Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2023 in
Kraft.
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Die Kalkulation der Trinkwassergebühren für
das Wirtschaftsjahr 2023 hat ergeben, dass zur Erzielung einer Kostendeckung
und unter Berücksichtigung einer Kapitalverzinsung sowie eines
Jahresüberschusses in Höhe von insgesamt 651.784 € eine Anhebung der
Trinkwassergebühren erforderlich wird. Die wesentlichen Positionen der
Kalkulation werden im Folgenden dargestellt:
2.
Personalkosten
Die Personalkosten des Jahres 2022 in Höhe
von 620.619 € steigen für das Planungsjahr 2023 tariflich bedingt um 19.788 €
auf 640.407 €. Die Anzahl der Mitarbeitenden bleibt unverändert.
3.
Materialaufwand/bezogene Leistungen
Die Aufwendungen für die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen wurden für das Jahr 2023 mit
insgesamt 738.400 € eingeplant. Damit ist für diese Kostenposition ein Anstieg
in Höhe von 66.400 € zu verzeichnen.
Neben einem Anstieg der Wasserbezugskosten
in Höhe von rd. 25.500 € ist auch bei den betrieblichen Kosten ein Anstieg für
die Materialbeschaffung um rd. 24.300 € und für die bezogenen Leistungen um rd.
22.000 zu berücksichtigen. Von den 738.400 € entfallen auf die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe insgesamt 575.900 € und auf die bezogenen Leistungen 162.500 €.
4.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
wurden für 2023 mit 318.800 € veranschlagt und erhöhen sich damit gegenüber dem
Vorjahr mit 306.300 € um 12.500 €.
Diese Abweichung resultiert insbesondere
aus einem Anstieg der an den Gemeindehaushalt abzuführenden Konzessionsabgabe
von rd. 244.500 € um rd. 10.000 € auf rd. 254.500 €. Ausgewiesen wird die
maximal zulässige Konzessionsabgabe.
Sofern die Vereinbarungen zwischen
Landwirtschaft und Wasserwirtschaft hinsichtlich eines freiwilligen Düngeverzichts
fortgesetzt werden, kann das Wasserentnahmeentgelt voraussichtlich zum Großteil
wieder verrechnet werden. Aus diesem Grund wurde das Wasserentnahmeentgelt
unverändert mit 3.300 € veranschlagt.
Für die Aufwendungen der Kooperation
Landwirtschaft/Wasserwirtschaft im Stevereinzugsgebiet wurden unverändert
28.000 € in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Neben den
Kooperationsbeiträgen umfasst diese Position auch die Aufwendungen für den
freiwilligen Düngungsverzicht im Wasserschutzgebiet.
Die zu erwartenden Ausgleichsleistungen im
Zusammenhang mit der Neuausweisung des Wasserschutzgebietes betragen rd. 15.000
€. Diese Ausgleichsleistungen betreffen seit 2015 die Flächen in der
Wasserschutzzone II, auf denen ganzjährig keinerlei Wirtschaftsdüngung erfolgen
darf.
5.
Geschäftsaufwendungen
Für die Geschäftsaufwendungen wird mit
einem Anstieg von 148.900 € um 4.600 € auf 153.500 € gerechnet. Die
Geschäftsaufwendungen umfassen die Verwaltungskosten-erstattungen an die
Gemeinde, die Prüfungskosten der Jahresabschlüsse, die EDV-Kosten, die
Versicherungen, Pachtzahlungen sowie eine Vielzahl kleinerer Einzelpositionen
(Bürobedarf, Telefon, Fortbildungs- und Reisekosten, Sitzungsgelder usw.).
6.
Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen betreffen in der
Kalkulation die Kapitalkosten (Abschreibungen/Zinsaufwendungen) sowie die
Steuern.
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen
steigen investitionsbedingt von 257.137 € um 5.863 € auf 263.000 €.
Die Fremdkapitalverzinsung erhöht sich für
das Planungsjahr 2023 mit einem Aufwand von 49.900 € um 7.635 € gegenüber dem
Vorjahr mit 42.265 €. Aus der Zinssteuerung ist für 2023 mit einem Zinsertrag
in Höhe von 9.280 € zu rechnen.
Für 2023 wurden die zu erwartenden
Steuerzahlungen in Höhe von 6.600 € veranschlagt. Davon entfallen auf die
Gewerbesteuern rd. 2.200 € und auf die Körperschaftsteuern rd. 1.900 €.
