Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Beratungsergebnis aus der Anliegerveranstaltung wird der Umsetzung der Planung zur Sanierung der Brulandstraße (siehe Anlage 1 und 2 der Sitzungsvorlage) zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt (Baubeschluss).

 


Sachverhalt:

Der bauliche Zustand der Fahrbahn der Brulandstraße erfordert eine grundlegende Sanierung der Asphaltschichten. Der Baustart ist für Sommer 2023 geplant und soll nach 4 Monaten abgeschlossen sein.

Die Verwaltung hat bereits ein Gutachten zum vorhandenen Baugrund in Auftrag

gegeben (s. Anlage 3, Ergebnisse ab S. 37). Aus dem befindlichen Schadensbild ist deutlich zur erkennen, dass eine Erneuerung der Fahrbahnoberflächen erforderlich wird. Der Aufbau der Schottertragschicht wurde im Baugrundgutachten als ausreichend bewertet.

 

Das vorhandene Kanalnetz wurde inkl. Anschlussleitungen gefilmt und bewertet. Hieraus ergibt sich ein Sanierungsbedarf.

 

Für die Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung

Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 478.000,00 € (brutto).

 

KAG-Beitragspflicht

Analog zu vorherigen Maßnahmen an diversen Straßen im Gemeindegebiet wurde auch für die Brulandstraße eine eingehende Rechtsprüfung, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führt, durchgeführt. Als Ergebnis wurde die Sanierung der Brulandstraße als eine KAG-Beitragspflichtige Maßnahme bewertet.

 

In diesem Zusammenhang ist auch das zum 01.01.2020 geänderte KAG NRW zu beachten,

dass durch ein Förderprogramm des Landes flankiert wird. Mit der Förderung soll eine Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden. Unter Maßgabe der entsprechenden Förderrichtlinie wird die Gemeinde dann einen Antrag stellen.

 

Die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge wurde im Mai 2022 aktualisiert. Die derzeitige Förderung des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen gemäß § 8 KAG NRW wurde von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null Euro reduziert. Eine Förderantragstellung der Gemeinde ist auch weiterhin notwendig. Der auf den einzelnen Anlieger entfallende Straßenausbaubeitrag ist - wie bisher auch - zu berechnen und sodann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die Anliegerinnen und Anlieger gemäß 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären.

 

Die sonstigen Vorschriften des §8a KAG NRW bleiben davon unberührt.

Voraussetzung für eine Förderantragstellung nach KAG ist zum einen ein beschlossenes, aktuelles Straßen- und Wegekonzept. Zum anderen eine verbindliche Anliegerversammlung, dessen Durchführung kurzfristig geplant ist.

 

Ausstattung der Brulandstraße mit Bäumen und Blüh- und Staudenflächen

 

Im Ausschuss Umwelt und Mobilität am 23.08.2022 wurde die Anregung geäußert, Straßenbäume nach der Sanierung der Brulandstraße einzubringen und den Straßenverlauf mit Blüh- und Staudenflächen aufzuwerten.

 

Es soll eine Aufwertung durch die Schaffung von Grünflächen (Bäume sowie Blühflächen) erfolgen. Die Installation solcher Flächen erzeugt eine Aufwertung des Straßenbildes, sowie eine Förderung der Diversität (Flora u. Fauna) und eine Verbesserung des Stadtklimas (siehe Vorlage 166/2022).

 

Verbindliche Anliegerversammlung

 

Eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen (verbindliche Anliegerversammlung) wurde am 19.01.2023 rechtzeitig vor Baubeginn durchgeführt, bei dieser Veranstaltung wurden die rechtlichen, technischen

und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt und es bestand die Möglichkeit Rückfragen zu stellen. Die Niederschrift der Anliegerversammlung ist der Vorlage beigefügt (siehe Anlage 5).

Weiteres Vorgehen

Die Kanalnetzsanierung wird im Vorfeld zur eigentlichen Straßenbaumaßnahme geplant und umgesetzt. Die Umsetzung soll im Frühling 2023 starten und wurde mit 4 Monaten Bauzeit geplant.

Mit positivem Beschluss wird die Ausführungsplanung fortgeführt und das Leistungsverzeichnis erstellt. Die Umsetzung der Maßnahme ist voraussichtlich für den Sommer 2023 geplant.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 478.000 € (brutto).

Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gemeinde Nottuln Kosten entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus der Erhebung von Anliegerbeiträgen.

 


Anlagen:

Anlage 1:       Entwurfsplanung Brulandstraße

Anlage 2:       Entwurfsplanung mit Luftbild Brulandstraße

Anlage 3:       Baugrunduntersuchung

Anlage 4:       KAG-Beitragspflicht - Brulandstraße

Anlage 5:       Niederschrift Anliegerversammlung vom 19.01.2023