Betreff
Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ab 01.01.2023
Vorlage
196/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

 

1.   Ausgangssituation

 

Ausschlaggebend für die Höhe der Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode 2023 wird im Folgenden erläutert.

 

2.   Verbandsbeiträge

 

Die Kalkulation der Abwassergebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 46% der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße erhöht sich von 1.336.470 € im Jahr 2022 um 153.985 € auf 1.490.455 € im Jahr 2023. Für die Kalkulation der Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von rd. 4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2023 insgesamt 1.485.755 € in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.

 

Der Anstieg der Lippeverbandsbeiträge beträgt damit rd. 11,50 % gegenüber dem Vorjahr und trägt wesentlich zu der Gebührenerhöhung für 2023 bei.    

 

3.   Abschreibung und Verzinsung

 

Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen steigen trotz der erheblichen Investitionen geringfügig von 804.272 € um 2.684 € auf 806.956 €. Vor dem Hintergrund der aktuell hohen Investitionstätigkeit des Abwasserwerkes ist auch in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg der Abschreibungen zu rechnen.

 

Die Zinsaufwendungen des Betriebes sinken von 64.500 € um 5.180 € auf 59.320 €. Konsequente Tilgung der Darlehen und bisher günstige Fremdkapitalzinsen führen zu dieser erfreulichen Entwicklung. Zukünftig ist bei Darlehensaufnahmen wieder mit höheren Zinsaufwendungen zu rechnen.

 

Die Eigenkapitalverzinsung beträgt bei einem Zinssatz von 0,46 % rd. 63.755 €. Im Vorjahr wurden 74.584 € ausgewiesen, so dass sich die Reduzierung für 2023 um rd. 10.829 € gebührenmindernd auswirkt.

 

4.   Materialaufwendungen

 

Die Materialaufwendungen, d.h. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen Leistungen, wurden für das Jahr 2023 mit insgesamt 440.000 € eingeplant. Damit ergibt sich für das Jahr 2023 ein Anstieg um insgesamt 48.000 €. gegenüber dem Vorjahr mit 392.000 €. Davon entfallen auf die Schmutzwasserableitung des Siedlungsbereiches „Baumberg“ 18.000 €. Dieser Betrag wurde bisher bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen veranschlagt. Bei Abzug dieses Betrages ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 30.000 € bzw. 7,65 %. Dieser Anstieg resultiert aus dem allgemeinen Preisanstieg für den Materialbezug und bezogene Leistungen. 

 

5.   Personalkosten

 

Die Personalkosten steigen im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022 von 349.819 € um 14.729 € auf 364.548 €. Dieser Kostenanstieg von rd. 4,2 % ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten Anstieg zurück zu führen.

 

6.   Sonstige betriebliche Aufwendungen

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sinken von 139.600 € im Jahr 2022 um 15.350 € auf 124.250 € im Jahr 2023. Würden hier wie im Vorjahr die Aufwendungen für die Schmutzwasserableitung des Siedlungsbereiches „Baumberg“ hinzugerechnet, ergäbe sich nur ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 2.650 €.

 

7.   Erträge

 

Den o.a. Kostenblöcken stehen die ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden mit 30.000 € veranschlagt. Ferner ist im Jahr 2023 mit Zinserträgen aus der Zinssteuerung in Höhe von rd. 14.700 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen Erträge wurden nahezu unverändert in Höhe von 5.000 € veranschlagt. Insgesamt ergibt die Kalkulation Erträge in Höhe von 49.700 €.

 

8.   Kalkulationsergebnis

 

Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von 49.700 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenüberdeckung aus den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von 50.016 €, verbleiben umzulegende Gesamtkosten in Höhe von 3.244.868 €. Davon sind 1.870.140 € auf die zu erwartende Schmutzwassermenge von 878.000 m³ und 1.374.728 € auf die versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.291.213 m² umzulegen. Insgesamt steigt der umzulegende Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 204.246 €.

 

Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für das Wirtschaftsjahr 2023 die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren angehoben werden müssen, um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen. Die Gebührensätze steigen für die Schmutzwassergebühr von 2,02 €/m³ um 0,11 €/m³ auf 2,13 €/m³ und für die Niederschlagswassergebühr von 0,57 €/m² um 0,03 €/m² auf 0,60 €/m².

 

Im Ergebnis sind die Hauptgründe für den Gebührenanstieg ein Anstieg der Lippeverbandsbeiträge in Höhe von 153.985 € (+11,50%) und ein Anstieg der betriebsbedingten Kosten des Abwasserwerkes um 50.260 € (+2,90%).

 

Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, zur Erzielung einer kostendeckenden Gebühr, sowohl die Schmutz- als auch die Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2023 entsprechend der Abwassergebührenkalkulation anzuheben.

 

Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für einen Haushalt mit vier Personen beigefügt, aus dem sich die durchschnittliche Jahresgebühr für 2023 und die Abweichung zum Vorjahr ergeben. Für 2023 ergibt sich eine Veränderung von 5,40 % gegenüber dem Vorjahr.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-     Schmutzwassergebühr steigt von 2,02 €/m³ um 0,11 €/m³ auf 2,13 €/m³

-     Niederschlagswassergebühr steigt von 0,57 €/m² um 0,03 €/m² auf 0,60 €/m²

 


Anlagen:

 

  1. Gebührenkalkulation
  2. Satzungsänderung