Betreff
Wirtschaftsplan der Wasser- und Energieversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie Vermögens- und Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027
Vorlage
201/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan der Wasser- und Energieversorgung für das Wirtschaftsjahr 2023 sowie die Vermögens- und Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2027 werden entsprechend des als Anlage dieser Vorlage beigefügten Entwurfs beschlossen.

 

Die Betriebsleitung wird beauftragt, zur Finanzierung der Investitionen des Vermögensplanes ein Darlehen von max. 0,39 Mio. € aufzunehmen. 

 


Sachverhalt:

 

1.  Ausgangssituation

 

Der Wirtschaftsplan der Wasser- und Energieversorgung besteht aus dem Erfolgsplan, der Vermögens- und Finanzplanung sowie der Stellenübersicht. Während im Erfolgsplan die Aufwendungen und Erträge für das kommende Wirtschaftsjahr veranschlagt wurden, enthält die Vermögensplanung die voraussichtlich für 2023 anstehenden Investitionen und deren Finanzierung. Die Finanzplanung stellt die mittelfristig zu erwartenden Investitionsmaßnahmen und deren Finanzierung dar.

 

Im Erfolgsplan für 2023 sind die Aufwendungen und Erträge für den Bereich der Wasserversorgung und Wärmeversorgung aufgenommen worden. Die Positionen der Wärmeversorgung werden nicht in die Kalkulation der Trinkwassergebühren als Kosten- und Erlöspositionen angesetzt, sondern finden ausschließlich in der Wirtschafts- und Finanzplanung für den Betriebszweig „Wasser- und Energieversorgung“ ihren Niederschlag. Die Aufwendungen und Erträge für die Wärmeversorgung sind in der vorliegenden Erfolgsplanung separat ausgewiesen.

 

In der Stellenübersicht sind die Stellen der Beschäftigten der Wasser- und Energieversorgung mit den zugeordneten Stellenanteilen im Vorjahresvergleich aufgeführt.

 

Die wesentlichen Daten für das kommende Wirtschaftsjahr werden im Folgenden erläutert:

 

 

2. Erläuterungen zum Erfolgsplan

 

Ertragspositionen

 

Umsatzerlöse

 

Für das Wirtschaftsjahr 2023 werden Umsatzerlöse in Höhe von rd. 3.482.922 € erwartet. In den Umsatzerlösen schlagen sich insbesondere die Erlöse aus dem Wasserabsatz (Trinkwassergebühren) mit rd. 2.545.011 € nieder. Diese setzen sich zusammen aus den Grundgebühren mit rd. 1.063.311 € und den Verbrauchsgebühren mit rd. 1.481.700 €. Es wird für 2023 mit einem Wasserabsatz von 898.000 m³ gerechnet. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Planerlöse aus dem Wasserabsatz damit um 98.968 €.

 

Aus der Wärmeversorgung sind Erlöse in Höhe von rd. 636.868 € zu erwarten. Davon betragen die Umsatzerlöse aus dem Wärmeabsatz 476.868 € und die Erlöse aus einer außerordentlichen Verrechnungsposition für Energiekosten mit den Bädern 160.000 €. Die Planerlöse aus der Wärmeversorgung liegen damit um 203.368 € über den Planerlösen des Vorjahres. Dieser erhebliche Anstieg der Planerlöse wird verursacht durch die Energiekrise mit einer Vervielfachung der bisherigen Gasbezugskosten.

 

Die Erreichung des Planansatzes bei der Wärmeversorgung hängt in starkem Maße vom Sparverhalten der Anschlussnehmer und der Witterung ab. Zudem besteht weiterhin die Gefahr einer Gasmangellage.

 

Die Erlöse aus Nebenleistungen betragen rd. 161.500 €. Aus der Einspeisungsvergütung der Photovoltaikanlagen des Wasserwerkes werden rd. 66.600 € erwartet.

 

Einen wichtigen Ertragsbestandteil der Wasser- und Energieversorgung stellt die Auflösung der passivierten Baukostenzuschüsse in Höhe von 72.943 € dar. Davon entfallen auf die Wasserversorgung rd. 61.433 €. Analog zur Gebührenkalkulation des Abwasserwerkes finden die Auflösungsbeträge aus Baukostenzuschüssen ausschließlich in der Erfolgsrechnung und nicht in der Gebührenkalkulation ihren Niederschlag und wirken sich positiv auf das Jahresergebnis insgesamt aus. Der Auflösungsbetrag für 2023 fällt um rd. 5.867 € geringer aus als im Vorjahr.

