Beschlussvorschlag:
Die Betriebsleitung wird -vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Nottuln zur Wirtschafts- und Finanzplanung der Bäder für 2023- damit beauftragt, auf der Fläche der abgängigen Fahrradabstellanlage im Sportzentrum Nottuln die Herstellung einer überdachten Fahrradabstellanlage und einer Solarthermieanlage umzusetzen.
Sachverhalt:
Im Vermögensplan des Betriebszweiges Bäder der Gemeinde Nottuln wurden insgesamt 306.000 € zur Herstellung einer überdachten Fahrradabstellanlage und einer Solarthermieanlage (Dachanlage) veranschlagt. Die Anlage soll auf der Fläche der abgängigen Fahrradabstellanlage im Sportzentrum neben dem Hallenbad entstehen.
Das Gesamtprojekt besteht aus den folgenden zwei Teilprojekten:
- Überdachte Fahrradabstellanlage
Durch die Herstellung der überdachten Fahrradabstellanlage erfolgt eine wesentliche Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur für den ruhenden Radverkehr an dem öffentlich nutzbaren Standort „Sportzentrum Nottuln“ Die bestehende Fläche ist unansehnlich; die Fahrradständer aus dem Jahr 1978 sind abgängig.
- Solarthermieanlage
Durch die Wärmeerzeugung aus Solarenergie und Substitution der Verwendung fossiler Brennstoffe können rd. 123.900 kWh Erdgas eingespart werden. Insbesondere in den Sommermonaten ist vorgesehen, den Erdgasbezug aus dem Spitzenlastkessel zu reduzieren. Die aus der Solarthermieanlage erzeugte Wärme würde unter Nutzung eines Speichers in das Wärmenetz der Gemeindewerke eingespeist.
Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Potenzialstudie ermittelt, ob eine
wirtschaftliche Betriebsweise einer Solarthermieanlage zu erwarten sei. Diese
Potenzialanalyse wurde in den vergangenen Wochen durch die „Energielenker
Projects GmbH“, Münster, durchgeführt.
Demnach sind für die Herstellung einer Solarthermieanlage mit sog.
Flachkollektoren Herstellungskosten in Höhe von rd. 206.000 € zu veranschlagen.
Es wurde eine technische Nutzungsdauer von 20 Jahren zu Grunde gelegt. Aus den
Fördermitteln der sogenannten „Billigkeitsrichtlinie“ ist mit einer
Bezuschussung der Anlage in Höhe von rd. 60.000 € zu rechnen. Der verbleibende
Finanzierungsbedarf soll aus dem Förderprogramm der KFW „Erneuerbare Energien
Premium“ durch eine Kreditaufnahme in Höhe von 140.000 €, mit einem zu
erwartenden Tilgungszuschuss in Höhe von 56.000 €, bereitgestellt werden. Der
Eigenanteil beträgt damit rd. 90.000 €
Für die Herstellung der überdachten Fahrradabstellanlage betragen die
Investitionskosten rd. 100.000 €. Hier dürfte eine Bezuschussung aus
Fördermitteln der „Kommunalrichtline“ des Bundes in Höhe von 50.000 € möglich
sein. Der Eigenanteil würde damit 50.000 € betragen.
Die Investitionen insgesamt betragen demnach rd. 306.000 € bei einer
Förderung in Höhe von rd. 166.000 €, so dass ein Eigenanteil in Höhe von rd.
140.000 € verbleibt und durch eine Darlehensaufnahme mit Tilgungszuschuss
finanziert würde. Die Wirtschaftlichkeits-berechnung wurde für die Gesamtinvestition
durchgeführt.
Wirtschaftlichkeitsberechnung
Die geplante Solarthermieanlage verfügt über eine Anlagenleistung von
117 kW und erzeugt bei rd. 900 kWh Wärme pro kW; in Summe rd. 105.300 kWh Wärme
pro Jahr. Unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades des Gaskessels von rd. 85 %
können damit insgesamt rd. 123.900 kWh Erdgas substituiert werden.
In der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden ein Fremdkapitalzinssatz
von 4,00% und eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren zu Grunde
gelegt. Voraussichtlich ist eine längere Laufzeit der Solarthermieanlage
möglich. Die Betriebskosten werden mit 3.150 €/Jahr beziffert. Es wird mit
einem Anstieg von 1% pro Jahr gerechnet. Der Leistungsverlust wurde mit 0,6 %
pro Jahr beziffert und kann durch eine gute Wartung reduziert bzw. vermieden
werden.
