Betreff
Vorstellung der Planungen der 4-gruppigen Kindertageseinrichtung, mit der Option einer Erweiterung um zwei weitere Gruppen, auf der Gemeindewiese im Ortsteil Nottuln.
Vorlage
188/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Baumaßnahme „4-gruppige Kindertageseinrichtung auf der Gemeindewiese im Ortsteil Nottuln“ wird nach den Plänen des Architekturbüros „OKF Architekten GmbH“ von Oktober

2022 und auf Basis der Kostenberechnung (Stand Oktober 2022) mit einem Investitionsvolumen von 3.452.177,78 €. und einer voraussichtlichen Fertigstellung im Juni 2024 ausgeführt (Anlage 1-2).

 

 


Sachverhalt:

Das Kreisjugendamt Coesfeld hat in der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Soziales am 15.09.2021 die jährliche Kindergartenbedarfsplanung vorgestellt. Hiernach bestätigt sich die bereits zuletzt signalisierte Prognose, wonach im Ortsteil Nottuln der Bau einer weiteren 4-gruppigen Einrichtung erforderlich wird. Für die Prognose wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass durch die angestrebte Neuausweisung von Bauland, sich die Wanderungssalden für die Jahre 2023 – 2026 entsprechend erhöhen. Der Beschluss der o.g. Sitzung lautete, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine weitere Kita im Ortsteil Nottuln zu realisieren. Das sogenannte 2. Trägergespräch für das Kindergartenjahr 2022/2023 mit dem Kreisjugendamt Coesfeld Anfang des Jahres 2022 hat ergeben, dass für den Ortsteil Nottuln tatsächlich ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 ein Bedarf an zusätzlichen 4 Kindertageseinrichtungs-Gruppen entsteht. Zusätzlich soll aber bereits die Option einer Erweiterung um zwei weitere Gruppen berücksichtigt werden.

 

Verwaltungsseitig wurden verschiedene geeignete Standorte für die Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung geprüft. Ein notwendiges Prüfkriterium dabei war, dass möglichst schnell mit der Planung und dem Bau der neuen Einrichtung begonnen werden kann. In der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln am 22.02.2022 die Errichtung einer 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung, mit der Option einer Erweiterung um zwei weitere Gruppen, auf der Gemeindewiese im Ortsteil Nottuln (Vorlage 010/2022) beschlossen.

 

Im Jahr 2020 wurden im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Schul-, Sport- und Erholungszentrum“ auf der Gemeindewiese die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte geschaffen. Ziel des Verfahrens war es die steigende Nachfrage an Plätzen in Kindertagesstätten im Gemeindegebiet durch die Schaffung von Planungsrecht zu unterstützen und im Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“ festzusetzen. Zusätzlich sollte die Freifläche am Hummelbach zukünftig als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich abgesichert werden.

 

Die verwaltungsseitig geplante 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung, mit optionaler Erweiterung um zwei weitere Gruppen kann in dem Baufeld, welches im Bebauungsplan bereits festgesetzt ist, errichtet werden. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass ein Teil der Fläche derzeit durch die zwei Module beansprucht wird. Der Neubau soll im westlichen Teil des Baufeldes platziert werden.

 

Die Verwaltung hat im Anschluss des Beschlusses einen Teilnahme-Wettbewerb für die Architekturleistungen vorbereitet. Am 15.03.2022 wurde zunächst ein Bewerbungsverfahren eingeleitet, auf das sich zwölf Büros beworben haben. Es war vorher festgelegt worden, dass es nur mit fünf Bietern weiter in die Angebotsphase geht. Nach Auswertung der Bewerbungen hatten acht Büros die gleiche Punktzahl. Daher wurde durch die Vergabestelle Lüdinghausen ein Losverfahren durchgeführt, bei dem fünf Büros ausgelost wurden. Mit diesen Büros wurde am 20.05.2022 das Angebotsverfahren eröffnet. Zur Submission am 09.06.2022 lagen fünf Honorarangebote vor. Am 20. und 21.06.2022 fanden die Präsentationstermine statt. Nach abschließender Beurteilung gemäß Wertungsmatrix ergab sich eine Rangfolge auf Grund derer die Beauftragung von „OKF Architekten GmbH“ erfolgte.

 

Das Büro „OKF Architekten GmbH“ hat auf Grundlage einer vorläufigen Kostenobergrenze von 3,6 Mio. € geprüft wie viele Gruppen somit realisiert werden können und Entwurfsvarianten erarbeitet. Das Ergebnis ist, dass der Neubau in zwei Bauabschnitten (zunächst vier Gruppen und optionale Erweiterung um zwei Gruppen) errichtet werden muss.

 

Das Büro „OKF Architekten GmbH“ wird in der Sitzung den Entwurf für eine „4-gruppige Kindertageseinrichtung“ mit einer optionalen Erweiterung für zwei weitere Gruppen vorstellen und hat darüber hinaus eine vorgezogene Kostenberechnung für die KG 300 angefertigt um die Kosten, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklung, besser fassen zu können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die vorgezogene Kostenberechnung beläuft sich auf 3.452.177,78 € brutto für eine 4-Gruppen-Kindertageseinrichtung. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 mit einer Kostenobergrenze in Höhe von 3.600.000 Euro veranschlagt.

 


Anlagen:

Anlage 1:         Entwurf

Anlage 2:         Kostenermittlung