Beschlussvorschlag:
Die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die
Gemeinde Nottuln vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 wird in der als Anlage
beigefügten Form beschlossen.
Sachverhalt:
Gemäß § 53 Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden das auf ihrem
Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen
entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben und zu
unterhalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Nottuln der Bezirksregierung
Münster als zuständige Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen
Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten
von Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung in einem so genannten
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen.
Mit der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von
Abwasserbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008 hat das Ministerium für Umwelt
und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Mindestinhalte sowie
die Darstellung eines ABK einheitlich festgelegt. Entsprechend dieser
Verwaltungsvorschrift wurde das ABK für die Gemeinde Nottuln fortgeschrieben.
Form und Inhalt der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurden
zuvor mit der Bezirksregierung und der Unteren Wasserbehörde abgestimmt.
Die als Anlage beigefügte 7. Fortschreibung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Gemeinde Nottuln ist durch das
Ingenieurbüro Gnegel, Sendenhorst, für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2028
aufgestellt worden und wird in der Sitzung des Betriebsausschusses vorgestellt.
Über das ABK ist eine Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Nottuln
erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Investitionskosten
rd. 4,99 Mio. Euro
Anlagen:
- Erläuterungsbericht zum ABK
- Maßnahmentabelle zum ABK
Auf die Beifügung der Planunterlagen wurde aufgrund des
Umfangs verzichtet. Die Planunterlagen stehen in der Sitzung des
Betriebsausschusses zur Verfügung.