 

Für den Bereich der Wärmeversorgung erfolgt eine ratierliche Auflösung von Tilgungszuschüssen für die aufgenommenen Darlehen zur Finanzierung des Wärmeverbundes Hummelbach sowie die Auflösung eines Baukostenzuschusses eines Anschlussnehmers. Für die Erweiterung des Wärmenetzes in der Ortslage im Jahr 2018 konnte zudem im Jahr 2019 noch ein Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Höhe von 15.161 € erzielt werden, der ebenfalls ratierlich aufzulösen ist. Es ist mit einem ertragswirksamen Auflösungsbetrag für den Wärmeverbund in Höhe von unverändert 11.510 € zu rechnen.

 

 

Aktivierte Eigenleistungen

 

Die zu aktivierenden Eigenleistungen der Wasserversorgung wurden für 2023 mit insgesamt 35.000 € veranschlagt. Diese Position bildet den voraussichtlichen Anteil der Eigenleistungen bei Investitionsmaßnahmen ab und ist als Korrekturposition zu den Personalaufwendungen ertragswirksam auszuweisen.

 

 

Sonstige Ertragspositionen

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Wasser- und Energieversorgung wurden mit insgesamt 5.000 € berücksichtigt. Im Wesentlichen handelt es sich um Kostenerstattungen aus Verwaltungsumlagen.

 

 

Aufwandspositionen

 

Materialaufwendungen

 

Unter der Position „Materialaufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ mit 1.079.453 € bilden die Wasserbezugskosten für die Wasserlieferungen der Stadtwerke Coesfeld und der Gelsenwasser AG mit 396.500 € einen wesentlichen Kostenblock. Die Abnahmemenge aus Coesfeld von 400.000 m³ bleibt langfristig unverändert. Die Abnahmemenge der Gelsenwasser AG ist abhängig vom Wasserverbrauch des Siedlungsbereiches „Baumberg“. Beide Versorgungsunternehmen haben die Wasserpreise zwischenzeitlich erhöht, so dass gegenüber dem Vorjahr mit 371.000 € ein Kostenanstieg für den Wasserbezug von 25.500 € zu berücksichtigen ist.

 

Die Stromkosten können durch die Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage auf dem Wasserwerksgebäude von 66.500 € um rd. 5.400 € auf 61.100 € gesenkt werden. Aufgrund der kontinuierlichen Wasserförderung kann die Stromproduktion der Photovoltaikanlage nahezu vollständig selbst verbraucht und der Fremdstrombezug im gleichen Umfang gesenkt werden.  

 

Die weiteren Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der Wasserversorgung für die Wassergewinnung, -aufbereitung, -speicherung und -verteilung steigen insgesamt gegenüber dem Vorjahr mit 94.000 € um 24.300 € auf 118.300 €. Neben den steigenden Energiepreisen sind auch die Kosten für den Materialeinsatz in der Wasseraufbereitung und im Netzbereich erheblich gestiegen.

 

Die Strom-, Gas- und Brennstoffbezugskosten sowie die sonstigen Materialaufwendungen für den Wärmeverbund steigen von 326.100 € um 177.453 € auf 503.553 €. Dieser erhebliche Anstieg ist auf die extremen Gaspreissteigerungen durch die Energiekrise im laufenden Jahr, sowie auf einen zu erwartenden Anstieg der Holzpreise zurückzuführen. Wie bereits unter den „Umsatzerlöse Wärmeversorgung“ ausgeführt, hängt die Einhaltung der Planansätze bei den Energiekosten in starkem Maße vom Sparverhalten, der Witterung oder dem Eintreten einer Gasmangellage ab.

  

Die Aufwendungen für die bezogenen Leistungen erhöhen sich von 164.500 € um 24.000 € auf 188.500 €. Auch für die bezogenen Leistungen ist ein erheblicher Kostenanstieg zu verzeichnen, da zwangsläufig auch die beauftragten Unternehmer den Anstieg der Material, Personal- und Energiekosten in den Leistungspreisen weitergeben müssen.

