Beschlussvorschlag:
Die von der
Verwaltung vorgelegten Informationen werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Am 31.10.2022
ist bei der Gemeinde ein Antrag der SPD – Fraktion mit der Forderung der
Vorlage verschiedener Unterlagen zu den Bebauungsplanverfahren Nr. 162
„Beisenbusch II“ und Nr. 163 „VEP Logistikzentrallager AGRAVIS“.
1.
Punkt
des Antrages:
Zur
Vorberatung der endgültigen Beschlussfassung muss den Ratsmitgliedern der
unterschriebene Städtebauliche Vertrag und der Durchführungsvertrag zwischen
Gemeinde und der Firma AGRAVIS zur politischen Entscheidung vorgelegt werden.
Bisher liegen
den Ratsmitgliedern keine juristisch verwertbaren Unterlagen vor, die die
mannigfach teils öffentlichen teils nichtöffentlich getätigten Versprechen
belegen können.
Ihr Einwand
in der letzten Ratssitzung, dass Vertragsverhandlungsergebnisse dem Gemeinderat
nicht (ggfls. nicht öffentlich) vorher kommuniziert werden könnten, akzeptieren
wir nicht.
Verwaltungsseitig
ist es geplant, dass der Durchführungsvertrag dem Haupt- und Finanzausschuss
für die Sitzung am 29.11.2022 zur Beratung vorgelegt wird.
2.
Punkt
des Antrages:
Die zum
Ausgleich der Eingriffe in die Natur vom Grundstückseigentümer zu entrichtenden
Ökopunkte
sind offen zu legen. Insbesondere sind die Berechnung derselben, der geplante
Verbleib bzw. die Verwendung der Ökopunkte von Wichtigkeit. Diese Punkte stehen
der Gemeinde zu.
Folgende
Fragen sind zu beantworten:
Wie ist die
Anzahl der Ökopunkte berechnet worden?
Sollen diese
Punkte von der Gemeinde veräußert werden?
Sollen sie
zum Naturschutzausgleich für die geplanten Nottulner Wohnbaugebiete verwendet
werden?
Welche Rolle
soll in diesem Zusammenhang die WBC Coesfeld spielen?
Mit der
Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 162 und Nr. 163 ist ein Eingriff in Natur
und Landschaft gem. § 14 ff BNatschG verbunden, der im Rahmen der
Bebauungsplanverfahren auszugleichen ist. Die Eingriffsbilanzierung erfolgte
auf Grundlage der erfolgten Bestandserfassung im März 2022. Für den
Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ entsteht ein Biotopwertdefizit von rund
41.500 Punkten und für den Bebauungsplan Nr. 163 „VEP Logistikzentrallager
AGRAVIS“ von rund 100.770 Punkten, zusammen 142.270 Punkte. Dieses
Biotopwertdefizit kann nicht komplett im Plangebiet ausgeglichen werden.
Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen sind auf Dauer anzulegen, zu pflegen und rechtlich zu
sichern.
Dieses Kompensationsdefizit wird über vertragliche Regelungen mit den
Wirtschaftsbetrieben
Coesfeld GmbH (WBC) im kreiseigenen Flächenpool extern ausgeglichen. Art und
Lage der Ausgleichsmaßnahmen werden bis zum Satzungsbeschluss ergänzt.
Um das
Biotopwertdefizit, welches durch die Bauleitplanverfahren Nr. 162 und Nr. 163
entstanden ist, auszugleichen, ist es geplant, dass die Gemeinde Nottuln mit
den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld (WBC) einen Kompensationsvertrag für
den Erwerb der Ökopunkte durch die Gemeinde abschließt. Die Kosten liegen
hierbei in einer Höhe von 2,20 € je Biotopwertpunkt.
In dem Durchführungsvertrag
mit der Agravis wird dann zum einen geregelt, dass für das Biotopwertdefizit
von rund 142.270 Punkten, welches durch die Bauleitplanverfahren entstanden
ist, 2,20 € pro Biotopwertpunkt an die Gemeinde Nottuln zu zahlen sind. Darüber
hinaus ist es vorgesehen die Kosten pro Biotopwertpunkt im eigenen Ermessen
soweit zu erhöhen, dass der Eigenanteil der später geplanten
Gewässerrenaturierung an der Stever in Appelhülsen darüber finanziert werden
kann.
Beispielrechnung:
Durch die
Erhöhung der Kosten für die Kompensation gegenüber der Agravis im Durchführungsvertrag
mit dem von der Agravis an die Gemeinde Nottuln zu zahlenden
Kompensationskosten z. B. um 1,50 € je Ökopunkt auf 3,70 € hätte die Gemeinde
Nottuln eine Zusatzeinnahme in Höhe von 1,5 * 142.270 Ökopunkten = 213.405,00 €
mit dem die Gemeinde einen 20 % Anteil einer Gewässer-Renaturierungsmaßnahme
mit Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. € finanzieren könnte.
Wenn
die Gewässer-Renaturierungsmaßnahme an der Stever dann umgesetzt ist, entstehen
möglicherweise auch Ökopunkte, diese kann die Gemeinde Nottuln dann entweder
veräußern oder für die Kompensation etwaiger Projekte nutzen.
Die Gemeinde
Nottuln verfügt auch über ein Ökopunkte-Konto mit dem Titel „Gemeinde
Nottuln-01“ beim Kreis Coesfeld. Gemäß Auskunft vom 10.10.2022 befindet sich
auf diesem Konto ein Restguthaben von 76.158 Biotopwertpunkten.
Die Gemeinde
Nottuln plant am 15.11.2022 im Ausschuss für Planen und Bauen sowie
darauffolgend am 13.12.2022 im Rat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ zu erwirken. Daher ist es erforderlich, dass
die Gemeinde Nottuln, das mit Durchführung des Bauleitplanverfahrens
entstandene Biotopwertdefizit von 20.220 Biotopwertpunkten vom Ökokonto
„Gemeinde Nottuln-01“ abzubuchen.
Danach
befinden sich auf diesem Ökokonto dementsprechend noch 55.938 Biotopwertpunkte.
Dieser Restbetrag an Biotopwertpunkten kann für die Umsetzung von zahlreichen
weiteren Bauleitplanungsprojekten (z.B. Nottulner Wohnbaugebiete) genutzt
werden und jederzeit weiter „aufgeladen“ werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
weiteren.
Anlagen:
Anlage 1:
Antrag der SPD – Fraktion vom 31.10.2022