Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan der Wasser- und Energieversorgung
für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie die Vermögens- und Finanzplanung für die
Jahre 2023 bis 2027 werden entsprechend des als Anlage dieser Vorlage
beigefügten Entwurfs beschlossen.
Die Betriebsleitung wird beauftragt, zur Finanzierung
der Investitionen des Vermögensplanes ein Darlehen von max. 0,39 Mio. €
aufzunehmen.
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Der Wirtschaftsplan der Wasser- und Energieversorgung besteht aus dem
Erfolgsplan, der Vermögens- und Finanzplanung sowie der Stellenübersicht.
Während im Erfolgsplan die Aufwendungen und Erträge für das kommende
Wirtschaftsjahr veranschlagt wurden, enthält die Vermögensplanung die
voraussichtlich für 2023 anstehenden Investitionen und deren Finanzierung. Die
Finanzplanung stellt die mittelfristig zu erwartenden Investitionsmaßnahmen und
deren Finanzierung dar.
Im Erfolgsplan für 2023 sind die Aufwendungen und Erträge für den
Bereich der Wasserversorgung und Wärmeversorgung aufgenommen worden. Die
Positionen der Wärmeversorgung werden nicht in die Kalkulation der
Trinkwassergebühren als Kosten- und Erlöspositionen angesetzt, sondern finden
ausschließlich in der Wirtschafts- und Finanzplanung für den Betriebszweig
„Wasser- und Energieversorgung“ ihren Niederschlag. Die Aufwendungen und
Erträge für die Wärmeversorgung sind in der vorliegenden Erfolgsplanung separat
ausgewiesen.
In der Stellenübersicht sind die Stellen der Beschäftigten der Wasser-
und Energieversorgung mit den zugeordneten Stellenanteilen im
Vorjahresvergleich aufgeführt.
Die wesentlichen Daten für das kommende Wirtschaftsjahr werden im
Folgenden erläutert:
2. Erläuterungen zum
Erfolgsplan
Ertragspositionen
Umsatzerlöse
Für das Wirtschaftsjahr 2023 werden Umsatzerlöse in Höhe von rd.
3.482.922 € erwartet. In den Umsatzerlösen schlagen sich insbesondere die
Erlöse aus dem Wasserabsatz (Trinkwassergebühren) mit rd. 2.545.011 € nieder.
Diese setzen sich zusammen aus den Grundgebühren mit rd. 1.063.311 € und den
Verbrauchsgebühren mit rd. 1.481.700 €. Es wird für 2023 mit einem Wasserabsatz
von 898.000 m³ gerechnet. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Planerlöse aus dem
Wasserabsatz damit um 98.968 €.
Aus der Wärmeversorgung sind Erlöse in Höhe von rd. 636.868 € zu
erwarten. Davon betragen die Umsatzerlöse aus dem Wärmeabsatz 476.868 € und die
Erlöse aus einer außerordentlichen Verrechnungsposition für Energiekosten mit
den Bädern 160.000 €. Die Planerlöse aus der Wärmeversorgung liegen damit um
203.368 € über den Planerlösen des Vorjahres. Dieser erhebliche Anstieg der
Planerlöse wird verursacht durch die Energiekrise mit einer Vervielfachung der
bisherigen Gasbezugskosten.
Die Erreichung des Planansatzes bei der Wärmeversorgung hängt in
starkem Maße vom Sparverhalten der Anschlussnehmer und der Witterung ab. Zudem
besteht weiterhin die Gefahr einer Gasmangellage.
Die Erlöse aus Nebenleistungen betragen rd. 161.500 €. Aus der
Einspeisungsvergütung der Photovoltaikanlagen des Wasserwerkes werden rd.
66.600 € erwartet.
Einen wichtigen Ertragsbestandteil der Wasser- und Energieversorgung
stellt die Auflösung der passivierten Baukostenzuschüsse in Höhe von 72.943 €
dar. Davon entfallen auf die Wasserversorgung rd. 61.433 €. Analog zur
Gebührenkalkulation des Abwasserwerkes finden die Auflösungsbeträge aus
Baukostenzuschüssen ausschließlich in der Erfolgsrechnung und nicht in der
Gebührenkalkulation ihren Niederschlag und wirken sich positiv auf das
Jahresergebnis insgesamt aus. Der Auflösungsbetrag für 2023 fällt um rd. 5.867
€ geringer aus als im Vorjahr.