 

Personalaufwendungen

 

Für die Personalaufwendungen ist mit rd. 653.145 € ein Anstieg um 19.860 € gegenüber dem Vorjahr mit rd. 633.285 € zu erwarten. Von den Personalkosten entfallen 640.407 € auf die Wasserversorgung und 12.738 € auf die Wärmeversorgung.

 

Abschreibungen

 

Die Abschreibungen auf Sachanlagen erhöhen sich investitionsbedingt von rd. 317.900 € um rd. 7.200 € auf 325.100 €. Auf die Anlagen der Wasserversorgung entfallen Abschreibungen in Höhe von 263.000 € und auf die Anlagen der Wärmeversorgung 62.100 €.

 

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen von 471.200 € um 30.500 € auf 501.700 €. Von diesem Anstieg entfallen allein 10.000 € auf die an den Gemeindehaushalt abzuführende Konzessionsabgabe sowie 15.000 € auf die Wärmeversorgung durch den Anstieg der nicht abzugsfähigen Vorsteuer für Wärmlieferungen an die kommunalen Liegenschaften.

 

 

Zinsaufwendungen/Zinserträge

 

Für die Fremdkapitalverzinsung ist im Wirtschaftsjahr 2023 ein Anstieg um 5.175 € von 47.025 € auf 52.200 € zu berücksichtigen. Ursächlich dafür ist die geplante Darlehensaufnahme von 390.000 € zur Finanzierung der Investitionen. Aus der Zinssteuerung ist für 2023 mit Zinserträgen in Höhe von 11.600 € zu rechnen.

 

Steuern

 

Für das Wirtschaftsjahr 2023 sind Steueraufwendungen in Höhe von rd. 6.600 € zu erwarten. Davon entfallen auf voraussichtliche Gewerbesteuerzahlungen und Körperschaftssteuer-zahlungen rd. 4.100 €. Hintergrund dieser Steueraufwendungen ist insbesondere die steuerliche Einstufung des „Schulschwimmens“ als hoheitliche Betätigung. Alle mit dem Schulschwimmen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge der Bäder dürfen nicht in eine steuerliche Gesamtbetrachtung der Wasser- und Energieversorgung und der Bäder einbezogen werden.

 

 

Gesamtergebnis 2023

 

Für das Wirtschaftsjahr 2023 ergibt sich nach Abzug der Aufwendungen von den Erträgen ein positives Gesamtergebnis in Höhe von 727.824 €.

 

Vom Gesamtergebnis entfallen auf das positive Ergebnis aus der Gebührenberechnung für die Wasserversorgung insgesamt 651.784 €, auf die Auflösung von Baukostenzuschüssen der Wasserversorgung 61.433 € und auf das Jahresergebnis aus der Wärmeversorgung insgesamt 14.607 €. Die positive Abweichung des Spartenergebnisses aus der Energieversorgung gegenüber dem Vorjahr kann nur durch die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses des Gemeindehaushalts für die mit der Energiekrise zusammenhängenden Mehrkosten (Isolierung beim Gemeindehaushalt) an die Bäder und anteiliger Verrechnung mit der Wärmeversorgung erreicht werden.

 

Aufgrund des gemeinsamen Jahresabschlusses der Betriebszweige Wasser- und Energieversorgung mit den Bädern, kann das positive Jahresergebnis der Wasser- und Energieversorgung mit dem negativen Jahresergebnis der Bäder (ausgenommen „Schulschwimmen“) verrechnet werden.

 

 

3. Erläuterungen zum Vermögensplan

 

Investitionsmaßnahmen

 

Im Vermögensplan wurden die für 2023 zu erwartenden Investitionsmaßnahmen, einschließlich der Tilgung von Darlehen in Höhe von 646.900€, veranschlagt.

 

Für die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes wurden insgesamt 190.000 € in den Vermögensplan eingestellt. So ist auch für 2023 vorgesehen, in den Ortslagen Gusswasserleitungen auszutauschen.

