Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Demnach können aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl an den Grundschulen in der Gemeinde Nottuln zum Schuljahr 2023/2024 insgesamt ____ Eingangsklassen gebildet werden:
Die Verteilung der Eingangsklassen auf die Grundschulen erfolgt aufgrund der Schülerzahl an den einzelnen Schulstandorten wie folgt:
St. Martinus Grundschule __ Klassen
Astrid-Lindgren-Grundschule __ Klassen
St. Marien Grundschule __ Klassen
Sebastian Grundschule __ Klassen
Sachverhalt:
Gemäß § 93 Schulgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz berechnet der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in denn Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren.
Eingangsklassen sind Klassen die von neu eingeschulten Schülerinnen und Schülern besucht werden. Schülerinnen und Schüler einer Eingangsklasse sind neben neu einzuschulenden Schülerinnen und Schülern auch jene, die bereits eingeschult sind und weiterhin die Eingangsklasse besuchen werden. Dies betrifft in der Regel Schülerinnen und Schüler in höheren Schulbesuchsjahren bei jahrgangsübergreifendem Unterricht.
Der Schulträger entscheidet unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl über die Zahl und die Verteilung der zu bildenden Eingangsklassen auf die Grundschulen.
Der Verwaltung liegen zurzeit noch nicht alle benötigten Parameter zur Berechnung der Klassenrichtzahl vor. Sobald diese vorliegen, werden diese zur Sitzung nachgereicht. Insofern erfolgt die Aufnahme in die Tagesordnung zunächst vorsorglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine