Beschlussvorschlag:
Der
aktuelle Planungsstand wird zu Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates am 21.06.2022 (Vorlage 088/2022) wurde der
Standort eines Übergangswohnheimes für Flüchtlinge in Appelhülsen beschlossen.
Das Übergangswohnheim am Standort Sportplatz Appelhülsen sollte über
eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ realisiert werden. Nach intensiver
planungsrechtlicher Prüfung hat sich ergeben, dass diese Befreiung nur gem. §
246 BauGB von der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Münster) auf
drei Jahre befristet erteilt werden kann. Dazu ist jedoch Voraussetzung, dass
im Gebiet der Gemeinde keine anderen Unterkünfte geschaffen werden können. Da
allerdings alternative Standorte denkbar sind, ist eine notwendige Realisierung
am Standort Sportplatz Appelhülsen schwer zu begründen.
Dies hat die Verwaltung dazu veranlasst, weitere Standorte zu prüfen.
Diese Prüfung hat ergeben, dass der Standort am Bahnhof Appelhülsen der zu
favorisierende alternative Standort ist.
Das Grundstück Gemarkung 5102 Appelhülsen, Flur 15, Flurstück 43 (siehe
Anlage 1) an der Bahnhofstraße ist im Besitz der Gemeinde Nottuln und wird als
Standort für die zu errichtende Unterkunft für Geflüchtete in Erwägung gezogen.
Im westlichen Bereich befinden sich eine Park&Ride-Anlage sowie
zwei Fahrradboxen. Im östlichen Bereich befindet sich eine freie Fläche sowie
ein teilweise asphaltierter Weg mit anschließendem Wendehammer.
Dieser Standort kann nach planungs- und bauordnungsrechtlicher
Abstimmung mit dem Kreis Coesfeld gem. § 246 BauGB unbefristet genehmigt
werden, was wiederum einen entscheidenden Vorteil gegenüber der, auf drei Jahre
befristeten Genehmigung am Sportplatz Appelhülsen darstellt.
Aktuell geplant sind zwei zweigeschossige Baukörper mit Satteldach, die
insgesamt eine maximale Unterbringung von ca. 56 Personen ermöglichen. Das
jeweilige Obergeschoss ist über einen Laubengang zu erreichen. Die Aufteilung
in zwei Baukörper und wohnungsweise Zugang erhöhen sowohl die Attraktivität für
Nutzung als Notunterkunft, als auch für die vorgesehene Anschlussnutzung als
bezahlbaren Wohnraum, beispielsweise für Studierende. Damit für die Errichtung
vorwiegend regenerative Rohstoffe verwendet und die Bauphase so kurz wie
möglich gehalten werden kann, ist eine Errichtung in Holzrahmenbauweise
vorgesehen. Die Fassade soll ebenfalls aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz
bestehen. Den Emissionen des
Schienenverkehrslärm soll mit passivem Lärmschutz (Lärmschutzfenstern) begegnet
werden. Jede der Wohneinheiten besteht aus einem Koch-Essbereich, in dem auch
der Wohnungseingang verortet ist, einem Schlafraum sowie einem Bad mit Dusche.
In einem der Baukörper sind zudem ein Schulungsraum für Integrationskurse o.ä.,
ein Technikraum, ein Büro sowie Platz für das Aufstellen von Waschmaschinen vorgesehen.
Als primäre Wärmeerzeugung ist die Installation von
Luft-Wasser-Wärmepumpen vorgesehen, darüber hinaus dienen Photovoltaikanlagen
der Eigenstromversorgung.
Durch eine besonders gute Anbindung an den ÖPNV ist dieser Standort für
die Errichtung der benötigten Unterkunft und für die geplante Anschlussnutzung
sehr zu empfehlen.
Die Abfrage zu eventuell vorhandenen Altlasten ergab eine anzunehmende
geringfügige Belastung mit Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen
(PAK). Der Kreis Coesfeld gibt kurzfristig eine ergänzende Bodenuntersuchung in
Auftrag. Kampfmittel sind im betreffenden Gebiet nicht bekannt. Darüber hinaus
macht die räumliche Nähe zu den Gleisanlagen eine Abstimmung mit der deutschen
Bahn erforderlich. Hier wurde uns eine Stellungnahme zu Beginn der 3.KW 2023
zugesagt. Damit der Vergabeprozess schnellst möglich fortgesetzt werden kann,
soll umgehend eine Baugrunduntersuchung in Auftrag gegeben werden.
Im Rahmen der
Ausschusssitzung am 10.01.2023 wird der Planungsstand, mitsamt der aktuellen
Grundrisse, Schnitte und Ansichten vorgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die max. Kostenobergrenze für den Bau des Übergangswohnheimes für die
Gesamtmaßnahme liegt bei 2.500.000,00 €.