Beschlussvorschlag:
Die
im Auftrag von Straßen.NRW erfolgten Planungen des Büros „Brilon Bondzio Weiser
GmbH“ werden zur Kenntnis genommen. Die im Ausschuss erfolgten Anregungen und
Bedenken werden im Rahmen der Stellungnahme bei der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im Fall der unwesentlichen Bedeutung berücksichtigt.
Sachverhalt:
Straßen.NRW
beabsichtigt den Knotenpunkt an der B 525 und der K11 angrenzend an das
Gewerbe- und Industriegebiet „Beisenbusch“ auszubauen. Für den Ausbau des
Knotenpunktes hat sich der Landesbetrieb Straßen.NRW für das Verfahren des
„Falles unwesentlicher Bedeutung“ entschieden, da es sich um eine unwesentliche
Änderung bzw. Erweiterung des Knotenpunktes handelt. Eine Änderung oder
Erweiterung ist nur dann unwesentlich, wenn es sich nicht um eine Änderung oder
Erweiterung handelt, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, andere öffentliche
Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen
vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen und Rechte anderer nicht
beeinträchtigt werden oder mit den vom Plan Betroffenen entsprechende
Vereinbarungen getroffen werden. Das Büro „Brilon Bondzio Weiser GmbH“ hat im
Auftrag von Straßen.NRW die Planungen erarbeitet (siehe Anlage 1) und befindet
sich derzeit in der Erstellung von Gutachten, welche zeigen, dass die geplante
Änderung/Erweiterung des Knotenpunktes unwesentlich ist. Hierzu war es unter
anderem notwendig Gutachten zu erstellen, welche die zu erwartenden
Umweltauswirkungen darstellen. Zeitgleich wird von Straßen.NRW für die Planung des
Knotenpunktes ein Sicherheitsaudit durchgeführt. Beim Sicherheitsaudit für
Straßen handelt es sich um eine systematische Ermittlung von
Sicherheitsdefiziten bei Straßenbaumaßnahmen aus der Sicht aller
Verkehrsteilnehmer. Der Auditor versetzt sich vor Ort in die Lage aller, die
direkt und indirekt am Verkehr teilnehmen: Kraftfahrer, Radfahrer, Fußgänger
und andere. So können alle Sicherheitsaspekte berücksichtigt und optimal auf
die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt werden.
Die
nach Landesrecht zuständige Behörde wird dann innerhalb eines Monats
entscheiden, ob anstelle der Anzeige (Fall unwesentlicher Bedeutung) ein
Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist oder die
Maßnahme von einem förmlichen Verfahren freigestellt ist.
Im
Rahmen des Verfahrens des Falles von unwesentlicher Bedeutung werden, wie in
den förmlichen Verfahren, die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme
gebeten. Auch die Gemeinde Nottuln wird somit im Rahmen des Verfahrens eine
Stellungnahme abgeben können. Die Planungen zum Ausbau des Knotenpunktes
B525/K11 befinden sich derzeit noch in einem Arbeitszustand, sollen aber
dennoch frühzeitig in der Sitzung des Ausschusses „Planen und Bauen“ und des
Rates der Gemeinde Nottuln vorgestellt werden und somit der Politik die
Gelegenheit gegeben werden, Anregungen und Bedenken äußern zu können, damit die
Verwaltung diese dann zu gegebenem Zeitpunkt in die Stellungnahme einfließen
lassen kann.
Vorsorglich
muss darauf hingewiesen werden, dass sich aufgrund des Sicherheitsaudits sowie
der Abstimmung mit den Fachbehörden noch Änderungen der Straßenplanung von
Seiten Straßen.NRW ergeben können.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlagen:
Anlage
1: Arbeitsstand der Straßenplanung
Anlage
2: Arbeitsstand des Straßenquerschnittes