Betreff
Antrag der SPD – Fraktion vom 31.10.2022: Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ und Nr. 163 „VEP Logistikzentrallager AGRAVIS“.
Vorlage
191/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die von der Verwaltung vorgelegten Informationen werden zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Am 31.10.2022 ist bei der Gemeinde ein Antrag der SPD – Fraktion mit der Forderung der Vorlage verschiedener Unterlagen zu den Bebauungsplanverfahren Nr. 162 „Beisenbusch II“ und Nr. 163 „VEP Logistikzentrallager AGRAVIS“.

 

1.    Punkt des Antrages:

Zur Vorberatung der endgültigen Beschlussfassung muss den Ratsmitgliedern der unterschriebene Städtebauliche Vertrag und der Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und der Firma AGRAVIS zur politischen Entscheidung vorgelegt werden.

Bisher liegen den Ratsmitgliedern keine juristisch verwertbaren Unterlagen vor, die die mannigfach teils öffentlichen teils nichtöffentlich getätigten Versprechen belegen können.

Ihr Einwand in der letzten Ratssitzung, dass Vertragsverhandlungsergebnisse dem Gemeinderat nicht (ggfls. nicht öffentlich) vorher kommuniziert werden könnten, akzeptieren wir nicht.

 

Verwaltungsseitig ist es geplant, dass der Durchführungsvertrag dem Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 29.11.2022 zur Beratung vorgelegt wird.

 

2.    Punkt des Antrages:

Die zum Ausgleich der Eingriffe in die Natur vom Grundstückseigentümer zu entrichtenden

Ökopunkte sind offen zu legen. Insbesondere sind die Berechnung derselben, der geplante Verbleib bzw. die Verwendung der Ökopunkte von Wichtigkeit. Diese Punkte stehen der Gemeinde zu.

Folgende Fragen sind zu beantworten:

Wie ist die Anzahl der Ökopunkte berechnet worden?

Sollen diese Punkte von der Gemeinde veräußert werden?

Sollen sie zum Naturschutzausgleich für die geplanten Nottulner Wohnbaugebiete verwendet werden?

Welche Rolle soll in diesem Zusammenhang die WBC Coesfeld spielen?

 

Mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 162 und Nr. 163 ist ein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff BNatschG verbunden, der im Rahmen der Bebauungsplanverfahren auszugleichen ist. Die Eingriffsbilanzierung erfolgte auf Grundlage der erfolgten Bestandserfassung im März 2022. Für den Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ entsteht ein Biotopwertdefizit von rund 41.500 Punkten und für den Bebauungsplan Nr. 163 „VEP Logistikzentrallager AGRAVIS“ von rund 100.770 Punkten, zusammen 142.270 Punkte. Dieses Biotopwertdefizit kann nicht komplett im Plangebiet ausgeglichen werden.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auf Dauer anzulegen, zu pflegen und rechtlich zu

sichern. Dieses Kompensationsdefizit wird über vertragliche Regelungen mit den

Wirtschaftsbetrieben Coesfeld GmbH (WBC) im kreiseigenen Flächenpool extern ausgeglichen. Art und Lage der Ausgleichsmaßnahmen werden bis zum Satzungsbeschluss ergänzt.

Um das Biotopwertdefizit, welches durch die Bauleitplanverfahren Nr. 162 und Nr. 163 entstanden ist, auszugleichen, ist es geplant, dass die Gemeinde Nottuln mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld (WBC) einen Kompensationsvertrag für den Erwerb der Ökopunkte durch die Gemeinde abschließt. Die Kosten liegen hierbei in einer Höhe von 2,20 € je Biotopwertpunkt.

 

In dem Durchführungsvertrag mit der Agravis wird dann zum einen geregelt, dass für das Biotopwertdefizit von rund 142.270 Punkten, welches durch die Bauleitplanverfahren entstanden ist, 2,20 € pro Biotopwertpunkt an die Gemeinde Nottuln zu zahlen sind. Darüber hinaus ist es vorgesehen die Kosten pro Biotopwertpunkt im eigenen Ermessen soweit zu erhöhen, dass der Eigenanteil der später geplanten Gewässerrenaturierung an der Stever in Appelhülsen darüber finanziert werden kann.

 

Beispielrechnung:

Durch die Erhöhung der Kosten für die Kompensation gegenüber der Agravis im Durchführungsvertrag mit dem von der Agravis an die Gemeinde Nottuln zu zahlenden Kompensationskosten z. B. um 1,50 € je Ökopunkt auf 3,70 € hätte die Gemeinde Nottuln eine Zusatzeinnahme in Höhe von 1,5 * 142.270 Ökopunkten = 213.405,00 € mit dem die Gemeinde einen 20 % Anteil einer Gewässer-Renaturierungsmaßnahme mit Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. € finanzieren könnte.

 

Wenn die Gewässer-Renaturierungsmaßnahme an der Stever dann umgesetzt ist, entstehen möglicherweise auch Ökopunkte, diese kann die Gemeinde Nottuln dann entweder veräußern oder für die Kompensation etwaiger Projekte nutzen.

 

Die Gemeinde Nottuln verfügt auch über ein Ökopunkte-Konto mit dem Titel „Gemeinde Nottuln-01“ beim Kreis Coesfeld. Gemäß Auskunft vom 10.10.2022 befindet sich auf diesem Konto ein Restguthaben von 76.158 Biotopwertpunkten.

 

Die Gemeinde Nottuln plant am 15.11.2022 im Ausschuss für Planen und Bauen sowie darauffolgend am 13.12.2022 im Rat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ zu erwirken. Daher ist es erforderlich, dass die Gemeinde Nottuln, das mit Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstandene Biotopwertdefizit von 20.220 Biotopwertpunkten vom Ökokonto „Gemeinde Nottuln-01“ abzubuchen.

 

Danach befinden sich auf diesem Ökokonto dementsprechend noch 55.938 Biotopwertpunkte. Dieser Restbetrag an Biotopwertpunkten kann für die Umsetzung von zahlreichen weiteren Bauleitplanungsprojekten (z.B. Nottulner Wohnbaugebiete) genutzt werden und jederzeit weiter „aufgeladen“ werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine weiteren.

 


Anlagen:

Anlage 1: Antrag der SPD – Fraktion vom 31.10.2022