Betreff
Bestellung einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk I durch Wiederwahl
Vorlage
203/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Nottuln benennt folgende Person als Schiedsfrau für den Schiedsbezirk I:

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Sachverhalt:

Am 31.12.2022 endet die Amtszeit von Frau Elisabeth Schmeddinghoff als Schiedsfrau für den Schiedsbezirk I in der Gemeinde Nottuln.

 

Mit Schreiben vom 31.10.2022 hat das Amtsgericht Coesfeld eine Neu-/Wiederwahl angefordert.

 

Frau Schmeddinghoff hat ihre Bereitschaft für eine Wiederwahl, welche nach den u.g. rechtlichen Vorgaben möglich ist, erklärt.

 

Die Voraussetzungen des § 2 Schiedsamtsgesetz NRW, welche bei der Wahl beachtet werden müssen,

 

  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • Keine Betreuung
  • Vollendung des 30. Lebensjahres
  • Wohnsitz im Gemeindegebiet
  • Keine gerichtlichen Anordnungen zur Beschränkung in der Führung des Vermögens,

 

sind seitens der Verwaltung überprüft worden und liegen vor.

 

Es wird eine Wiederwahl vorgeschlagen.

 

Bis zur Wahl erneuter Bestellung bleibt die bisherige Schiedsperson in ihrem Amt tätig (§ 3 SchAG NRW).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

unverändert