Betreff
Überplanmäßige Auszahlung Kunstrasenplatz Darup (§60 GO NRW - Eil- und Dringlichkeitsentscheidungen)
Vorlage
030/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der HFA beschließt gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW in Verbindung mit § 7 III der gemeindlichen Haushaltssatzung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60 T€ zur Umwandlung eines Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld inkl. der Errichtung eines multifunktional nutzbaren Kleinspielfeldes mit Weitsprunganlage im Ortsteil Darup.

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die Entscheidung des HFA vom 28.02.2023.


Sachverhalt:

Das Projekt Umwandlung eines Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld inkl. der Errichtung eines multifunktional nutzbaren Kleinspielfeldes mit Weitsprunganlage im Ortsteil Darup schreitet voran. Auf Basis der Kostenberechnung (November 2021) des Ingenieurbüros Brinkmann + Deppen besteht eine Haushaltermächtigung in Höhe von 889 T€. Zudem liegt ein Zuwendungsbescheid vom 17.10.2022 seitens der Bezirksregierung Münster in Höhe von 744 T€ vor. Per Ermächtigungsübertragung sind diese Mittel in das Haushaltsjahr 2023 übertragen worden.

Die Submissionsergebnisse zu den Losen

LOS 1: Tiefbautechnische Arbeiten

LOS 2: Kunstrasenarbeiten

liegen der Verwaltung vor. Auf die Ausschreibung haben innerhalb der Angebotsfrist bis zum 07.02.2023 insgesamt 9 Firmen gültige Angebote vorgelegt. Das Hauptzuschlagskriterium ist der Angebotspreis.

Bei der Ermittlung des Preisspiegels stellte sich raus, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen. Um den Zuschlag zu erteilen, wird ein weiterer zusätzlicher Betrag in Höhe von 60 T€ benötigt (Hinweis: Ursprünglich sind 770 T€ als Baukosten veranschlagt worden. Aufgrund von Kostensteigerungen im Zeitablauf sind mit Ratsbeschluss vom 08.12.2020 60 T€, VL 149/2020, und mit Ratsbeschluss vom 27.09.2022 66 T€, VL 141/2022, zusätzlich bereitgestellt worden.). Diese erneute Preissteigerung ist laut dem Ingenieurbüro auf die gestiegenen Energie- und Materialkosten zurückzuführen.

Die Angebote haben eine Bindefrist bis zur 10. KW, so dass der Termin für die nächste Ratssitzung am 14.03.2022 zu spät ist. Daher wird das weitere Vorgehen aufgrund der zeitlichen Vorgaben dem Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen einer Eilentscheidung gem. § 60 GO NRW vorgelegt.

Ziel der Verwaltung ist, die 60 T€ Mehrausgaben über Einsparungen in der technischen Ausführung und durch die Mithilfe von Borussia Darup einzusparen. Das Signal seitens des Vereins zur Mithilfe hat die Verwaltung bereits erhalten und entspricht der geübten Praxis bei dem Bau der anderen Kunstrasenplätze in den Ortsteilen Appelhülsen und Nottuln. Genaue Absprachen zum weiteren Vorgehen können erst nach Beendigung des Vergabeverfahrens erfolgen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60 T€; der Betrag soll nach Möglichkeit nicht verausgabt werden, sondern über Veränderungen in der Bauausführung und durch die Beteiligung des Sportvereines Borussia Darup eingespart werden.


Anlagen:

keine