Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Beratungsergebnis aus der
Anliegerveranstaltung wird der Umsetzung der Planung zur Sanierung der
Brulandstraße (siehe Anlage 1 und 2 der Sitzungsvorlage) zugestimmt. Die
Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt (Baubeschluss).
Sachverhalt:
Der bauliche Zustand der Fahrbahn der Brulandstraße erfordert eine grundlegende Sanierung der Asphaltschichten. Der Baustart ist für Sommer 2023 geplant und soll nach 4 Monaten abgeschlossen sein.
Die Verwaltung hat bereits ein Gutachten zum vorhandenen Baugrund in Auftrag
gegeben (s. Anlage 3, Ergebnisse ab S. 37). Aus dem befindlichen Schadensbild ist deutlich zur erkennen, dass eine Erneuerung der Fahrbahnoberflächen erforderlich wird. Der Aufbau der Schottertragschicht wurde im Baugrundgutachten als ausreichend bewertet.
Das vorhandene Kanalnetz wurde inkl. Anschlussleitungen gefilmt und bewertet. Hieraus ergibt sich ein Sanierungsbedarf.
Für die Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung
Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 478.000,00 € (brutto).
KAG-Beitragspflicht
Analog zu
vorherigen Maßnahmen an diversen Straßen im Gemeindegebiet wurde auch für die Brulandstraße
eine eingehende Rechtsprüfung, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer
KAG-Beitragspflicht führt, durchgeführt. Als Ergebnis wurde die Sanierung der
Brulandstraße als eine KAG-Beitragspflichtige Maßnahme bewertet.
In diesem
Zusammenhang ist auch das zum 01.01.2020 geänderte KAG NRW zu beachten,
dass
durch ein Förderprogramm des Landes flankiert wird. Mit der Förderung soll eine
Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden. Unter Maßgabe der
entsprechenden Förderrichtlinie wird die Gemeinde dann einen Antrag stellen.
Die
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge wurde im Mai 2022 aktualisiert. Die
derzeitige Förderung des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige
Maßnahmen gemäß § 8 KAG NRW wurde von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der
Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null Euro reduziert. Eine
Förderantragstellung der Gemeinde ist auch weiterhin notwendig. Der auf den
einzelnen Anlieger entfallende Straßenausbaubeitrag ist - wie bisher auch - zu
berechnen und sodann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist,
dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die
Anliegerinnen und Anlieger gemäß 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären.
Die
sonstigen Vorschriften des §8a KAG NRW bleiben davon unberührt.
Voraussetzung
für eine Förderantragstellung nach KAG ist zum einen ein beschlossenes,
aktuelles Straßen- und Wegekonzept. Zum anderen eine verbindliche
Anliegerversammlung, dessen Durchführung kurzfristig geplant ist.
Ausstattung der Brulandstraße mit
Bäumen und Blüh- und Staudenflächen
Im
Ausschuss Umwelt und Mobilität am 23.08.2022 wurde die Anregung geäußert,
Straßenbäume nach der Sanierung der Brulandstraße einzubringen und den
Straßenverlauf mit Blüh- und Staudenflächen aufzuwerten.
Es soll
eine Aufwertung durch die Schaffung von Grünflächen (Bäume sowie Blühflächen)
erfolgen. Die Installation solcher Flächen erzeugt eine Aufwertung des
Straßenbildes, sowie eine Förderung der Diversität (Flora u. Fauna) und eine
Verbesserung des Stadtklimas (siehe Vorlage 166/2022).
Verbindliche Anliegerversammlung
Eine
Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen (verbindliche
Anliegerversammlung) wurde am 19.01.2023 rechtzeitig vor Baubeginn durchgeführt,
bei dieser Veranstaltung wurden die rechtlichen, technischen
und
wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt und es bestand die Möglichkeit
Rückfragen zu stellen. Die Niederschrift der Anliegerversammlung ist der
Vorlage beigefügt (siehe Anlage 5).
Weiteres Vorgehen
Die Kanalnetzsanierung wird im Vorfeld zur
eigentlichen Straßenbaumaßnahme geplant und umgesetzt. Die Umsetzung soll im
Frühling 2023 starten und wurde mit 4 Monaten Bauzeit geplant.
Mit positivem Beschluss wird die Ausführungsplanung fortgeführt und das Leistungsverzeichnis erstellt. Die Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich für den Sommer 2023 geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 478.000 € (brutto).
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gemeinde Nottuln Kosten entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus der Erhebung von Anliegerbeiträgen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurfsplanung Brulandstraße
Anlage 2: Entwurfsplanung mit Luftbild
Brulandstraße
Anlage 3: Baugrunduntersuchung
Anlage 4: KAG-Beitragspflicht - Brulandstraße
Anlage 5:
Niederschrift Anliegerversammlung
vom 19.01.2023