Die Finanzaufwendungen steigen insgesamt
von 293.802 € um 16.418 € auf 310.220 €.
7.
Anzurechnende Erträge
Den o.a. Kostenblöcken stehen die
ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die Erträge aus der Auflösung der
Ertrags- bzw. Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer finden in der
Gebührenkalkulation des Wasserwerkes keine Berücksichtigung. Die Auflösung
dieser Zuschüsse erfolgt ausschließlich im Erfolgsplan für die Wasser- und
Energieversorgung und wirkt sich dort positiv auf das Jahresergebnis aus.
Bei den gebührenmindernden
Ertragspositionen im Einzelnen ist mit zu aktivierenden Eigenleistungen in Höhe
von rd. 35.000 € zu rechnen. Die sonstigen Erlöse und Erträge werden mit
166.500 € berücksichtigt. Die Erträge aus der Einspeisevergütung für die vom
Wasserwerk betriebenen Photovoltaikanlagen betragen rd. 66.600 €. Insgesamt
ergeben sich anzurechnende Erträge in Höhe von rd. 268.100 €
8.
Kalkulationsergebnis
Nach Abzug der Ertragspositionen von den
Aufwendungen, unter Berücksichtigung eines Jahresergebnisses in Höhe von
651.784 €, ergeben sich umzulegende Gesamtkosten bzw. notwendige
Betriebserträge in Höhe von 2.545.011 €. Damit steigen die umzulegenden
Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr mit 2.446.043 € um 98.968 €.
Hauptursächlich dafür sind die höheren
Aufwendungen für den Wasserbezug (25.500 €), der Anstieg bei den Materialkosten
(24.300 €) und den bezogenen Leistungen (22.000 €), den Personalkosten (19.800
€) sowie eine höhere Konzessionsabgabe (10.000 €).
In der Gebührenkalkulation für 2023 wird
von einem Trinkwasserabsatz in Höhe von 898.000 m³ ausgegangen.
Bei der Kalkulation der Trinkwassergebühren
wird unterschieden in die Grundgebühr und in die Verbrauchsgebühr. Die Höhe der
Grundgebühren soll dabei den Großteil der Fixkostenbelastung des Betriebes
decken. In der vorliegenden Kalkulation wurde eine Erhöhung der Grundgebühr von
0,46 €/Tag um 0,01 €/Tag auf 0,47 €/Tag (Anstieg 2,17%) für den kleinsten
Hausanschluss Qn 2,5 vorgenommen. Die Grundgebühren für die Hausanschlüsse
größerer Dimension wurden um den gleichen Prozentsatz angehoben. Aus der
Kalkulation ergibt sich ein Anstieg des Grundgebührenaufkommens von 1.035.713 €
um 27.598 € auf 1.063.311 €.
Es verbleiben verbrauchsabhängige Kosten in
Höhe von 1.481.700 €. Diese Kostengröße ist auf die zu erwartende
Trinkwassermenge von 898.000 m³ umzulegen. Aus der Kalkulation der
Verbrauchsgebühr ergibt sich ein Anstieg (netto) von 1,59 €/m³ um 0,06 €/m³ auf
1,65 €/m³ Trinkwasser (Anstieg 3,77%). Das Verbrauchsgebührenaufkommen erhöht
sich damit von 1.410.330 € um 71.370 € auf 1.481.700 €.
Die Betriebsleitung schlägt vor, ab dem
01.01.2023 die Grundgebühren für den Hausanschluss Qn 2,5 um 0,01 €/Tag, für
die Hausanschlüsse größerer Dimension um den gleichen Prozentsatz, und die
Verbrauchsgebühren um 0,06 €/m³ zu erhöhen (jeweils netto).
Die Jahreskosten für den
Durchschnittsverbrauch eines Musterhaushaltes mit vier Personen ergeben sich
aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Der Gebührenanstieg beträgt für das
Berechnungsbeispiel brutto 15,33 €/Jahr bzw. 3,18 %.
Finanzielle Auswirkungen:
- Anstieg der Verbrauchsgebühr von 1,59 €/m³ um 0,06 €/m³ auf 1,65
€/m³
- Anstieg der Grundgebühr für Hausanschlüsse Qn 2,5 von 0,46 €/Tag
um 0,01 €/Tag auf 0,47 €/Tag (Für Hausanschlüsse größerer Dimension um den
gleichen Prozentsatz)
Anlagen:
- Gebührenkalkulation
- Satzungsänderung