Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Ein
Verfahren zur 32. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten Nord“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für den in Anlage 1 abgegrenzten
Änderungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2
BauGB)
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom 29.05.2022 ist der Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO
NRW auf Änderung des o.g. Bebauungsplanes zugegangen (siehe Anlagen 1 und 2).
Gegenstand der Anregung ist dabei eine Änderung der Baugrenzen mit dem Ziel,
das betreffende Flurstück 233, Flur 3 in der Gemarkung Schapdetten für
Wohnzwecke baulich entwickeln zu können.
Planungsrechtliche
Situation:
Der einschlägige
Bebauungsplan Nr. 4 „Schapdetten Nord“ setzt den Änderungsbereich als
allgemeines Wohngebiet fest. Innerhalb des betreffenden Flurstückes sind im
Bebauungsplan jedoch keine Baugrenzen festgesetzt, sodass eine bauliche
Entwicklung des Grundstückes derzeit nicht möglich ist. Für das benachbarte
Flurstück 283 sind aus demselben Grund mit Ratsbeschlüssen vom 3.11.1993 und
vom 18.11.1997 Änderungen hinsichtlich der Baugrenzen erfolgt.
Laut Anregung
gem. § 24 GO NRW beabsichtigen die Antragssteller eine Nutzung des Grundstückes
zu Wohnzwecken. Da der betreffende Bereich sowohl im Flächennutzungsplan der
Gemeinde Nottuln als auch im einschlägigen Bebauungsplan Nr. 4 bereits als
Wohnbaufläche, bzw. allgemeines Wohngebiet dargestellt / festgesetzt ist und
vor dem Hintergrund der beabsichtigten Nachverdichtung schlägt die Verwaltung
vor, der Anregung zu folgen und den Bebauungsplan Nr. 4 entsprechend zu ändern.
Verfahren:
Unter den
in § 13a BauGB genannten Voraussetzungen kann ein Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren aufgestellt, geändert oder ergänzt werden. Da die
entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, schlägt die Verwaltung vor, die
Änderung des o.g. Bebauungsplans verfahrensrechtlich auf diesem Wege
abzuwickeln. Da der Flächennutzungsplan die Fläche bereits als Wohnbaufläche darstellt,
erfolgt eine Entwicklung des Bebauungsplanes aus den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes heraus.
Finanzielle Auswirkungen:
Zur
Übernahme der Kosten des Änderungsverfahrens sowie der erforderlichen Gutachten
wird ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Anregungsgeber
geschlossen.
Anlagen:
Anlage 1
– Änderungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten Nord“
Anlage 2
– Anregung gem. §24 GO NRW vom 29.05.2022