Betreff
Hochwasserschutz in Appelhülsen durch Stever-Renaturierung in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld
Vorlage
009/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme der Renaturierung der Stever in Appelhülsen zum wirksamen Hochwasserschutz gemeinsam mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld umzusetzen und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Erinnerung an die Vorlage 076/2022, in der der Antrag der SPD zur Renaturierung der Stever in Appelhülsen in Eigenleistung beraten wurde.

 

In den letzten Monaten hat sich die Verwaltung mit den offenen Fragen und einer möglichen Umsetzung der Stever-Renaturierung in Appelhülsen beschäftigt.

 

Vorrangiges Ziel der Umsetzung dieser Maßnahme ist der wirksame Hochwasserschutz für den Ortsteil Appelhülsen. Hierfür wurden unter anderem Gespräche mit der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Coesfeld, mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld, als auch mit dem bereits damals zum Hochwasserschutz in Appelhülsen beauftragten Planungsbüro Hahm (siehe Vorlage 042/2021) geführt.

 

Gemäß der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich es sich bei der Renaturierung der Stever um eine förderfähige Maßnahme. Der Förderumfang liegt bei bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.

 

Für die Finanzierung der Umsetzung stehen der Gemeinde Nottuln Eigenmittel in Höhe von rund 210.000 € als Eigenanteil zur Verfügung. Dies würde bedeuten, dass für die Umsetzung der Maßnahme inkl. der Fördermittel ein Investitionsvolumen von ca. 1.050.000 € zur Verfügung stehen würden.

Die Verwaltung strebt an die Renaturierung der Stever gemeinsam mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld (WBC) umzusetzen, da diese bereits Erfahrungen in der Umsetzung solcher Maßnahmen haben. So hat beispielsweise die Gemeinde Billerbeck gemeinsam mit der WBC die Berkel renaturiert.

Hierfür wird die Gemeinde Nottuln mit der WBC eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung gem. § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in Verbindung mit §§ 39 f., 67 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), §§ 61 ff, 71 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen  (LWG-NRW) über die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Renaturierung der Stever abschließen.

Zweck dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die Schaffung von Synenergieeffekten bei der Maßnahmendurchführung und -umsetzung.

Nach Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der WBC soll ein Ingenieurbüro mit der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung beauftragt werden.

Zielsetzung bei der Umsetzung der Maßnahme bleibt die Aufgabe einer möglichst effektiven Renaturierung der Stever zum wirksamen Hochwasserschutz bei einem Investitionsvolumen von rund 1 Mio. €.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß der Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen handelt es sich es sich bei der Renaturierung der Stever um eine förderfähige Maßnahme. Der Förderumfang liegt bei bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben.

 

Für die Finanzierung der Umsetzung stehen der Gemeinde Nottuln Eigenmittel in Höhe von rund 210.000 € als Eigenanteil zur Verfügung. Dies würde bedeuten, dass für die Umsetzung der Maßnahme inkl. der Fördermittel ein Investitionsvolumen von ca. 1.050.000 € zur Verfügung stehen würden.