Erreichen der
Klimaschutzziele der Bundesregierung und des Landes NRW Kommunen eine
entscheidende Rolle spielen. Insbesondere die kommunale Wärmeplanung gilt hier
als wesentliches Instrument.
Die Förderrichtlinie benennt inhaltliche Anforderungen an die kommunale
Wärmeplanung:
Ø Eine
Bestandsanalyse, die Gebäudewärmebedarfe und die
Wärmversorgungsinfrastruktur sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz
beinhaltet,
Ø eine
Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen bzw. lokalen
Potenzialen von erneuerbaren Energien,
Ø die
Entwicklung von Szenarien, wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung aussehen
soll,
Ø eine
Strategie mit Maßnahmenkatalog, Prioritäten und einem Zeitplan.
Ø
Zusätzlich sollen für zwei bis drei
Fokusgebiete räumlich verortete
Umsetzungspläne erarbeitet werden.
Dabei sind alle
relevanten Verwaltungseinheiten sowie externe Akteur:innen zu beteiligen. Die
Wärmeplanung ist ein stetiger Prozess, der über die Konzepterstellung hinaus
geht und Planungssicherheit für Investitionen schaffen soll.
Noch bis zum 31.12.2023 können Kommunen für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung eine 90 % Förderung erhalten, danach reduzieren sich die Förderquoten.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auf Bundesebene noch in diesem Jahr ein Rahmengesetz zur kommunalen Wärmeplanung auf den Weg gebracht werden soll, mit dem die Länder verpflichtet werden in ihrem Bereich eine Wärmeplanung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Es werden unterschiedliche Vorgaben je nach Dichte des besiedelten Raumes vorgesehen, beispielsweise Schwellenwerte von 10.000 oder 20.000 Einwohner:inenn, ab denen eine kommunale Wärmeplanung verpflichtend umgesetzt werden soll. Methodische und inhaltliche Festlegungen und Anforderungen sollen parallel vom Bund gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Stakeholdern erarbeitet werden, wobei es offenbar keine erheblichen Unterschiede zwischen bisherigen und künftigen Vorgaben geben soll.
Kommunen sind zentrale Akteure für das Gelingen der Wärmewende. Die Wärmeversorgung stellt deutschlandweit einen der größten Verursacher von Treibhausgasen dar. In den privaten Haushalten werden laut Umweltbundesamt über 90 % der Endenergie für Wärmeanwendungen verbraucht.
Im Rahmen der Erarbeitung der Strategie der Gemeinde Nottuln zur Umsetzung der Klimaneutralität bis zum Jahre 2030 hat sich gezeigt, dass neben dem Verkehrsbereich der Wärmesektor auch in Nottuln den größten Teil des Energiebedarfes ausmacht. Dies zeigt welches (Einspar-) Potential in diesem Sektor vorhanden ist.
Laut Nationaler Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
sind gesetzlich
verpflichtend durchzuführende Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen. Nur
Kommunen, die etwa aufgrund ihrer Größe rechtlich nicht zu einer Wärmeplanung
verpflichtet sind, können dann noch eine Förderung über die Kommunalrichtlinie erhalten.
Eine zeitnahe Fördermittelbeantragung für eine kommunale Wärmeplanung scheint auf Grund des möglichen Fördermittelwegfalls alternativlos. Dementsprechend empfiehlt die Verwaltung eine schnellstmögliche Beantragung von Fördermitteln.
Auf diesen Sachverhalt wurde im Ausschuss für Umwelt und Mobilität am 07.02.2023 bereits in kurzer Form im Rahmen der „Mitteilungen“ hingewiesen. Die hier aufgeführten genaueren Informationen lagen zu dem angegebenen Zeitpunkt noch nicht vor.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstellung eines kommunalen Wämeplanes für die
Gemeinde Nottuln sind Mittel in Höhe von voraussichtlich 100.436,00 €
(Richtpreisangebot) zu veranschlagen. Bei einer Förderquote von 90% verbleibt
demnach ein Eigenanteil von ca. 10.043,60 €.