Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
020/2023
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die als
Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Hauptsatzung wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Anwendungsbereich des § 24 GO NRW zum Umgang mit
Anregungen und Beschwerden ist seit dem 01.12.2021 nicht mehr für jeden
eröffnet, sondern nur noch für Einwohnerinnen und Einwohner, die seit drei
Monaten in der Gemeinde wohnen. Dies dient insbesondere der Eindämmung von
Missbrauch durch massenhafte elektronische Anträge.
Bislang
sieht die Hauptsatzung der Gemeinde Nottuln entsprechend dem bislang geltenden
§ 24 GO NRW ein Jedermannrecht vor und es wird vorgeschlagen, diese der
aktuellen Rechtslage anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagen:
- Änderungssatzung