Für den Bereich der Wärmeversorgung erfolgt eine ratierliche Auflösung
von Tilgungszuschüssen für die aufgenommenen Darlehen zur Finanzierung des
Wärmeverbundes Hummelbach sowie die Auflösung eines Baukostenzuschusses eines
Anschlussnehmers. Für die Erweiterung des Wärmenetzes in der Ortslage im Jahr
2018 konnte zudem im Jahr 2019 noch ein Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle in Höhe von 15.161 € erzielt werden, der ebenfalls
ratierlich aufzulösen ist. Es ist mit einem ertragswirksamen Auflösungsbetrag
für den Wärmeverbund in Höhe von unverändert 11.510 € zu rechnen.
Aktivierte Eigenleistungen
Die zu aktivierenden Eigenleistungen der Wasserversorgung wurden für
2023 mit insgesamt 35.000 € veranschlagt. Diese Position bildet den
voraussichtlichen Anteil der Eigenleistungen bei Investitionsmaßnahmen ab und
ist als Korrekturposition zu den Personalaufwendungen ertragswirksam
auszuweisen.
Sonstige Ertragspositionen
Die sonstigen betrieblichen Erträge der Wasser- und Energieversorgung
wurden mit insgesamt 5.000 € berücksichtigt. Im Wesentlichen handelt es sich um
Kostenerstattungen aus Verwaltungsumlagen.
Aufwandspositionen
Materialaufwendungen
Unter der Position „Materialaufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe“ mit 1.079.453 € bilden die Wasserbezugskosten für die
Wasserlieferungen der Stadtwerke Coesfeld und der Gelsenwasser AG mit 396.500 €
einen wesentlichen Kostenblock. Die Abnahmemenge aus Coesfeld von 400.000 m³
bleibt langfristig unverändert. Die Abnahmemenge der Gelsenwasser AG ist
abhängig vom Wasserverbrauch des Siedlungsbereiches „Baumberg“. Beide
Versorgungsunternehmen haben die Wasserpreise zwischenzeitlich erhöht, so dass
gegenüber dem Vorjahr mit 371.000 € ein Kostenanstieg für den Wasserbezug von
25.500 € zu berücksichtigen ist.
Die Stromkosten können durch die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage
auf dem Wasserwerksgebäude von 66.500 € um rd. 5.400 € auf 61.100 € gesenkt
werden. Aufgrund der kontinuierlichen Wasserförderung kann die Stromproduktion
der Photovoltaikanlage nahezu vollständig selbst verbraucht und der
Fremdstrombezug im gleichen Umfang gesenkt werden.
Die weiteren Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der
Wasserversorgung für die Wassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung und
-verteilung steigen insgesamt gegenüber dem Vorjahr mit 94.000 € um 24.300 €
auf 118.300 €. Neben den steigenden Energiepreisen sind auch die Kosten für den
Materialeinsatz in der Wasseraufbereitung und im Netzbereich erheblich
gestiegen.
Die Strom-, Gas- und Brennstoffbezugskosten sowie die sonstigen
Materialaufwendungen für den Wärmeverbund steigen von 326.100 € um 177.453 €
auf 503.553 €. Dieser erhebliche Anstieg ist auf die extremen
Gaspreissteigerungen durch die Energiekrise im laufenden Jahr, sowie auf einen
zu erwartenden Anstieg der Holzpreise zurückzuführen. Wie bereits unter den
„Umsatzerlöse Wärmeversorgung“ ausgeführt, hängt die Einhaltung der Planansätze
bei den Energiekosten in starkem Maße vom Sparverhalten, der Witterung oder dem
Eintreten einer Gasmangellage ab.
Die Aufwendungen für die bezogenen Leistungen erhöhen sich von 164.500
€ um 24.000 € auf 188.500 €. Auch für die bezogenen Leistungen ist ein
erheblicher Kostenanstieg zu verzeichnen, da zwangsläufig auch die beauftragten
Unternehmer den Anstieg der Material, Personal- und Energiekosten in den
Leistungspreisen weitergeben müssen.