 

Vorsorglich wurden für das Jahr 2023 bereits Investitionskosten für die Umlegung der Trinkwasserleitung im Bereich der geplanten Bahnunterführung in Appelhülsen mit 68.000 € veranschlagt. Es steht zurzeit noch nicht fest, ob die Umlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen bereits im Jahr 2023 oder 2024 erfolgen wird.

 

Die weiteren Investitionen betreffen die Herstellung neuer Hausanschlüsse mit 20.500 € sowie die Anschaffung von Wasserzählern mit 21.000 €. Für die Erneuerung der Anlagentechnik des Notstromaggregates des Wasserwerkes wurden 30.000 € und für eine neue Durchflussmesseinrichtung 5.000 € im Vermögensplan angesetzt.

 

Für die Herstellung des Anschlusses der geplanten Kindertagesstätte an der St. Martinus Grundschule an den Wärmeverbund sind 17.500 € zu veranschlagen. Für sonstige Beschaffungen der Wasser- und Energieversorgung wurden 30.000 € in den Vermögensplan eingestellt. 

 

Die Investitionen betragen insgesamt 382.000 € und die Tilgungsleistungen für die Darlehen des Betriebes insgesamt 264.900 €.

 

 

Finanzierung der Investitionen

 

Wie bereits im Wirtschaftsplan des Vorjahres dargestellt, stehen, aufgrund der hohen Tilgungsleistungen, insbesondere für die auf den Wärmeverbund entfallenden Darlehen sowie aufgrund eines Rückgangs der Abschreibungen, geringere Finanzmittel als in früheren Jahren zur Finanzierung der anstehenden Investitionen zur Verfügung. Da sich für die Wasserversorgung im Jahr 2023 und in den Folgejahren der Investitionsbedarf erhöhen wird, ist für diese Sparte zukünftig eine teilweise Fremdfinanzierung erforderlich. Für das Jahr 2023 verbleibt ein Fremdfinanzierungsbedarf von 390.000 €, der durch eine Darlehensaufnahme zu decken ist. Trotzdem bleibt die Finanzierung weiterhin ausgewogen, da die mittelfristigen Tilgungsleistungen über den mittelfristig geplanten Darlehensaufnahmen liegen, der Betrieb insgesamt also „entschuldet“.

 

 

4. Erläuterungen zur Finanzplanung

 

Die Finanzplanung zeigt die mittelfristige Entwicklung der Investitionen und deren Finanzierung bis zum Jahr 2027.

 

Die Erneuerung und Erweiterung des Wasserleitungsnetzes bildet auch zukünftig den Investitionsschwerpunkt der Wasserversorgung.

 

Für 2024 sind die Herstellungskosten für das Weiterleitungsnetz im geplanten Baugebiet „Wohnpark Südlich Lerchenhain“ zu berücksichtigen. Auch in den Folgejahren ist mit weiteren Baugebietserschließungen zu rechnen, so dass die Finanzplanung jährlich an die geplante Baulandentwicklung der Gemeinde anzupassen ist.

 

Neben einer Finanzierung der Investitionen aus Eigenmitteln und Baukostenzuschüssen wird in den nächsten Jahren auch eine teilweise Fremdfinanzierung erforderlich. Allerdings ist, wie bereits o.a., zu berücksichtigen, dass sich Kreditbedarf und Kredittilgung in der mittelfristigen Betrachtung in etwa die Waage halten dürften, sodass der Anteil der Kreditfinanzierung auf dem derzeitigen Niveau in etwa erhalten bleibt. Die Finanzierung der Herstellung von Wasserleitungsnetzen in Neubaugebieten erfolgt vornehmlich durch Wasseranschluss-beiträge. 

 

 

5. Erläuterungen zur Stellenübersicht

 

Die für die Gemeindewerke tätigen Beschäftigten sind in eigenen Stellenübersichten zu führen. Da die Beschäftigten im Verwaltungsbereich (technisch und kaufmännisch) für alle vier Betriebszweige tätig sind, werden die Arbeitszeitanteile auf die einzelnen Betriebszweige aufgeteilt. Für 2023 ergeben sich keine Veränderung.

 

Für 2023 ist die Besetzung der Ausbildungsstelle im betrieblichen Bereich des Wasserwerkes vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Jahresergebnis Erfolgsplan 727.824 €

 


Anlagen:

 

Wirtschafts- und Finanzplanung 2023