Schwierig zu beantworten ist zurzeit die Frage, mit welchem
Gaspreisniveau zukünftig zu rechnen sein wird. Aus diesem Grund wurden in der
Wirtschaftlichkeitsberechnung vier Varianten berücksichtigt und als Anlagen 1-4
der Vorlage beigefügt:
Anlage 1
Neutrales Betriebsergebnis für
die Investition gesamt
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung führt bei einem Gaspreis von 11,50
ct/kWh zu einem neutralen Betriebsergebnis. Zu berücksichtigen ist bei dieser
Variante, dass ein Gasbezugspreis unterhalb von 11,50 ct/kWh einschließlich der
Aufschläge von ca. 2,00 ct/kWh erzielt werden müsste, damit die Investition zu
einem negativen Betriebsergebnis führen würde.
Anlage 2
Gaspreis verbleibt auf dem bisherigen
Niveau
Bei einem Gasbezugspreis von aktuell 26,30 ct/kWh würde ein positives
Ergebnis über die Betrachtungszeitraum von 20 Jahren in Höhe von rd. 346.218 €
erzielt. Zu berücksichtigen ist bei dieser Variante, dass der Gaspreis
voraussichtlich nicht auf diesem Niveau Bestand haben dürfte.
Anlage 3
Gaspreis pendelt sich auf
einem „bezahlbaren“ Niveau ein
Unter Berücksichtigung eines Gaspreises von 13 ct/kWh würde ein
positives Betriebsergebnis in Höhe von rd. 36.000 € über den Betrachtungszeitraum
von 20 Jahren erzielt. Ein allgemeiner Rückgang des Gaspreises unter 11 ct/kWh
zuzüglich Aufschlägen von 2,0 ct/kWh ist derzeit kaum vorstellbar.
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist einerseits aufgrund der stark
schwankenden Situation auf dem Gasmarkt mit Unsicherheiten behaftet. Bei allen
Varianten ist aber positiv zu bewerten, dass der Betrieb einer
Solarthermieanlage zu einer Senkung des Einsatzes des fossilen Brennstoffes
„Erdgas“ führen wird. Dieser Aspekt geht über die monetäre Bewertung hinaus und
sollte vor dem Hintergrund des Klimaschutzes sehr hoch bewertet werden.
Bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung ist abschließend zu
berücksichtigen, dass die Berechnung für das Gesamtprojekt, d.h. sowohl für die
Solarthermieanlage als auch die überdachte Fahrradabstellanlage durchgeführt
worden ist. Auch ohne Solarthermieanlage wäre die Aufwertung der abgängigen
Fahrradabstellanlage hin zu einer Verbesserung für die Mobilitätsinfrastruktur
für den ruhenden Verkehr angezeigt. Aus diesem Grund wurde in Ergänzung zur
Gesamtbetrachtung auch für diese isolierte Betrachtungsweise eine Berechnung
durchgeführt.
Anlage 4
Neutrales Betriebsergebnis
für die Investition „Solarthermieanlage“
Die ergänzende Wirtschaftlichkeitsberechnungen für eine isolierten
Betrachtung zeigt, dass eine Solarthermieanlage für sich gesehen bereits ab
einem Gasbezugspreis von 8,50 ct/kWh einschließlich der Zuschläge von 2,00
ct/kWh zu einem positiven Betriebsergebnis führen würde.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Investitionen in eine überdachte Fahrradabstellanlage zu einer wesentlichen Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur für den ruhenden Radverkehr am öffentlichen Standort Sportzentrum Nottuln führen wird. Die vorhandene Fläche würde eine wesentliche Attraktivitätssteigerung erfahren. Durch den Betrieb einer Solarthermieanlage erfolgt eine klimafreundliche Wärmeerzeugung aus Solarenergie und gleichzeitig eine Substitution des fossilen Brennstoffes „Erdgas“ und damit eine CO2 Reduzierung. Zudem ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Solarthermieanlage zu erwarten.
Die Betriebsleitung schlägt vor, das Gesamtprojekt „Fahrradabstellanlage/ Solarthermieanlage“ im Sportzentrum Nottuln umzusetzen.
Das Projekt wird in der Sitzung des Betriebsausschusses erläutert.
Finanzielle Auswirkungen:
Herstellungskosten rd. 306.000 €
Anlagen:
Wirtschaftlichkeitsberechnungen 1 - 4