Betreff
Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2022 in das Jahr 2023
Vorlage
024/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 15.506.607,46 Euro gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2023 bis 2026 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Analog zu dem Prinzip der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen innerhalb der Ergebnisrechnung eines Haushaltsjahres gilt auch für die Ermächtigungen grundsätzlich eine zeitliche Beschränkung für das jeweilige Haushaltsjahr. Ausnahmen von diesem Grundsatz lässt der § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) zu, die gemeindliche Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen vorsieht. So können i.d.R. nur Auszahlungen für Investitionen übertragen werden und bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung – maximal bis zum zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr – für ihren Zweck verfügbar. Die Verfügbarkeit muss allerdings im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen (EÜ) hergestellt und förmlich erklärt werden.

Mit dieser Erklärung wird die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. In Folge dessen beeinflusst die Gesamtheit aller Ermächtigungsübertragungen die Ergebnis- und Finanzplanung des Folgejahres im Bereich der Aufwendungen und Auszahlungen.

Aus dem Haushaltsjahr 2022 werden Ermächtigungen für konsumtive und investive Auszahlungen in Höhe von insgesamt 15.506.607,46 € in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Die Zusammensetzung ist der Anlage 1 „Ermächtigungsübertragungen 2022/2023“ zu entnehmen. Diese Größenordnung der Ermächtigungsübertragungen ist im Wesentlichen auf folgende Projekte zurückzuführen:

 

1. Innere Verwaltung

            Ankauf von Flächen                                                             rd. 1,6 Mio. €

Die Auszahlungen für Grundstücksankäufe sind mit 10 % an den Ermächtigungsübertragungen beteiligt.

 

 

2. Feuerwehr:

Neubau Feuerwehrgerätehaus Appelhülsen                              rd. 1,6 Mio. €

Rüstwagen RW 2 Nottuln                                                     rd. 0,7 Mio. €

Gesamt Schulen                                                              rd. 2,3 Mio. €

Die Investitionen betragen in diesem Bereich 15 % der Ermächtigungsübertragungen.

 

 

 

3. Schulen:

Wiederherstellung Sebastian Grundschule nach Brand                rd. 2,5 Mio. €

Planungskosten Gymnasium (Pavillon Naturwissenschaften)        rd. 0,1 Mio. €

Gesamt Schulen                                                              rd. 2,6 Mio. €

Die Investitionen betragen in diesem Bereich 17 % der Ermächtigungsübertragungen.

 

 

4. Soziale Einrichtungen:

Neubau Flüchtlingsunterkunft Appelhülsen                               rd. 2,5 Mio. €

Wohnmodule für Flüchtlinge (temporär)                                  rd. 0,4 Mio. €

Gesamt Schulen                                                              rd. 2,9 Mio. €

Die Investitionen betragen in diesem Bereich 18 % der Ermächtigungsübertragungen.

 

 

5. Neubau Kitas:

Neubau Kita – OGS Martinus Grundschule                                rd. 1,6 Mio. €

Neubau Kita Gemeindewiese                                                 rd. 0,5 Mio. €

Gesamt Schulen                                                              rd. 2,1 Mio. €

Die Investitionen betragen in diesem Bereich 13 % der Ermächtigungsübertragungen.

 

 

6. Sportförderung:

          Kunstrasenplatz Borussia Darup                                            rd. 0,9 Mio. €

          umfangreiche Sanierungsmaßnahme Umkleide Darup                rd. 0,2 Mio. €

          Sanierungsmaßnahme Niederstockumer Weg                           rd. 0,2 Mio. €

          Gesamt Sportförderung                                                                rd. 1,3 Mio. €

Die Investitionen betragen in diesem Bereich 9 % der Ermächtigungsübertragungen.

 

 

 

7. Straßenbauprojekte:

Straßenbau Baugebiet Nottuln Nord                                         1,2 Mio. €

Sanierung Brulandsraße                                                                   0,5 Mio. €

Straßenbau Industriestr. Appelhülsen                                       0,4 Mio. €

Radwegeausbau K11/K13                                                       0,2 Mio. €

Brücke Stiftsplatz                                                                 0,1 Mio. €

Gesamt Verkehrsflächen                                                                2,4 Mio. €

Die Investitionen in den Straßenbau betragen rund 15% der Ermächtigungsübertragungen.

 

Diese sieben Bereiche Innere Verwaltung, Feuerwehr, Schulen, soziale Einrichtungen, Neubau Kitas, Sportförderung und Straßenbau umfassen somit rund 15,2 Mio. € bzw. 97 % an der Gesamtsumme der Ermächtigungsübertragungen.

 

Der Anlage 2 dieser Beschlussvorlage sind die Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen auf die liquiden Mittel bis zum Jahr 2026 zu entnehmen. Ausgehend von dem Anfangsbestand der liquiden Mittel zum 01.01.2023 in Höhe von 17.779.231,- €, der Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Haushaltsjahres 2023, den Änderungen auf die Finanzsituation durch die Ermächtigungsübertragungen, den Einzahlungen für geförderte Maßnahmen sowie den Kreditermächtigungen könnte sich der Endbestand zum 31.12.2023 auf rd. 3,6 Mio. € belaufen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Übertragungen der Ermächtigungen des Haushaltsjahres 2022 in das Haushaltsjahr 2023 führt zu einer Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von 15.506.607,46 €. Zum 01.01.2023 beträgt der Anfangsbestand der liquiden Mittel 17.779.231,- €. Folglich wird sich der Endbestand der liquiden Mittel zum 31.12.2023 mit der negativen Änderung des Finanzbestandes im Verlauf des Jahres 2023 (gem. Beschluss des Haushaltes 2023 vom 13.12.2022 = -3.302.693,- €), den Einzahlungen aus Förderungen, die mit den Ermächtigungsübertragungen im Zusammenhang stehen, und der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2022 auf 3.580.761,- € belaufen (siehe Anlage 2 dieser Vorlage).

 


Anlagen:

Anlage 1: Ermächtigungsübertragungen 2022/2023

Anlage 2: Auswirkungen der Ermächtigungsübertragungen auf den Finanzplan 2022/2023