Personalaufwendungen
Für die Personalaufwendungen ist mit rd. 653.145 € ein Anstieg um
19.860 € gegenüber dem Vorjahr mit rd. 633.285 € zu erwarten. Von den
Personalkosten entfallen 640.407 € auf die Wasserversorgung und 12.738 € auf
die Wärmeversorgung.
Abschreibungen
Die Abschreibungen auf Sachanlagen erhöhen sich investitionsbedingt von
rd. 317.900 € um rd. 7.200 € auf 325.100 €. Auf die Anlagen der
Wasserversorgung entfallen Abschreibungen in Höhe von 263.000 € und auf die
Anlagen der Wärmeversorgung 62.100 €.
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen von 471.200 € um
30.500 € auf 501.700 €. Von diesem Anstieg entfallen allein 10.000 € auf die an
den Gemeindehaushalt abzuführende Konzessionsabgabe sowie 15.000 € auf die
Wärmeversorgung durch den Anstieg der nicht abzugsfähigen Vorsteuer für
Wärmlieferungen an die kommunalen Liegenschaften.
Zinsaufwendungen/Zinserträge
Für die Fremdkapitalverzinsung ist im Wirtschaftsjahr 2023 ein Anstieg
um 5.175 € von 47.025 € auf 52.200 € zu berücksichtigen. Ursächlich dafür ist
die geplante Darlehensaufnahme von 390.000 € zur Finanzierung der
Investitionen. Aus der Zinssteuerung ist für 2023 mit Zinserträgen in Höhe von
11.600 € zu rechnen.
Steuern
Für das Wirtschaftsjahr 2023 sind Steueraufwendungen in Höhe von rd.
6.600 € zu erwarten. Davon entfallen auf voraussichtliche
Gewerbesteuerzahlungen und Körperschaftssteuer-zahlungen rd. 4.100 €.
Hintergrund dieser Steueraufwendungen ist insbesondere die steuerliche
Einstufung des „Schulschwimmens“ als hoheitliche Betätigung. Alle mit dem
Schulschwimmen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge der Bäder dürfen
nicht in eine steuerliche Gesamtbetrachtung der Wasser- und Energieversorgung
und der Bäder einbezogen werden.
Gesamtergebnis 2023
Für das Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich nach Abzug der Aufwendungen
von den Erträgen ein positives Gesamtergebnis in Höhe von 727.824 €.
Vom Gesamtergebnis entfallen auf das positive Ergebnis aus der
Gebührenberechnung für die Wasserversorgung insgesamt 651.784 €, auf die
Auflösung von Baukostenzuschüssen der Wasserversorgung 61.433 € und auf das
Jahresergebnis aus der Wärmeversorgung insgesamt 14.607 €. Die positive
Abweichung des Spartenergebnisses aus der Energieversorgung gegenüber dem
Vorjahr kann nur durch die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses des
Gemeindehaushalts für die mit der Energiekrise zusammenhängenden Mehrkosten
(Isolierung beim Gemeindehaushalt) an die Bäder und anteiliger Verrechnung mit
der Wärmeversorgung erreicht werden.
Aufgrund des gemeinsamen Jahresabschlusses der Betriebszweige Wasser-
und Energieversorgung mit den Bädern, kann das positive Jahresergebnis der
Wasser- und Energieversorgung mit dem negativen Jahresergebnis der Bäder
(ausgenommen „Schulschwimmen“) verrechnet werden.
3. Erläuterungen zum
Vermögensplan
Investitionsmaßnahmen
Im Vermögensplan wurden die für 2023 zu erwartenden
Investitionsmaßnahmen, einschließlich der Tilgung von Darlehen in Höhe von
646.900€, veranschlagt.
Für die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes wurden insgesamt 190.000 €
in den Vermögensplan eingestellt. So ist auch für 2023 vorgesehen, in den
Ortslagen Gusswasserleitungen auszutauschen.
Vorsorglich wurden für das Jahr 2023 bereits Investitionskosten für die
Umlegung der Trinkwasserleitung im Bereich der geplanten Bahnunterführung in
Appelhülsen mit 68.000 € veranschlagt. Es steht zurzeit noch nicht fest, ob die
Umlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen bereits im Jahr 2023 oder 2024
erfolgen wird.
