Betreff
Nahmobilitätskonzept
Hier: weitere Vorgehensweise
Vorlage
015/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Variante 1: Wie bereits beschlossen, beauftragt die Verwaltung ein externes Planungsbüro, ein Nahmobilitätskonzept zu erarbeiten. Dabei ist mit Kosten von rund 50.000 € zu kalkulieren (vgl. 001/2022).

Variante 2: Die Konzepterarbeitung des Nahmobilitätskonzeptes wird zugunsten des vorhandenen, umfassenden integrierten Mobilitätskonzeptes zurückgestellt. Die eingeplanten Planungskosten werden gegebenenfalls für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept verwendet.

Variante 3: Das Nahmobilitätskonzept wird zurückgestellt. Bei Umsetzung einzelner größerer Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept wird jedoch zusätzlich auf externe Expertise zurückgegriffen, die die entsprechende Einzelmaßnahme, im Rahmen einer detaillierten Umsetzungsplanung, weitergehend begleiten und in das „große Ganze“ einbinden soll.

 


Sachverhalt:

2022 hat die Gemeinde Nottuln die zusätzliche Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes beworben, Ausschuss und Rat sind dem gefolgt (vgl. 001/2022).

 

Grundgedanke für die Erarbeitung eines solchen Nahmobilitätskonzeptes war es, neben einer detaillierten Erfassung des generellen Zustands sowie der vorhandenen infrastrukturellen Defizite des Rad- und Fußverkehrsnetzes, eine konzeptionelle Detailplanung vorliegen zu haben, um das Fuß- und Radwegenetz langfristig entwickeln und verbessern zu können, sowie Zugang zu Fördermöglichkeiten und -mitteln zu erhalten, um geplante Vorhaben mit einem reduzierten Eigenanteil finanzieren zu können.

 

Mit dem Vorhandensein des von Planungsbüro erarbeiteten integrierten Mobilitätskonzepts liegt nun jedoch ein umfassender Handlungsleitfaden für die Gemeinde Nottuln vor, der auf Grundlage der formulierten Leitziele sowie der erarbeiteten Handlungsmaßnahmen eine Richtung vorgibt, wie die Mobilität in der Gemeinde in Zukunft gestaltet werden kann und welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen, um diese zu verbessern.

 

Darunter sind auch solche Maßnahmen zu finden, die sich auf infrastrukturelle Aspekte bzw. auf zu beseitigende Defizite im Rad- und Fußverkehrsnetz beziehen.

 

Um nun nicht ein weiteres Konzept erarbeiten und einen erneuten Planungsprozess durchlaufen zu müssen, böte es sich daher an, direkt in die Umsetzung der nachhaltigen, klimafreundlichen und der Mobilitätswende Rechnung tragenden Maßnahmen, welche in dem Mobilitätskonzept erarbeitet wurden, einzusteigen.

 

Nach erster Rücksprache mit dem Fördermittelgeber muss zum Erhalt einer etwaigen Förderung zur Verbesserung der Nahmobilität in der Gemeinde zudem nicht zwangsläufig ein Nahmobilitätskonzept bzw. ein Rad- und Fußverkehrskonzept vorliegen. Eine vergleichbare Planunterlage, die die zu beseitigen Defizite an entsprechender Stelle erkennen lässt sowie sichereren Rad- und Fußverkehr gewährleistet, reicht in den meisten Fällen aus. Zudem kann die Bewilligungsbehörde die Anforderungen im Einzelfall anpassen (vgl. Föri-Nah 2022).

 

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt daher Variante 2 zu beschließen und die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes zurückzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. wieder zu verfolgen, wenn die empfohlenen Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept erfolgreich umgesetzt wurden.


Finanzielle Auswirkungen:

Wird, wie beschlossen, die Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes in Auftrag gegeben, ist mit Kosten in Höhe von rund 50.000 € zu kalkulieren (Variante 1). Variante 2 hat vergleichbare Kosten zur Folge. Anstelle der Finanzierung eines weiteren Planungsinstrumentes würde jedoch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept direkt finanziert werden. Wird sich für die Variante 3 entschieden, könnten die Kosten (in Summe) höher ausfallen. Genaue Angaben können derzeit jedoch nicht getätigt werden.