Betreff
Beteiligungsberichte 2019 bis 2021 der Gemeinde Nottuln
Vorlage
018/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügten Beteiligungsberichte 2019 bis 2021 der Gemeinde Nottuln werden gem. § 117 GO NRW beschlossen.


Sachverhalt:

Gemäß § 50 KomHVO in Verbindung mit § 117 Abs. 1 Satz 1 GO NRW ist in den Fällen, in denen eine Kommune von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116a GO NRW befreit ist, in dem Jahr ein Beteiligungsbericht zu erstellen.

Die Gemeinde Nottuln hat für Jahre 2019 bis 2021 von der Möglichkeit der größenabhängigen Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch gemacht. Die Beschlussfassungen hierzu erfolgten in den Sitzungen des Rates am 08.09.2020 für das Jahr 2019, am 08.12.2020 für das Jahr 2020 und am 10.05.2022 für das Jahr 2021. Dadurch ergibt sich für die Gemeinde gem. § 116a Abs. 3 GO NRW die Verpflichtung, einen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen. Nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist über den Beteiligungsbericht ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

Gem. § 117 Abs. 2 enthält der Beteiligungsbericht wesentliche Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form. Insbesondere werden Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen, den Zielen der Beteiligung, zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks, zu den Jahresergebnissen und Verbindlichkeiten, zur Entwicklung des Eigenkapitals sowie zu wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen etc. gemacht.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Beteiligungsberichte für die Jahre 2019 bis 2021 Bestandteile der jeweiligen Jahresabschlüsse darstellen, die bereits vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und vom Rat beschlossen worden sind. Bei dem nunmehr herbeizuführenden Beschluss handelt es sich um die Anwendung und Umsetzung des § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW. Die Entscheidung des Rates ist der Aufsichtsbehörde jährlich mit der Anzeige des durch den Rat festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde vorzulegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Interne Personalaufwendungen für die Erstellung der Beteiligungsberichte


Anlagen:

Beteiligungsberichte 2019 bis 2021 der Gemeinde Nottuln