Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag
der SPD-Fraktion:
Die
Gemeindeverwaltung wird beauftragt, für den inneren Ortskern in Nottuln einen
Bebauungsplan zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Eine
einstweilige Veränderungssperre ist zu überprüfen.
Beschlussvorschlag
der Gemeindeverwaltung:
Die Gemeindeverwaltung
wird beauftragt die Aufstellung eines Bebauungsplans für den inneren Ortskern
von Nottuln und weitere geeignete Instrumente zur Sicherung des historischen
Ortsteiles zu prüfen und dem Rat die Ergebnisse der Prüfung und ein mögliches
Umsetzungskonzept vorzustellen.
Sachverhalt:
Am 31.10.2022
ist bei der Gemeinde ein Antrag der SPD – Fraktion eingegangen, welcher die
Erarbeitung eines Bebauungsplanes für den inneren Ortskern von Nottuln
vorsieht.
Die
SPD-Fraktion weist in ihrem Antrag darauf hin, dass die Bauanträge der jüngsten
Vergangenheit zeigen, dass der historische Ortskern Gefahr läuft im wahrsten
Sinne überbaut zu werden und die Gemeinde sich darüber klar werden müsse, mit
welcher städtebaulichen Zielsetzung in Zukunft der der Ortskern gestaltet
werden soll.
Auch der
Verwaltung der Gemeinde Nottuln ist bewusst, dass besonders im historischen
Ortskern von Nottuln ein behutsamer Umgang mit Bauanträgen notwendig ist. So
war es auch die Verwaltung, die zur fachlichen Bewertung eines Bauantrages im
historischen Ortskern den Rat der Gemeinde Nottuln um Einberufung des Mobilen
Baukulturbeirats gebeten hat.
Die
Verwaltung ist sich allerdings zu diesem Zeitpunkt unsicher, ob die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für den inneren Ortskern zum Schutz des historischen
Ortsteils das richtige Sicherungsinstrument ist.
Denn auch
während der Sitzung des Mobilen Baukulturbeirates am 18.08.2022 ist der
ortsprägende städtebauliche Entwurf von Johann Conrad von Schlaun mit seinen
Gebäudesetzungen, einschließlich der offenen Wasserführung des Baches und der
Lindenallee mit den entsprechenden Endpunkten in den Mittelpunkt gerückt
worden. Und im Rahmen des Votums des Mobilen Baukulturbeirates wurde von den
anwesenden Architekten die allgemeine Empfehlung an die Gemeinde Nottuln
gegeben, dass es ratsam wäre, den Bestand im Ortskern zu kartieren und zu bewerten
und alle zukünftigen Bauvorhaben über individuelle Verfahren, nach einem zuvor
erstellten Rahmenplan, in den Bestand zu integrieren und es zwingend notwendig
sei, den Ort mit seiner einmaligen Atmosphäre durch behutsame Fortführungen wertzuschätzen
(siehe Votum des Mobilen Baukulturbeirates vom 18.08.2022).
Eine andere
Möglichkeit zur Sicherung des historischen Ortskerns sieht die Verwaltung in
der Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung sowie einer Gestaltungssatzung für
den Ortskern. Die Verwaltung hat für eine erste Kostenschätzung bereits eine
Anfrage bei einem Planungsbüro gestellt. Das Ergebnis ist, dass von einem Kostenrahmen
von in Summe ca. 50.000 bis 75.000 € ausgegangen werden muss. Dabei kann sich der
Aufwand, z.B. wenn neben der „normalen“ Offenlage der Satzungsentwürfe ein
größerer Fokus auf den Partizipationsprozess gelegt werden soll, auch mit
höheren Kosten gerechnet werden. Dies liegt aber natürlich im eigenen Ermessen
der Gemeinde, in wieweit die betroffenen Anwohner:innen/Eigentümer:innen
stärker im Prozess mitgenommen werden sollen.
Auch die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den historischen Ortsteil ist mit Kosten
verbunden. Ob diese Kosten höher oder niedriger ausfallen, als für eine
Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung, ist zu diesem Zeitpunkt schwer
abzusehen.
Da es aber
darum geht, den historischen Ortsteil zu schützen, sollte die Verwaltung
zunächst die richtige Wahl des Sicherungsinstrumentes prüfen und dann weiter
handeln.
Finanzielle Auswirkungen:
Ein
Deckungsvorschlag für die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird nicht genannt.
Die Kosten, die voraussichtlich entstehen werden sind noch nicht bekannt. Im
Haushaltsentwurf 2023 sind lediglich im Produktbereich 09 „Räumliche Planung
und Entwicklung“ 100.000 € für allgemeine Planungskosten und 50.000 € für die Umsetzung
kleinerer Projekte zur Belebung des Ortskerns vorgesehen.
Anlagen:
Anlage 1:
Antrag der SPD – Fraktion vom 31.10.2022