Beschlussvorschlag:
Die
Baumaßnahme „4-gruppige Kindertageseinrichtung auf der Gemeindewiese im
Ortsteil Nottuln“ wird nach den Plänen des Architekturbüros „OKF Architekten
GmbH“ von Oktober
2022
und auf Basis der Kostenberechnung (Stand Oktober 2022) mit einem
Investitionsvolumen von 3.452.177,78 €. und einer voraussichtlichen
Fertigstellung im Juni 2024 ausgeführt (Anlage 1-2).
Sachverhalt:
Das
Kreisjugendamt Coesfeld hat in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und
Soziales am 15.09.2021 die jährliche Kindergartenbedarfsplanung vorgestellt.
Hiernach bestätigt sich die bereits zuletzt signalisierte Prognose, wonach im
Ortsteil Nottuln der Bau einer weiteren 4-gruppigen Einrichtung erforderlich
wird. Für die Prognose wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass durch die
angestrebte Neuausweisung von Bauland, sich die Wanderungssalden für die Jahre
2023 – 2026 entsprechend erhöhen. Der Beschluss der o.g. Sitzung lautete, dass
die Verwaltung beauftragt wird, eine weitere Kita im Ortsteil Nottuln zu
realisieren. Das sogenannte 2. Trägergespräch für das Kindergartenjahr
2022/2023 mit dem Kreisjugendamt Coesfeld Anfang des Jahres 2022 hat ergeben,
dass für den Ortsteil Nottuln tatsächlich ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 ein
Bedarf an zusätzlichen 4 Kindertageseinrichtungs-Gruppen entsteht. Zusätzlich
soll aber bereits die Option einer Erweiterung um zwei weitere Gruppen
berücksichtigt werden.
Verwaltungsseitig
wurden verschiedene geeignete Standorte für die Errichtung einer neuen
Kindertageseinrichtung geprüft. Ein notwendiges Prüfkriterium dabei war, dass
möglichst schnell mit der Planung und dem Bau der neuen Einrichtung begonnen
werden kann. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln am 22.02.2022 die
Errichtung einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung, mit der Option einer
Erweiterung um zwei weitere Gruppen, auf der Gemeindewiese im Ortsteil Nottuln
(Vorlage 010/2022) beschlossen.
Im
Jahr 2020 wurden im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Erweiterung
des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ auf der
Gemeindewiese die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer
Kindertagesstätte geschaffen. Ziel des Verfahrens war es die steigende
Nachfrage an Plätzen in Kindertagesstätten im Gemeindegebiet durch die
Schaffung von Planungsrecht zu unterstützen und im Bebauungsplan eine
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festzusetzen.
Zusätzlich sollte die Freifläche am Hummelbach zukünftig als öffentliche
Grünfläche planungsrechtlich abgesichert werden.
Die
verwaltungsseitig geplante 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung, mit optionaler
Erweiterung um zwei weitere Gruppen kann in dem Baufeld, welches im
Bebauungsplan bereits festgesetzt ist, errichtet werden. Hierbei wurde auch
berücksichtigt, dass ein Teil der Fläche derzeit durch die zwei Module
beansprucht wird. Der Neubau soll im westlichen Teil des Baufeldes platziert
werden.
Die
Verwaltung hat im Anschluss des Beschlusses einen Teilnahme-Wettbewerb für die
Architekturleistungen vorbereitet. Am 15.03.2022 wurde zunächst ein
Bewerbungsverfahren eingeleitet, auf das sich zwölf Büros beworben haben. Es
war vorher festgelegt worden, dass es nur mit fünf Bietern weiter in die
Angebotsphase geht. Nach Auswertung der Bewerbungen hatten acht Büros die
gleiche Punktzahl. Daher wurde durch die Vergabestelle Lüdinghausen ein
Losverfahren durchgeführt, bei dem fünf Büros ausgelost wurden. Mit diesen
Büros wurde am 20.05.2022 das Angebotsverfahren eröffnet. Zur Submission am
09.06.2022 lagen fünf Honorarangebote vor. Am 20. und 21.06.2022 fanden die
Präsentationstermine statt. Nach abschließender Beurteilung gemäß
Wertungsmatrix ergab sich eine Rangfolge auf Grund derer die Beauftragung von
„OKF Architekten GmbH“ erfolgte.
Das
Büro „OKF Architekten GmbH“ hat auf Grundlage einer vorläufigen
Kostenobergrenze von 3,6 Mio. € geprüft wie viele Gruppen somit realisiert
werden können und Entwurfsvarianten erarbeitet. Das Ergebnis ist, dass der
Neubau in zwei Bauabschnitten (zunächst vier Gruppen und optionale Erweiterung
um zwei Gruppen) errichtet werden muss.
Das
Büro „OKF Architekten GmbH“ wird in der Sitzung den Entwurf für eine
„4-gruppige Kindertageseinrichtung“ mit einer optionalen Erweiterung für zwei
weitere Gruppen vorstellen und hat darüber hinaus eine vorgezogene
Kostenberechnung für die KG 300 angefertigt um die Kosten, auch vor dem
Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung, besser fassen zu können.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
vorgezogene Kostenberechnung beläuft sich auf 3.452.177,78 € brutto für eine
4-Gruppen-Kindertageseinrichtung. Die zur Finanzierung erforderlichen
Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 mit einer Kostenobergrenze in Höhe
von 3.600.000 Euro veranschlagt.
Anlagen:
Anlage
1: Entwurf
Anlage
2: Kostenermittlung