Betreff
Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen
Vorlage
010/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Die Satzung der Gemeinde Nottuln über die Erhebung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen wurde zuletzt im Ausschuss für Bildung und Soziales am 24.11.2021 redaktionell überarbeitet. Außerdem wurden die Gebühren neu kalkuliert und festgesetzt. Nach abschließender Beschlussfassung im Rat am 14.12.2021 wurde die Satzung öffentlich bekannt gemacht und trat am 01.01.2022 in Kraft.

Auf die Beschlussvorlage Nr. 157/2021 (inklusive Satzungstext und Gebührenkalkulation) wird hingewiesen.

Im Rahmen der Initiative „Politik vor Ort“ wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die Satzung nochmals zu thematisieren.

Zum Thema ist allgemein festzustellen:

  1. Die Gemeinde Nottuln errichtet und unterhält kommunale Übergangswohnheime für Menschen, die in ihrem Gemeindegebiet von Obdachlosigkeit bedroht sind.
  2. Für die Nutzung der Einrichtungen werden kostendeckendende Gebühren kalkuliert und erhoben.
  3. Bei gleichzeitiger sozialer Bedürftigkeit der eingewiesenen Obdachlosen werden die Benutzungsgebühren grds. im Rahmen der Sozialsysteme AsylbLG, SGB II oder SGB XII als Kosten der Unterkunft anerkannt und bedarfsseitig übernommen.

Die Gebühreneinnahmen werden im Bereich Hausverwaltung/Betreuung vereinnahmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

-/-


Anlagen:

-/-