Hier: weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
Variante 1: Wie bereits beschlossen, beauftragt
die Verwaltung ein externes Planungsbüro, ein Nahmobilitätskonzept zu
erarbeiten. Dabei ist mit Kosten von rund 50.000 € zu kalkulieren (vgl. 001/2022).
Variante 2: Die Konzepterarbeitung des
Nahmobilitätskonzeptes wird zugunsten des vorhandenen, umfassenden integrierten
Mobilitätskonzeptes zurückgestellt. Die eingeplanten Planungskosten werden
gegebenenfalls für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept
verwendet.
Variante 3: Das Nahmobilitätskonzept wird
zurückgestellt. Bei Umsetzung einzelner größerer Maßnahmen aus dem
Mobilitätskonzept wird jedoch zusätzlich auf externe Expertise zurückgegriffen,
die die entsprechende Einzelmaßnahme, im Rahmen einer detaillierten
Umsetzungsplanung, weitergehend begleiten und in das „große Ganze“ einbinden soll.
Sachverhalt:
2022 hat die
Gemeinde Nottuln die zusätzliche Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes
beworben, Ausschuss und Rat sind dem gefolgt (vgl. 001/2022).
Grundgedanke
für die Erarbeitung eines solchen Nahmobilitätskonzeptes war es, neben einer
detaillierten Erfassung des generellen Zustands sowie der vorhandenen
infrastrukturellen Defizite des Rad- und Fußverkehrsnetzes, eine konzeptionelle
Detailplanung vorliegen zu haben, um das Fuß- und Radwegenetz langfristig
entwickeln und verbessern zu können, sowie Zugang zu Fördermöglichkeiten und
-mitteln zu erhalten, um geplante Vorhaben mit einem reduzierten Eigenanteil
finanzieren zu können.
Mit dem
Vorhandensein des von Planungsbüro erarbeiteten integrierten Mobilitätskonzepts
liegt nun jedoch ein umfassender Handlungsleitfaden für die Gemeinde Nottuln
vor, der auf Grundlage der formulierten Leitziele sowie der erarbeiteten
Handlungsmaßnahmen eine Richtung vorgibt, wie die Mobilität in der Gemeinde in
Zukunft gestaltet werden kann und welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um
diese zu verbessern.
Darunter sind
auch solche Maßnahmen zu finden, die sich auf infrastrukturelle Aspekte bzw.
auf zu beseitigende Defizite im Rad- und Fußverkehrsnetz beziehen.
Um nun nicht
ein weiteres Konzept erarbeiten und einen erneuten Planungsprozess durchlaufen
zu müssen, böte es sich daher an, direkt in die Umsetzung der nachhaltigen,
klimafreundlichen und der Mobilitätswende Rechnung tragenden Maßnahmen, welche
in dem Mobilitätskonzept erarbeitet wurden, einzusteigen.
Nach erster
Rücksprache mit dem Fördermittelgeber muss zum Erhalt einer etwaigen Förderung
zur Verbesserung der Nahmobilität in der Gemeinde zudem nicht zwangsläufig ein
Nahmobilitätskonzept bzw. ein Rad- und Fußverkehrskonzept vorliegen. Eine
vergleichbare Planunterlage, die die zu beseitigen Defizite an entsprechender
Stelle erkennen lässt sowie sichereren Rad- und Fußverkehr gewährleistet,
reicht in den meisten Fällen aus. Zudem kann die Bewilligungsbehörde die
Anforderungen im Einzelfall anpassen (vgl. Föri-Nah 2022).
Die
Gemeindeverwaltung empfiehlt daher Variante 2 zu beschließen und die
Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes zurückzustellen und zu einem späteren
Zeitpunkt ggf. wieder zu verfolgen, wenn die empfohlenen Maßnahmen aus dem
Mobilitätskonzept erfolgreich umgesetzt wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Wird, wie
beschlossen, die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes in Auftrag gegeben,
ist mit Kosten in Höhe von rund 50.000 € zu kalkulieren (Variante 1). Variante
2 hat vergleichbare Kosten zur Folge. Anstelle der Finanzierung eines weiteren
Planungsinstrumentes würde jedoch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Mobilitätskonzept direkt finanziert werden. Wird sich für die Variante 3
entschieden, könnten die Kosten (in Summe) höher ausfallen. Genaue Angaben
können derzeit jedoch nicht getätigt werden.