Beschlussvorschlag:
1. Der Abwägung der zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
abgegebenen Stellungnahmen wird, wie in Anlage 1 vorgeschlagen, zugestimmt.
2. Die vorliegende 81. Änderung des
Flächennutzungsplanes (siehe Anlage 2) sowie die zugehörige Begründung (siehe
Anlage 3) wird beschlossen.
3. Der Abwägung der zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ abgegebenen Stellungnahmen
wird, wie in Anlage 4 vorgeschlagen, zugestimmt.
4. Der Bebauungsplan Nr. 147 „Appelhülsen
Dirksfeld“ (siehe Anlage 5) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung
beschlossen. Die zugehörige Begründung (siehe Anlage 6) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der
Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am
02.03.2021 (VL 084/2018/1) den Beschluss zur 81. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147
„Appelhülsen Dirksfeld“ im Parallelverfahren gefasst. Ziel des Verfahrens ist
die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Appelhülsen.
Auf
der Grundlage des Siegerentwurfes aus einem im Jahr 2020 durchgeführten,
nichtoffenem Wettbewerb nach RPW 2013 für den Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Büro WoltersPartner
den Bebauungsplan Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ sowie die 81. Änderung des
Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Nach
Durchführung aller verfahrensnotwendigen Schritte kann das Verfahren nun durch
den Feststellungsbeschluss über die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie durch den Satzungsbeschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
147 im betreffenden Bereich zum Abschluss gebracht werden.
Details sind den Planzeichnungen (Anlage 2 und 5) und der Begründung (Anlage 3
und 6) sowie den Begutachtungen in Anlagen 7,8 und 9 zu entnehmen. Die Anlage 2
wurde nachträglich aufgrund der Änderung einer Rechtsgrundlage redaktionell
überarbeitet und ausgetauscht. In der Anlage 6 wurde die Angabe des
naturschutzfachlichen Ausgleichs geändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Externe
Betreuung des Bauleitplanverfahrens durch ein Planungsbüro mit Kosten in Höhe
von ca. 15.000 €, Beauftragung von Fachgutachten (Immissionsschutz, Artenschutz
etc.) sowie interner Personalaufwand zur Betreuung des Verfahrens.
Anlagen:
Anlage
1: Abwägungsvorschläge 81.
Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage
2: 81. Änderung des
Flächennutzungsplanes Planzeichnung (aktualisiert)
Anlage
3: 81. Änderung des
Flächennutzungsplanes Begründung
Anlage
4: Abwägungsvorschläge
Bebauungsplan Nr. 147
Anlage
5: Bebauungsplan Nr. 147
Planzeichnung
Anlage
6: Bebauungsplan Nr. 147
Begründung (aktualisiert)
Anlage
7: Artenschutzprüfung Stufe 1
Anlage
8: Schalltechnisches Gutachten
Anlage
9: Alternativenprüfungen