Betreff
Baubeschluss "Sanierung Roibartstraße" in Nottuln
Vorlage
006/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Entsprechend dem Beratungsergebnis aus der Anliegerveranstaltung wird der Umsetzung der Planung zur Sanierung der Roibartstraße (siehe Anlage 1 der Sitzungsvorlage) zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt (Baubeschluss).

 


Sachverhalt:

Der bauliche Zustand der Verkehrsflächen der Roibartstraße erfordert eine grundlegende Sanierung. Insbesondere der schlechte Zustand der Fahrbahn bedeutet dringenden Handlungsbedarf. Der Baustart ist für Sommer 2023 geplant. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 6 Monaten gerechnet.

Mit der Planung ist das Büro Gnegel aus Sendenhorst beauftragt worden.

 

Der Kanal befindet sich in einem guten Zustand, wodurch keine Arbeiten an den Haltungen durchgeführt werden müssen. Eine von den Gemeindewerken durchgeführte Filmung der Anschlussleitungen hat ergeben, dass wenige Hausanschlüsse erneuert werden sollten. Hierzu wurde bereits Kontakt mit den betroffenen Anliegern aufgenommen. Die Kosten hierfür sind vom jeweiligen Anlieger zu tragen.

 

Umfang der Maßnahme

Das Vorhaben Sanierung Roibartstraße erstreckt sich von der Einmündung Burgstraße bis zur Einmündung Schapdettener Straße.

Die hier geplante Maßnahme umfasst eine Erneuerung des gesamten Straßenquerschnitts inkl. des gesamten Unterbaus. 

 

Neuaufbau (Tragschichten, Pflaster, Rinne usw.) aller bisherigen befestigten Flächen. Neuanordnung der Entwässerungsrinne inkl. Straßeneinläufe sowie Herstellung der Oberfläche in Pflasterbauweise. Die Straßenbeleuchtung soll auf moderne LED-Beleuchtung mit Nachtabsenkung umgerüstet werden.

 

Zukünftig soll die Roibartstraße als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet werden. Ein Parken auf der Fahrbahn wird aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur in kleinen Bereichen zur Burgstraße hin möglich sein.

 

Die Grobkostenschätzung liegt bei 380.000 € (brutto) inkl. 10 % Sicherheiten für unvorhergesehenes.

 

 

KAG-Beitragspflicht

Analog zu vorherigen Maßnahmen an diversen Straßen im Gemeindegebiet wurde auch für die Roibartstraße eine eingehende Rechtsprüfung, ob die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zu einer KAG-Beitragspflicht führt, durchgeführt. Als Ergebnis wurde die Sanierung der Roibartstraße als eine KAG-Beitragspflichtige Maßnahme bewertet.

 

In diesem Zusammenhang ist auch das zum 01.01.2020 geänderte KAG NRW zu beachten,

dass durch ein Förderprogramm des Landes flankiert wird. Mit der Förderung soll eine Entlastung der Beitragsschuldner erreicht werden. Unter Maßgabe der entsprechenden Förderrichtlinie wird die Gemeinde dann einen Antrag stellen.

 

Die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge wurde im Mai 2022 aktualisiert. Die derzeitige Förderung des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen gemäß § 8 KAG NRW wurde von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null Euro reduziert. Eine Förderantragstellung der Gemeinde ist auch weiterhin notwendig. Der auf den einzelnen Anlieger entfallende Straßenausbaubeitrag ist - wie bisher auch - zu berechnen und sodann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die Anliegerinnen und Anlieger gemäß 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären.

 

Die sonstigen Vorschriften des §8a KAG NRW bleiben davon unberührt.

Voraussetzung für eine Förderantragstellung nach KAG ist zum einen ein beschlossenes, aktuelles Straßen- und Wegekonzept. Zum anderen eine verbindliche Anliegerversammlung, dessen Durchführung kurzfristig geplant ist.

 

Verbindliche Anliegerversammlung

 

Eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen (verbindliche Anliegerversammlung) wurde am 12.01.2023 rechtzeitig vor Baubeginn durchgeführt, bei dieser Veranstaltung wurden die rechtlichen, technischen

und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt und es bestand die Möglichkeit Rückfragen zu stellen. Die Entwurfsplanung wurde entsprechend der vorgetragenen Anregungen angepasst. Die Niederschrift der Anliegerversammlung ist der Vorlage beigefügt (siehe Anlage 2).

Weiteres Vorgehen

Mit positivem Beschluss wird das Leistungsverzeichnis erstellt. Die Vergabe der Leistungen kann frühestens mit Vorliegen des Haushaltes 2023 erfolgen. Die Umsetzung der Maßnahme soll dann zeitnah erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung der Straßensanierung entstehen nach einer aktuellen Kostenschätzung Gesamtkosten in Höhe von insgesamt rd. 380.000 € (brutto).

Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Gemeinde Nottuln Kosten entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus der Erhebung von Anliegerbeiträgen.


Anlagen:

Anlage 1:       Entwurfsplanung Roibartstraße

Anlage 2:       Niederschrift Anliegerversammlung vom 12.01.2023