Hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 167 „Daruper
Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für den in
Anlage 2 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für künftige Entwicklung der bestehenden
Strukturen sowie zur Bebauung bisher ungenutzter Grundstücke.
Sachverhalt:
Nach intensiven Beratungen zur Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 6 „Zwischen Nieder- und Oberstockumer Weg und Auf dem Esch“, zuletzt mit VL
41/2022 liegen der Verwaltung nunmehr neue Ergebnisse vor. Im Rahmen von
Gesprächen zur künftigen Entwicklung des Plangebietes mit dem Kreis Coesfeld
wurde geprüft, ein allgemeines Wohngebiet mit Lärmvorbelastung (WA*)
festzusetzten. Dies hat den Vorteil, dass eine weitere Wohnbebauung unter
Akzeptanz der bestehenden Lärmbelastungen möglich wäre.
Für das ursprünglich unter der VL 087/2020 betroffene
Grundstück hat sich zwischenzeitlich ein neuer Investor gefunden, der eine
Bebauung des Grundstückes anstrebt. Mit Schreiben vom 07.01.2023 ist der
Gemeinde Nottuln eine Anregung gem. § 24 GO NW auf Änderung des o.g.
Bebauungsplans zugegangen (siehe Anlage 1).
Dies hat die Verwaltung dazu veranlasst, die erneute Änderung
des Bebauungsplanes anzustreben. Vor dem Hintergrund, dass es im Bereich der
Daruper Straße mehrere Bebauungspläne gibt, die ein Mischgebiet festsetzten,
hat sich die Verwaltung dazu entschieden die bestehenden Bebauungspläne Nr. 2,
Nr. 6 und Nr. 26 im Bereich der festgesetzten Mischgebiete mit dem
Bebauungsplan Nr. 167 zu überlagern. Der
Geltungsbereich für die betreffende Aufstellung ist unter Anlage 2 einzusehen.
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nottuln ist der betreffende
Bereich als gemischte Baufläche dargestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder
ergänzt ist. Der Flächennutzungsplan ist dann im Zuge der Berichtigung
anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
Durchführung des Bauleitplanverfahrens soll an ein externes Planungsbüro
vergeben werden, da die Vorplanungen zu VL 41/2022 bereits extern erfolgt sind.
Es entstehenden Kosten für das externe Planungsbüro, die Beauftragung von
Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz etc.) sowie interner Personalaufwand
zur Betreuung des Verfahrens.
Anlagen:
Anlage 1: Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW
Anlage 2: Geltungsbereich der Änderung