Betreff
Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes vom 01.01.2023 bis 31.12.2028
Vorlage
198/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Gemeinde Nottuln vom 01.01.2023 bis 31.12.2028 wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 53 Landeswassergesetz NRW haben die Gemeinden das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben und zu unterhalten.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Nottuln der Bezirksregierung Münster als zuständige Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten von Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung in einem so genannten Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) vorzulegen.

 

Mit der „Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten“ vom 08.08.2008 hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Mindestinhalte sowie die Darstellung eines ABK einheitlich festgelegt. Entsprechend dieser Verwaltungsvorschrift wurde das ABK für die Gemeinde Nottuln fortgeschrieben. Form und Inhalt der 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurden zuvor mit der Bezirksregierung und der Unteren Wasserbehörde abgestimmt.

 

Die als Anlage beigefügte 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Gemeinde Nottuln ist durch das Ingenieurbüro Gnegel, Sendenhorst, für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2028 aufgestellt worden und wird in der Sitzung des Betriebsausschusses vorgestellt. Über das ABK ist eine Beschlussfassung des Rates der Gemeinde Nottuln erforderlich.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Investitionskosten rd. 4,99 Mio. Euro

 


Anlagen:

 

  1. Erläuterungsbericht zum ABK
  2. Maßnahmentabelle zum ABK

Auf die Beifügung der Planunterlagen wurde aufgrund des Umfangs verzichtet. Die Planunterlagen stehen in der Sitzung des Betriebsausschusses zur Verfügung.