Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde
Nottuln benennt folgende Person als Schiedsfrau für den Schiedsbezirk I:
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Sachverhalt:
Am 31.12.2022 endet die Amtszeit von Frau Elisabeth Schmeddinghoff als
Schiedsfrau für den Schiedsbezirk I in der Gemeinde Nottuln.
Mit Schreiben vom 31.10.2022 hat das Amtsgericht Coesfeld eine
Neu-/Wiederwahl angefordert.
Frau Schmeddinghoff hat ihre Bereitschaft für eine Wiederwahl, welche
nach den u.g. rechtlichen Vorgaben möglich ist, erklärt.
Die Voraussetzungen des § 2 Schiedsamtsgesetz NRW, welche bei der Wahl
beachtet werden müssen,
- Fähigkeit
zur Bekleidung öffentlicher Ämter
- Keine
Betreuung
- Vollendung
des 30. Lebensjahres
- Wohnsitz im
Gemeindegebiet
- Keine gerichtlichen
Anordnungen zur Beschränkung in der Führung des Vermögens,
sind seitens der Verwaltung überprüft worden und liegen vor.
Es wird eine Wiederwahl vorgeschlagen.
Bis zur Wahl erneuter Bestellung bleibt die bisherige Schiedsperson in
ihrem Amt tätig (§ 3 SchAG NRW).
Finanzielle Auswirkungen:
unverändert