Betreff
Kalkulation der Trinkwassergebühren zum 01.01.2023
Vorlage
200/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

1.   Ausgangssituation

 

Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für das Wirtschaftsjahr 2023 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung und unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung sowie eines Jahresüberschusses in Höhe von insgesamt 651.784 € eine Anhebung der Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:

 

 

2.   Personalkosten

 

Die Personalkosten des Jahres 2022 in Höhe von 620.619 € steigen für das Planungsjahr 2023 tariflich bedingt um 19.788 € auf 640.407 €. Die Anzahl der Mitarbeitenden bleibt unverändert.

 

 

3.   Materialaufwand/bezogene Leistungen

 

Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2023 mit insgesamt 738.400 € eingeplant. Damit ist für diese Kostenposition ein Anstieg in Höhe von 66.400 € zu verzeichnen.

 

Neben einem Anstieg der Wasserbezugskosten in Höhe von rd. 25.500 € ist auch bei den betrieblichen Kosten ein Anstieg für die Materialbeschaffung um rd. 24.300 € und für die bezogenen Leistungen um rd. 22.000 zu berücksichtigen. Von den 738.400 € entfallen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe insgesamt 575.900 € und auf die bezogenen Leistungen 162.500 €.

 

 

4.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden für 2023 mit 318.800 € veranschlagt und erhöhen sich damit gegenüber dem Vorjahr mit 306.300 € um 12.500 €.

 

Diese Abweichung resultiert insbesondere aus einem Anstieg der an den Gemeindehaushalt abzuführenden Konzessionsabgabe von rd. 244.500 € um rd. 10.000 € auf rd. 254.500 €. Ausgewiesen wird die maximal zulässige Konzessionsabgabe.

 

Sofern die Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt unverändert mit 3.300 € veranschlagt.

 

Für die Aufwendungen der Kooperation Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet wurden unverändert 28.000 € in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Neben den Kooperationsbeiträgen umfasst diese Position auch die Aufwendungen für den freiwilligen Düngungsverzicht im Wasserschutzgebiet.

 

Die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes betragen rd. 15.000 €. Diese Ausgleichsleistungen betreffen seit 2015 die Flächen in der Wasserschutzzone II, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung erfolgen darf.

 

 

5.   Geschäftsaufwendungen

 

Für die Geschäftsaufwendungen wird mit einem Anstieg von 148.900 € um 4.600 € auf 153.500 € gerechnet. Die Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten-erstattungen an die Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl kleinerer Einzelpositionen (Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs- und Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).

 

 

6.   Finanzaufwendungen

 

Die Finanzaufwendungen betreffen in der Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die Steuern.

 

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen steigen investitionsbedingt von 257.137 € um 5.863 € auf 263.000 €.

 

Die Fremdkapitalverzinsung erhöht sich für das Planungsjahr 2023 mit einem Aufwand von 49.900 € um 7.635 € gegenüber dem Vorjahr mit 42.265 €. Aus der Zinssteuerung ist für 2023 mit einem Zinsertrag in Höhe von 9.280 € zu rechnen. 

 

Für 2023 wurden die zu erwartenden Steuerzahlungen in Höhe von 6.600 € veranschlagt. Davon entfallen auf die Gewerbesteuern rd. 2.200 € und auf die Körperschaftsteuern rd. 1.900 €.

 

Die Finanzaufwendungen steigen insgesamt von 293.802 € um 16.418 € auf 310.220 €.

 

 

7.   Anzurechnende Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.

 

Bei den gebührenmindernden Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe von rd. 35.000 € zu rechnen. Die sonstigen Erlöse und Erträge werden mit 166.500 € berücksichtigt. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom Wasserwerk betriebenen Photovoltaikanlagen betragen rd. 66.600 €. Insgesamt ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von rd. 268.100 €

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der Ertragspositionen von den Aufwendungen, unter Berücksichtigung eines Jahresergebnisses in Höhe von 651.784 €, ergeben sich umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige Betriebserträge in Höhe von 2.545.011 €. Damit steigen die umzulegenden Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.446.043 € um 98.968 €.

 

Hauptursächlich dafür sind die höheren Aufwendungen für den Wasserbezug (25.500 €), der Anstieg bei den Materialkosten (24.300 €) und den bezogenen Leistungen (22.000 €), den Personalkosten (19.800 €) sowie eine höhere Konzessionsabgabe (10.000 €).

 

In der Gebührenkalkulation für 2023 wird von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 898.000 m³ ausgegangen.

 

Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der Grundgebühren soll dabei den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes decken. In der vorliegenden Kalkulation wurde eine Erhöhung der Grundgebühr von 0,46 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,47 €/Tag (Anstieg 2,17%) für den kleinsten Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz angehoben. Aus der Kalkulation ergibt sich ein Anstieg des Grundgebührenaufkommens von 1.035.713 € um 27.598 € auf 1.063.311 €.

 

Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in Höhe von 1.481.700 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende Trinkwassermenge von 898.000 m³ umzulegen. Aus der Kalkulation der Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg (netto) von 1,59 €/m³ um 0,06 €/m³ auf 1,65 €/m³ Trinkwasser (Anstieg 3,77%). Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht sich damit von 1.410.330 € um 71.370 € auf 1.481.700 €.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem 01.01.2023 die Grundgebühren für den Hausanschluss Qn 2,5 um 0,01 €/Tag, für die Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz, und die Verbrauchsgebühren um 0,06 €/m³ zu erhöhen (jeweils netto).

 

Die Jahreskosten für den Durchschnittsverbrauch eines Musterhaushaltes mit vier Personen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Der Gebührenanstieg beträgt für das Berechnungsbeispiel brutto 15,33 €/Jahr bzw. 3,18 %.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

  1. Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,59 €/m³ um 0,06 €/m³ auf 1,65 €/m³
  2. Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,46 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,47 €/Tag (Für Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz)

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Satzungsänderung