Betreff
Umgang der Gemeinde Nottuln zum Thema „Beschattung der Photovoltaikanlagen durch Bäume“.
Vorlage
171/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in Austausch mit den kreisangehörigen Kommunen sowie dem Kreis Coesfeld zu treten, um eine abgestimmte, einheitliche Vorgehensweise anzustreben. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Sachverhalt an die Bezirksregierung weiterzuleiten, um grundsätzlich eine rechtliche Einordnung sowie Handlungsempfehlung zu erhalten.

Beschlussvorschlag 2:

Sofern es durch einen vorhandenen Baum zu Verschattungen auf den Dachflächen kommt und das volle Potenzial einer (möglichen) Photovoltaik-Anlage nicht ausgeschöpft werden kann, so soll keine Baumfällung oder ein unnötiger Baumrückschnitt erfolgen, da die Bäume notwendige Funktionen (siehe Sachverhalt) übernehmen.


Sachverhalt:

In der Vergangenheit erhielt die Gemeindeverwaltung mehrfach Anfragen bezüglich einer Baumfällung bzw. eines Baumrückschnittes, da aufgrund von Verschattungen das volle Potenzial einer (möglichen) Photovoltaik-Anlage nicht ausgeschöpft werden kann. Da aufgrund der derzeitigen Energiekrise sowie steigender Kosten fossiler Brennstoffe die Nachfrage nach alternativen Energien steigt, ist anzunehmen, dass auch zukünftig die Zahl solcher Anfragen bzw. Anträge vermehrt auftritt.

Bäume sind aus dem städtischen Bereich nicht wegzudenken. Sie sind multifunktional, übernehmen eine wichtige Funktion wie etwa die Verbesserung der Stadtluft, bieten Lebensräume für verschiedene Tiergruppen, dienen der Naherholung; sie haben eine positive Auswirkung auf die menschliche Psyche und leisten nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Gleichzeitig ist jedoch auch der Ausbau erneuerbarer Energien von hoher Relevanz, um unabhängiger von fossilen Rohstoffen zu werden sowie zur Dekarbonisierung beizutragen.

Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (EEG 2023) auf den Weg gebracht, welches am 01.01.2023 in Kraft tritt. Dabei kommt dem Ausbau erneuerbarer Energien eine besondere Rolle zu, da sie „im überragenden öffentlichen Interesse [liegen] [und] der öffentlichen Sicherheit [dienen]. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden“. (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/04_EEG_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=8).

Diese Entscheidung stellt uns als Kommune vor große Herausforderungen, da das Gesetz zwar den Ausbau erneuerbarer Energien fordert, der Schutzwürdigkeit des (vorhandenen) Baumbestandes jedoch nicht ausreichend Rechnung trägt. Zeitgleich kommt es auch in anderen (kreisangehörigen) Kommunen zu solchen Anfragen. Auch hier zeigt sich, dass es grundsätzlich zu einem Spannungsfeld zwischen der optimalen Nutzung einer PV-Anlage und dem vorhandenen Baumbestand kommt. Zwar gibt es verschiedene Ansätze, wie mit dieser Thematik umgegangen werden könnte, aber noch keinen konkreten Lösungsweg (vgl. Stadt Coesfeld, 060/2022, 149/2022, 149/2022/1). Aktuell ist kein verbindlicher rechtlicher Handlungsrahmen vorhanden, an dem sich orientiert werden könnte

Die Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, in engen Austausch mit den kreisangehörigen Kommunen sowie dem Kreis Coesfeld zu treten, um eine einheitliche Vorgehensweise anzustreben sowie den vorliegenden Sachverhalt an die Bezirksregierung zu übermitteln, um eine verbindliche Aussage zu erhalten, wie zukünftig dieses Thema zu behandeln ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine.