Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich aller in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2022 beschlossenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2022.

 


Sachverhalt:

Nach Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 am 18.10.2022 liegt dieser seit dem 24.11.2022 öffentlich aus. Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der gesetzten Frist bis einschließlich 08.12.2022 erhoben worden.

Die dieser Beschlussvorlage angefügte Änderungsliste (Anlage 1) beinhaltet alle Änderungen aus den Beratungen der Fachausschüsse sowie des Haupt- und Finanzausschusses, der am 29.11.2022 tagte.

Die Anlagen 2 und 3 geben Aufschluss über die Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzplan 2023. Der Anlage 4 ist die Entwicklung des Eigenkapitals zu entnehmen. Die Anlage 5 beinhaltet die Haushaltssatzung.

Gem. § 80 Abs. 4 GO NW ist der Entwurf der Haushaltssatzung (Anlage 5) mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2023 ergeben sich aus den Anlagen zu dieser Vorlage.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Änderungsliste

Anlage 2: Auswirkungen auf den Ergebnisplan

Anlage 3: Auswirkungen auf den Finanzplan

Anlage 4: Entwicklung des Eigenkapitals

Anlage 5: Haushaltssatzung