Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
020/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Anwendungsbereich des § 24 GO NRW zum Umgang mit Anregungen und Beschwerden ist seit dem 01.12.2021 nicht mehr für jeden eröffnet, sondern nur noch für Einwohnerinnen und Einwohner, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Dies dient insbesondere der Eindämmung von Missbrauch durch massenhafte elektronische Anträge.

Bislang sieht die Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln entsprechend dem bislang geltenden § 24 GO NRW ein Jedermannrecht vor und es wird vorgeschlagen, diese der aktuellen Rechtslage anzupassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlagen:

  1. Änderungssatzung