Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln wird beschlossen
und tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Sachverhalt:
1. Ausgangssituation
Ausschlaggebend für die Höhe der
Abwassergebühren sind insbesondere die Lippeverbandsbeiträge und die
Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung). Daneben bilden die
Materialaufwendungen und Personalkosten wichtige Einflussgrößen für die
Abwassergebühr. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke für die Kalkulationsperiode
2023 wird im Folgenden erläutert.
2.
Verbandsbeiträge
Die Kalkulation der Abwassergebühren für
Schmutz- und Niederschlagswasser ist in den vergangenen Jahren vielfach durch
Veränderungen des größten Kostenblocks, den Lippeverbandsbeiträgen, die rd. 46%
der Gesamtkosten des Abwasserwerkes ausmachen, beeinflusst worden. Diese für
das Abwasserwerk kaum zu beeinflussende Kostengröße erhöht sich von 1.336.470 €
im Jahr 2022 um 153.985 € auf 1.490.455 € im Jahr 2023. Für die Kalkulation der
Abwassergebühren ist ein Ansatz für die Klärschlammentsorgung in Höhe von rd.
4.700 € in Abzug zu bringen, sodass für 2023 insgesamt 1.485.755 € in der
Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind.
Der Anstieg der Lippeverbandsbeiträge
beträgt damit rd. 11,50 % gegenüber dem Vorjahr und trägt wesentlich zu der
Gebührenerhöhung für 2023 bei.
3.
Abschreibung und Verzinsung
Neben den Lippeverbandsbeiträgen bilden die
Kapitalkosten für die Kanalnetze und Bauwerke des Abwasserwerkes einen
wesentlichen Kostenblock. Die Abschreibungen steigen trotz der erheblichen
Investitionen geringfügig von 804.272 € um 2.684 € auf 806.956 €. Vor dem
Hintergrund der aktuell hohen Investitionstätigkeit des Abwasserwerkes ist auch
in den kommenden Jahren mit einem weiteren Anstieg der Abschreibungen zu
rechnen.
Die Zinsaufwendungen des Betriebes sinken
von 64.500 € um 5.180 € auf 59.320 €. Konsequente Tilgung der Darlehen und
bisher günstige Fremdkapitalzinsen führen zu dieser erfreulichen Entwicklung.
Zukünftig ist bei Darlehensaufnahmen wieder mit höheren Zinsaufwendungen zu
rechnen.
Die Eigenkapitalverzinsung beträgt bei
einem Zinssatz von 0,46 % rd. 63.755 €. Im Vorjahr wurden 74.584 € ausgewiesen,
so dass sich die Reduzierung für 2023 um rd. 10.829 € gebührenmindernd auswirkt.
4.
Materialaufwendungen
Die Materialaufwendungen, d.h. die
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für die bezogenen
Leistungen, wurden für das Jahr 2023 mit insgesamt 440.000 € eingeplant. Damit
ergibt sich für das Jahr 2023 ein Anstieg um insgesamt 48.000 €. gegenüber dem
Vorjahr mit 392.000 €. Davon entfallen auf die Schmutzwasserableitung des
Siedlungsbereiches „Baumberg“ 18.000 €. Dieser Betrag wurde bisher bei den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen veranschlagt. Bei Abzug dieses Betrages
ergibt sich gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 30.000 € bzw. 7,65 %. Dieser
Anstieg resultiert aus dem allgemeinen Preisanstieg für den Materialbezug und
bezogene Leistungen.
5.
Personalkosten
Die Personalkosten steigen im Jahr 2023
gegenüber dem Jahr 2022 von 349.819 € um 14.729 € auf 364.548 €. Dieser
Kostenanstieg von rd. 4,2 % ist ausschließlich auf einen tariflich bedingten
Anstieg zurück zu führen.
6.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen
sinken von 139.600 € im Jahr 2022 um 15.350 € auf 124.250 € im Jahr 2023.
Würden hier wie im Vorjahr die Aufwendungen für die Schmutzwasserableitung des
Siedlungsbereiches „Baumberg“ hinzugerechnet, ergäbe sich nur ein Anstieg
gegenüber dem Vorjahr von 2.650 €.
7.
Erträge
Den o.a. Kostenblöcken stehen die
ertragswirksamen Positionen gegenüber. Die aktivierten Eigenleistungen wurden
mit 30.000 € veranschlagt. Ferner ist im Jahr 2023 mit Zinserträgen aus der
Zinssteuerung in Höhe von rd. 14.700 € zu rechnen. Die sonstigen betrieblichen
Erträge wurden nahezu unverändert in Höhe von 5.000 € veranschlagt. Insgesamt
ergibt die Kalkulation Erträge in Höhe von 49.700 €.
8.
Kalkulationsergebnis
Nach Abzug der o.a. Erträge in Höhe von
49.700 € sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung einer Kostenüberdeckung
aus den Jahren 2020 und 2021 in Höhe von 50.016 €, verbleiben umzulegende
Gesamtkosten in Höhe von 3.244.868 €. Davon sind 1.870.140 € auf die zu
erwartende Schmutzwassermenge von 878.000 m³ und 1.374.728 € auf die
versiegelten Grundstücks- und Straßenflächen von 2.291.213 m² umzulegen.
Insgesamt steigt der umzulegende Aufwand gegenüber dem Vorjahr um 204.246 €.
Das Kalkulationsergebnis zeigt, dass für
das Wirtschaftsjahr 2023 die Schmutz- und Niederschlagswassergebühren angehoben
werden müssen, um eine kostendeckende Gebühr zu erzielen. Die Gebührensätze
steigen für die Schmutzwassergebühr von 2,02 €/m³ um 0,11 €/m³ auf 2,13 €/m³
und für die Niederschlagswassergebühr von 0,57 €/m² um 0,03 €/m² auf 0,60 €/m².
Im Ergebnis sind die Hauptgründe für den
Gebührenanstieg ein Anstieg der Lippeverbandsbeiträge in Höhe von 153.985 € (+11,50%)
und ein Anstieg der betriebsbedingten Kosten des Abwasserwerkes um 50.260 €
(+2,90%).
Die Kalkulationsgrundlagen sind der Vorlage
als Anlage beigefügt.
Die Betriebsleitung schlägt vor, zur
Erzielung einer kostendeckenden Gebühr, sowohl die Schmutz- als auch die
Niederschlagswassergebühren ab dem 01.01.2023 entsprechend der Abwassergebührenkalkulation
anzuheben.
Als Anlage ist ein Berechnungsbeispiel für
einen Haushalt mit vier Personen beigefügt, aus dem sich die durchschnittliche
Jahresgebühr für 2023 und die Abweichung zum Vorjahr ergeben. Für 2023 ergibt
sich eine Veränderung von 5,40 % gegenüber dem Vorjahr.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Schmutzwassergebühr
steigt von 2,02 €/m³ um 0,11 €/m³ auf 2,13 €/m³
-
Niederschlagswassergebühr
steigt von 0,57 €/m² um 0,03 €/m² auf 0,60 €/m²
Anlagen:
- Gebührenkalkulation
- Satzungsänderung