Beschlussvorschlag:

 

1.          Der Abwägung der zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.

2.          Die vorliegende 81. Änderung des Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 2) sowie die zugehörige Begründung (siehe Anlage 3) wird beschlossen.

3.          Der Abwägung der zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 4 vorgeschlagen, zugestimmt.

4.          Der Bebauungsplan Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ (siehe Anlage 5) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 6) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 02.03.2021 (VL 084/2018/1) den Beschluss zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ im Parallelverfahren gefasst. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Appelhülsen.

 

Auf der Grundlage des Siegerentwurfes aus einem im Jahr 2020 durchgeführten, nichtoffenem Wettbewerb nach RPW 2013 für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Büro WoltersPartner den Bebauungsplan Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ sowie die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.

 

Nach Durchführung aller verfahrensnotwendigen Schritte kann das Verfahren nun durch den Feststellungsbeschluss über die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie durch den Satzungsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 im betreffenden Bereich zum Abschluss gebracht werden.


Details sind den Planzeichnungen (Anlage 2 und 5) und der Begründung (Anlage 3 und 6) sowie den Begutachtungen in Anlagen 7,8 und 9 zu entnehmen. Die Anlage 2 wurde nachträglich aufgrund der Änderung einer Rechtsgrundlage redaktionell überarbeitet und ausgetauscht. In der Anlage 6 wurde die Angabe des naturschutzfachlichen Ausgleichs geändert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Externe Betreuung des Bauleitplanverfahrens durch ein Planungsbüro mit Kosten in Höhe von ca. 15.000 €, Beauftragung von Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz etc.) sowie interner Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens.

 


Anlagen:

Anlage 1:         Abwägungsvorschläge 81. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlage 2:         81. Änderung des Flächennutzungsplanes Planzeichnung (aktualisiert)

Anlage 3:         81. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung

Anlage 4:         Abwägungsvorschläge Bebauungsplan Nr. 147

Anlage 5:         Bebauungsplan Nr. 147 Planzeichnung

Anlage 6:         Bebauungsplan Nr. 147 Begründung (aktualisiert)

Anlage 7:         Artenschutzprüfung Stufe 1

Anlage 8:         Schalltechnisches Gutachten

Anlage 9:         Alternativenprüfungen