Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Beratungsergebnis aus der
Anliegerveranstaltung wird der Umsetzung der Planung zur Sanierung der
Roibartstraße (siehe Anlage 1 der Sitzungsvorlage) zugestimmt. Die Verwaltung
wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt (Baubeschluss).
Sachverhalt:
Der bauliche Zustand der Verkehrsflächen der
Roibartstraße erfordert eine grundlegende Sanierung. Insbesondere der schlechte
Zustand der Fahrbahn bedeutet dringenden Handlungsbedarf. Der Baustart ist für
Sommer 2023 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten gerechnet.
Mit der Planung ist das Büro Gnegel aus
Sendenhorst beauftragt worden.
Der Kanal befindet sich in einem guten Zustand,
wodurch keine Arbeiten an den Haltungen durchgeführt werden müssen. Eine von
den Gemeindewerken durchgeführte Filmung der Anschlussleitungen hat ergeben,
dass wenige Hausanschlüsse erneuert werden sollten. Hierzu wurde bereits
Kontakt mit den betroffenen Anliegern aufgenommen. Die Kosten hierfür sind vom
jeweiligen Anlieger zu tragen.
Umfang der Maßnahme
Das Vorhaben Sanierung Roibartstraße erstreckt
sich von der Einmündung Burgstraße bis zur Einmündung Schapdettener Straße.
Die hier geplante Maßnahme umfasst eine Erneuerung
des gesamten Straßenquerschnitts inkl. des gesamten Unterbaus.
Neuaufbau (Tragschichten, Pflaster, Rinne usw.) aller bisherigen befestigten Flächen. Neuanordnung der Entwässerungsrinne inkl. Straßeneinläufe sowie Herstellung der Oberfläche in Pflasterbauweise. Die Straßenbeleuchtung soll auf moderne LED-Beleuchtung mit Nachtabsenkung umgerüstet werden.
Zukünftig soll die Roibartstraße als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet werden. Ein Parken auf der Fahrbahn wird aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur in kleinen Bereichen zur Burgstraße hin möglich sein.
Die Grobkostenschätzung liegt bei 380.000 € (brutto) inkl. 10 % Sicherheiten für unvorhergesehenes.
KAG-Beitragspflicht
Analog zu
vorherigen Maßnahmen an diversen Straßen im Gemeindegebiet wurde auch für die
Roibartstraße eine eingehende Rechtsprüfung, ob die Umsetzung der o. g.
Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führt, durchgeführt. Als Ergebnis wurde
die Sanierung der Roibartstraße als eine KAG-Beitragspflichtige Maßnahme
bewertet.
In diesem
Zusammenhang ist auch das zum 01.01.2020 geänderte KAG NRW zu beachten,
dass
durch ein Förderprogramm des Landes flankiert wird. Mit der Förderung soll eine
Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden. Unter Maßgabe der
entsprechenden Förderrichtlinie wird die Gemeinde dann einen Antrag stellen.
Die
Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge wurde im Mai 2022 aktualisiert. Die
derzeitige Förderung des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige
Maßnahmen gemäß § 8 KAG NRW wurde von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der
Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null Euro reduziert. Eine
Förderantragstellung der Gemeinde ist auch weiterhin notwendig. Der auf den
einzelnen Anlieger entfallende Straßenausbaubeitrag ist - wie bisher auch - zu
berechnen und sodann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist,
dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die Anliegerinnen
und Anlieger gemäß 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären.
Die
sonstigen Vorschriften des §8a KAG NRW bleiben davon unberührt.
Voraussetzung
für eine Förderantragstellung nach KAG ist zum einen ein beschlossenes,
aktuelles Straßen- und Wegekonzept. Zum anderen eine verbindliche
Anliegerversammlung, dessen Durchführung kurzfristig geplant ist.
Verbindliche Anliegerversammlung
Eine
Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen (verbindliche
Anliegerversammlung) wurde am 12.01.2023 rechtzeitig vor Baubeginn durchgeführt,
bei dieser Veranstaltung wurden die rechtlichen, technischen
und
wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt und es bestand die Möglichkeit
Rückfragen zu stellen. Die Entwurfsplanung wurde entsprechend der vorgetragenen
Anregungen angepasst. Die Niederschrift der Anliegerversammlung ist der Vorlage
beigefügt (siehe Anlage 2).
Weiteres Vorgehen
Mit positivem Beschluss wird das
Leistungsverzeichnis erstellt. Die Vergabe der Leistungen kann frühestens mit
Vorliegen des Haushaltes 2023 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme soll dann
zeitnah erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 380.000 € (brutto).
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gemeinde Nottuln Kosten entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus der Erhebung von Anliegerbeiträgen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurfsplanung Roibartstraße
Anlage 2: Niederschrift Anliegerversammlung vom
12.01.2023