Betreff
Vorstellung der Planungen zum Knotenpunkt B525/K11
Vorlage
192/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die im Auftrag von Straßen.NRW erfolgten Planungen des Büros „Brilon Bondzio Weiser GmbH“ werden zur Kenntnis genommen. Die im Ausschuss erfolgten Anregungen und Bedenken werden im Rahmen der Stellungnahme bei der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Fall der unwesentlichen Bedeutung berücksichtigt.

 


Sachverhalt:

Straßen.NRW beabsichtigt den Knotenpunkt an der B 525 und der K11 angrenzend an das Gewerbe- und Industriegebiet „Beisenbusch“ auszubauen. Für den Ausbau des Knotenpunktes hat sich der Landesbetrieb Straßen.NRW für das Verfahren des „Falles unwesentlicher Bedeutung“ entschieden, da es sich um eine unwesentliche Änderung bzw. Erweiterung des Knotenpunktes handelt. Eine Änderung oder Erweiterung ist nur dann unwesentlich, wenn es sich nicht um eine Änderung oder Erweiterung handelt, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen und Rechte anderer nicht beeinträchtigt werden oder mit den vom Plan Betroffenen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Das Büro „Brilon Bondzio Weiser GmbH“ hat im Auftrag von Straßen.NRW die Planungen erarbeitet (siehe Anlage 1) und befindet sich derzeit in der Erstellung von Gutachten, welche zeigen, dass die geplante Änderung/Erweiterung des Knotenpunktes unwesentlich ist. Hierzu war es unter anderem notwendig Gutachten zu erstellen, welche die zu erwartenden Umweltauswirkungen darstellen. Zeitgleich wird von Straßen.NRW für die Planung des Knotenpunktes ein Sicherheitsaudit durchgeführt. Beim Sicherheitsaudit für Straßen handelt es sich um eine systematische Ermittlung von Sicherheitsdefiziten bei Straßenbaumaßnahmen aus der Sicht aller Verkehrsteilnehmer. Der Auditor versetzt sich vor Ort in die Lage aller, die direkt und indirekt am Verkehr teilnehmen: Kraftfahrer, Radfahrer, Fußgänger und andere. So können alle Sicherheitsaspekte berücksichtigt und optimal auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden.

 

Die nach Landesrecht zuständige Behörde wird dann innerhalb eines Monats entscheiden, ob anstelle der Anzeige (Fall unwesentlicher Bedeutung) ein Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist oder die Maßnahme von einem förmlichen Verfahren freigestellt ist.

Im Rahmen des Verfahrens des Falles von unwesentlicher Bedeutung werden, wie in den förmlichen Verfahren, die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Auch die Gemeinde Nottuln wird somit im Rahmen des Verfahrens eine Stellungnahme abgeben können. Die Planungen zum Ausbau des Knotenpunktes B525/K11 befinden sich derzeit noch in einem Arbeitszustand, sollen aber dennoch frühzeitig in der Sitzung des Ausschusses „Planen und Bauen“ und des Rates der Gemeinde Nottuln vorgestellt werden und somit der Politik die Gelegenheit gegeben werden, Anregungen und Bedenken äußern zu können, damit die Verwaltung diese dann zu gegebenem Zeitpunkt in die Stellungnahme einfließen lassen kann.

Vorsorglich muss darauf hingewiesen werden, dass sich aufgrund des Sicherheitsaudits sowie der Abstimmung mit den Fachbehörden noch Änderungen der Straßenplanung von Seiten Straßen.NRW ergeben können.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

 


Anlagen:

Anlage 1:         Arbeitsstand der Straßenplanung

Anlage 2:         Arbeitsstand des Straßenquerschnittes