Die weiteren Investitionen betreffen die Herstellung neuer
Hausanschlüsse mit 20.500 € sowie die Anschaffung von Wasserzählern mit 21.000
€. Für die Erneuerung der Anlagentechnik des Notstromaggregates des
Wasserwerkes wurden 30.000 € und für eine neue Durchflussmesseinrichtung 5.000
€ im Vermögensplan angesetzt.
Für die Herstellung des Anschlusses der geplanten Kindertagesstätte an
der St. Martinus Grundschule an den Wärmeverbund sind 17.500 € zu
veranschlagen. Für sonstige Beschaffungen der Wasser- und Energieversorgung
wurden 30.000 € in den Vermögensplan eingestellt.
Die Investitionen betragen insgesamt 382.000 € und die
Tilgungsleistungen für die Darlehen des Betriebes insgesamt 264.900 €.
Finanzierung der
Investitionen
Wie bereits im Wirtschaftsplan des Vorjahres dargestellt, stehen,
aufgrund der hohen Tilgungsleistungen, insbesondere für die auf den
Wärmeverbund entfallenden Darlehen sowie aufgrund eines Rückgangs der
Abschreibungen, geringere Finanzmittel als in früheren Jahren zur Finanzierung der
anstehenden Investitionen zur Verfügung. Da sich für die Wasserversorgung im
Jahr 2023 und in den Folgejahren der Investitionsbedarf erhöhen wird, ist für
diese Sparte zukünftig eine teilweise Fremdfinanzierung erforderlich. Für das
Jahr 2023 verbleibt ein Fremdfinanzierungsbedarf von 390.000 €, der durch eine
Darlehensaufnahme zu decken ist. Trotzdem bleibt die Finanzierung weiterhin
ausgewogen, da die mittelfristigen Tilgungsleistungen über den mittelfristig
geplanten Darlehensaufnahmen liegen, der Betrieb insgesamt also „entschuldet“.
4. Erläuterungen zur
Finanzplanung
Die Finanzplanung zeigt die mittelfristige Entwicklung der
Investitionen und deren Finanzierung bis zum Jahr 2027.
Die Erneuerung und Erweiterung des Wasserleitungsnetzes bildet auch
zukünftig den Investitionsschwerpunkt der Wasserversorgung.
Für 2024 sind die Herstellungskosten für das Weiterleitungsnetz im
geplanten Baugebiet „Wohnpark Südlich Lerchenhain“ zu berücksichtigen. Auch in
den Folgejahren ist mit weiteren Baugebietserschließungen zu rechnen, so dass
die Finanzplanung jährlich an die geplante Baulandentwicklung der Gemeinde
anzupassen ist.
Neben einer Finanzierung der Investitionen aus Eigenmitteln und Baukostenzuschüssen
wird in den nächsten Jahren auch eine teilweise Fremdfinanzierung erforderlich.
Allerdings ist, wie bereits o.a., zu berücksichtigen, dass sich Kreditbedarf
und Kredittilgung in der mittelfristigen Betrachtung in etwa die Waage halten
dürften, sodass der Anteil der Kreditfinanzierung auf dem derzeitigen Niveau in
etwa erhalten bleibt. Die Finanzierung der Herstellung von Wasserleitungsnetzen
in Neubaugebieten erfolgt vornehmlich durch Wasseranschluss-beiträge.
5. Erläuterungen zur Stellenübersicht
Die für die Gemeindewerke tätigen Beschäftigten sind in eigenen
Stellenübersichten zu führen. Da die Beschäftigten im Verwaltungsbereich
(technisch und kaufmännisch) für alle vier Betriebszweige tätig sind, werden
die Arbeitszeitanteile auf die einzelnen Betriebszweige aufgeteilt. Für 2023
ergeben sich keine Veränderung.
Für 2023 ist die Besetzung der Ausbildungsstelle im betrieblichen
Bereich des Wasserwerkes vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Jahresergebnis
Erfolgsplan 727.824 €
Anlagen:
Wirtschafts- und
Finanzplanung 2023