Beschlussvorschlag:

1.) Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB für die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Über die öffentlichen und privaten Belange - einschließlich der von der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB - wird nach Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die Abwägung für die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (siehe Abwägungsvorschläge als Anlagen 1 und 2 im Ratsinformationssystem).

 

2.) Feststellungsbeschluss für die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht darin, die zurzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Fläche als „Gewerbliche Baufläche“ auszuweisen.

Ebenfalls Gegenstand der Beschlussfassung zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die zeichnerische und textliche Darstellung, die Begründung (einschl. Umweltbericht), die Fachgutachten sowie alle weiteren Anlagen zu dieser Vorlage.


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Nottuln hat in seiner Sitzung am 29.06.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“ und zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Dieser Bebauungsplan wurde im Zuge der weiteren Bearbeitung in den Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 163 „Logistikzentrallager Agravis“ unterteilt.

 

Im obigen Bauleitplanverfahren fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 14.06.2022 bis zum 05.07.2022 statt und die Beteiligung der berührten Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 11.07.2022 bis zum 08.08.2022 statt. Die erarbeiteten Abwägungsvorschläge befinden sich in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle.

 

Daran anknüpfend wurde mit Beschluss des Rates der Gemeinde Nottuln vom 27.09.2022 die Offenlage für die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 06.10.2022 bis einschließlich 07.11.2022 durchgeführt. Die abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft. Die Abwägung hierzu ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die Abwägungstabelle zur Offenlage 85. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) ist soweit vollständig.

 

Vor Satzungsbeschluss der beiden Bebauungspläne gab es noch weitere offene Punkte, die klärungsbedürftig waren, dies ist in den Sitzungsvorlagen 219/2022 und 220/2022 nachzulesen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:       Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung 85. Änderung des FNP

Anlage 2:       Abwägungstabelle formelle Beteiligung 85. Änderung des FNP

Anlage 3:       85. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlage 4:       Begründung und Umweltbericht zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes

Anlage 5:       Alternativenprüfung