Beschlussvorschlag:

Die Berichte gem. § 6 Abs. 1 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land NRW werden zu den Stichtagen 30.06.2022, 30.09.2022 und 31.12.2022 zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Die als Anlage 1 beigefügte Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land NRW ist im April 2022 in Kraft getreten.

Gemäß § 6 Abs. 1 dieser Verordnung hat die Kämmerin dem Rat vierteljährlich über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder von Krediten für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten. Hierunter fallen alle Aufwendungen und Auszahlungen, die im Rahmen der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen für die Aufnahme der Schutzsuchenden entstehen, wie z.B. die Transferleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Sachleistungen für die Unterkunft und Versorgung. Die Erträge stellen im Wesentlichen Leistungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz dar. Der Bericht ist nach § 6 Abs. 2 der Verordnung der Aufsichtsbehörde zuzuleiten. Ein verbindliches Muster für die Kostenerfassung bzw. Berichterstattung ist seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen. Die Berichte zu den Berichtszeitpunkten 30.06.2022 und 30.09.2022 waren Bestandteile der Verwaltungsfinanzberichte, die am 20.09.2022 und am 29.11.2022 seitens der Politik zur Kenntnis genommen wurden. Da sich quartalsweise im Nachhinein Buchungskorrekturen ergeben haben, sind die überarbeiteten Berichtszeitpunkte zum 30.06.2022 und zum 30.09.2022 als Anlagen 2 und 3 dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Anlage 4 beinhaltet die Buchungen zum 31.12.2022.

Zur Auswertung und Berichterstattung über angefallene Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen wurden separate Kostenträger unter dem Produktbereich 05 – soziale Leistungen – eingerichtet. Im Jahr 2022 sind Erträge in Höhe von 1.057.416,89 Euro verbucht worden. Diesen Ertragspositionen stehen Einzahlungen von 1.032.615,97 Euro gegenüber. Die Aufwendungen betragen 506.370,09 Euro. Die damit verbundenen Auszahlungen zum 31.12.2022 belaufen sich auf 453.867,31 Euro. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich der Liquiditätsüberschuss zum 31.12.2022 im Verlauf des Jahres 2023 abbauen wird.

In dem Liquiditätsüberschuss sind die im Jahr 2022 an die Gemeinde überwiesenen Bundesmittel (374 T€) für die Betreuung und Versorgung von Ukraine-Geflüchteten enthalten. Gemäß dem Bewilligungsbescheid hat die Verwendung dieser Finanzmittel bis zum 31.12.2023 zu erfolgen. Finanziert werden können damit Kosten aus dem Bereich Lebenshaltung, Kosten der Unterkunft, Gesundheit und Pflege aber auch Kinderbetreuung und Beschulung.

Bis zum 15. Februar 2023 ist bereits ein Mittelabfluss für die Ukraine-Flüchtlinge in Höhe von rd. 50 T€ aufgelaufen. Weitere Auszahlungen, wie z.B. Kosten für Catering und Versorgung für die Notunterkunft in der Turnhalle am Niederstockumer Weg, stehen an. Ebenso ist die Auszahlung von 370 T€ für die Errichtung temporärer Wohnmodule als Aufenthaltsbereich an der Notunterkunft zu finanzieren.

Unter Berücksichtigung all dieser Maßnahmen wird der Überschuss aus 2022 für die anfallenden Kosten in diesem Jahr verwandt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sachverhalt


Anlagen:

Anlage1: Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts

Anlage 2: Bericht Ukraine-Flüchtlingen zum 30.06.2022

Anlage 3: Bericht Ukraine-Flüchtlinge 30.09.2022

Anlage 4: Bericht Ukraine-Flüchtlinge 31.12.2022