Beschlussvorschlag:
1.)
Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7
BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“.
Über die
öffentlichen und privaten Belange - einschließlich der von der Öffentlichkeit
sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB - wird nach Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die Abwägung für die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 162 „Beisenbusch II“ beschlossen (siehe Abwägungsvorschläge als Anlagen 1
und 2 im Ratsinformationssystem).
2.)
Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch
II“.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Beisenbusch II“ wird gemäß §§ 2, 10
Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666) sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)
vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und § 89 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21.07.2018 (GV NW S. 421) - jeweils in der
zurzeit gültigen Fassung - unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB als Satzung beschlossen.
Gegenstand
der Beschlussfassung zum Bebauungsplan sind entsprechend den Anlagen die
zeichnerische und textliche Darstellung, die Begründung (einschl.
Umweltbericht) sowie die Fachgutachten sowie alle weiteren Anlagen zu dieser
Vorlage.
Sachverhalt:
Der Rat
der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 den Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“ und zur 85. Änderung
des Flächennutzungsplanes gefasst. Dieser Bebauungsplan wurde im Zuge der
weiteren Bearbeitung in den Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ und den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“ unterteilt.
Im obigen
Bauleitplanverfahren fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs. 1 BauGB vom 14.06.2022 bis zum 05.07.2022 statt und die Beteiligung der
berührten Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom
11.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt. Die erarbeiteten Abwägungsvorschläge
befinden sich in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle.
Die
Abwägungstabelle zur Offenlage des Bebauungsplanes (Anlage 2) ist soweit
vollständig.
Vor Satzungsbeschluss gab es noch
weitere offene Punkte, die klärungsbedürftig waren.
Wie bereits in der Vorlage 192/2022
der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen wurde bereits dargestellt, dass Straßen.NRW
beabsichtigt den Knotenpunkt an der B 525 und der K11 angrenzend an das
Gewerbe- und Industriegebiet „Beisenbusch“ auszubauen. Für den Ausbau des
Knotenpunktes hat sich der Landesbetrieb Straßen.NRW für das Verfahren des
„Falles unwesentlicher Bedeutung“ entschieden, da es sich um eine unwesentliche
Änderung bzw. Erweiterung des Knotenpunktes handelt. Entsprechende
Untersuchungen wurden angestellt. Den „Fall unwesentlicher Bedeutung“ konnte
Straßen.NRW zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nicht feststellen, da hierzu
zu kleineren Teilaspekten eine weitere Abstimmung notwendig ist. Der
grundsätzliche Ausbau der Bundesstraße steht allerdings seitens Straßen NRW
fest. Straßen.NRW wird der Gemeinde Nottuln zusätzlich in einem Schreiben
zusichern, dass sie den Ausbau des Knotenpunktes sicher durchführen werden.
Dieses Schreiben wird Teil der Bebauungsplanakte.
Die Bauerlaubnisse der betroffenen
Grundstückseigentümer liegen zum Satzungsbeschluss ebenfalls vor, so dass dem
Ausbau eigentumsrechtlich nichts entgegensteht.
Die Gemeinde Nottuln als
Straßenbaulastträger der Wellstraße, der Kreis Coesfeld als
Straßenbaulastträger der K11 und Straßen.NRW haben deshalb zum Ausbau des
Knotenpunktes eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet, die den
Ausbau und die Kostentragung sicherstellt; auch diese wird Teil der
Bebauungsplanakte. Der für den Bebauungsplan notwendige Ausbau der Bundesstraße
ist damit sichergestellt.
Auch die Kreisstraße 11 muss in einem
Teilbereich ausgebaut werden, die Zustimmung des Ausbaus der Kreisstraße wird
Teil der Bebauungsplanakte. Der für den Bebauungsplan notwendige Ausbau der K
11 ist damit ebenfalls sichergestellt.
Im Zuge der Erarbeitung der Artenschutzprüfung
der Stufe 2 hat die Artenschutzkartierung ergeben, dass eine Betroffenheit des
Steinkauzes zu prognostizieren ist. Dies führte dazu, dass eine vorgezogene
Ausgleichsmaßnahme für den Steinkauz i.S. einer sog. „CEF-Maßnahme“ erarbeitet werden
musste. Es wurde eine geeignete Fläche gefunden und ein
Maßnahmenkonzept mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt. Der Vertrag zur CEF-Maßnahme und der Vertrag zum
Erwerb der notwendigen Ökopunkte gem. § 1 a Abs. 3 BauGB ist Teil der
Bebauungsplanakte.
Im Rahmen des
Planaufstellungsverfahren wurde die in Anlage 9 und 10 beigefügte
Geruchsimmissionsprognose der Fa. Normec Uppenkamp erstellt. Ergebnis des
Gutachtens ist, dass eine Ertüchtigung der Ableitbedingungen (Zentralisierung
der Ableitung und Erhöhung der Ableithöhe auf 10,9 m über Grund) an einer
Tierhaltungsanlage in der Nachbarschaft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig
ist, um die Immissionsrichtwerte der TA Luft an Jahresgeruchsstunden für
Geruchsimmissionen in den beiden Plangebieten einzuhalten. Hierfür wurde ein Vertrag
mit der Eigentümerin abgeschlossen und zur Absicherung der Verpflichtungen wird
die Eigentümerin bis spätestens zum 13.12.2022 gegenüber dem Kreis Coesfeld eine
Baulasterklärung i.S.v. § 85 BauO NRW abgeben. Der Vertrag und die
Baulasterklärung werden Teil der Bebauungsplanakte. Die Umsetzung der Maßnahme
ist rechtlich und tatsächlich gesichert.
Darüber hinaus besteht die
Notwendigkeit, dass der Eigentümer des benachbarten Grundstücks (Flurstück 13,
Flur 58), dem Bau der Erschließungsstraße auf seinen Flächen zustimmt. Auch
diese Zustimmung wird Teil der Bebauungsplanakte.
Sobald die fehlenden Unterlagen
vorliegen, werden diese nachgereicht.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
BP 162
Anlage 2: Abwägungstabelle formelle Beteiligung BP
162
Anlage 3: Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch
II"
Anlage 4: Begründung und Umweltbericht zum
Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II"
Anlage 5: Artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 6: Verkehrsuntersuchung
Anlage 7:
Schalltechnische Untersuchung BP 162
Anlage 8: Geruchstechnische Untersuchung
Anlage 9:
Geruchstechnische Untersuchung
Anlage