Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Austausch mit den kreisangehörigen Kommunen
sowie dem Kreis Coesfeld zu treten, um eine abgestimmte, einheitliche
Vorgehensweise anzustreben. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den
Sachverhalt an die Bezirksregierung weiterzuleiten, um grundsätzlich eine
rechtliche Einordnung sowie Handlungsempfehlung zu erhalten.
Beschlussvorschlag 2:
Sofern es durch einen vorhandenen Baum zu Verschattungen auf den Dachflächen kommt und das volle Potenzial einer (möglichen) Photovoltaik-Anlage nicht ausgeschöpft werden kann, so soll keine Baumfällung oder ein unnötiger Baumrückschnitt erfolgen, da die Bäume notwendige Funktionen (siehe Sachverhalt) übernehmen.
Sachverhalt:
In der Vergangenheit erhielt die Gemeindeverwaltung
mehrfach Anfragen bezüglich einer Baumfällung bzw. eines Baumrückschnittes, da
aufgrund von Verschattungen das volle Potenzial einer (möglichen)
Photovoltaik-Anlage nicht ausgeschöpft werden kann. Da aufgrund der derzeitigen
Energiekrise sowie steigender Kosten fossiler Brennstoffe die Nachfrage nach
alternativen Energien steigt, ist anzunehmen, dass auch zukünftig die Zahl
solcher Anfragen bzw. Anträge vermehrt auftritt.
Bäume sind aus dem städtischen Bereich nicht
wegzudenken. Sie sind multifunktional, übernehmen eine wichtige Funktion wie
etwa die Verbesserung der Stadtluft, bieten Lebensräume für verschiedene
Tiergruppen, dienen der Naherholung; sie haben eine positive Auswirkung auf die
menschliche Psyche und leisten nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zum
Klimaschutz. Gleichzeitig ist jedoch auch der Ausbau erneuerbarer Energien von
hoher Relevanz, um unabhängiger von fossilen Rohstoffen zu werden sowie zur
Dekarbonisierung beizutragen.
Dies hat auch die Bundesregierung erkannt und das
„Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren
Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ (EEG 2023) auf den Weg
gebracht, welches am 01.01.2023 in Kraft tritt. Dabei kommt dem Ausbau
erneuerbarer Energien eine besondere Rolle zu, da sie „im überragenden öffentlichen
Interesse [liegen] [und] der öffentlichen Sicherheit [dienen]. Bis die
Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die
erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden
Schutzgüterabwägungen eingebracht werden“. (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/04_EEG_2023.pdf?__blob=publicationFile&v=8).
Diese Entscheidung stellt uns als Kommune vor große
Herausforderungen, da das Gesetz zwar den Ausbau erneuerbarer Energien fordert,
der Schutzwürdigkeit des (vorhandenen) Baumbestandes jedoch nicht ausreichend
Rechnung trägt. Zeitgleich kommt es auch in anderen (kreisangehörigen) Kommunen
zu solchen Anfragen. Auch hier zeigt sich, dass es grundsätzlich zu einem
Spannungsfeld zwischen der optimalen Nutzung einer PV-Anlage und dem
vorhandenen Baumbestand kommt. Zwar gibt es verschiedene Ansätze, wie mit
dieser Thematik umgegangen werden könnte, aber noch keinen konkreten Lösungsweg
(vgl. Stadt Coesfeld, 060/2022, 149/2022, 149/2022/1). Aktuell ist kein
verbindlicher rechtlicher Handlungsrahmen vorhanden, an dem sich orientiert
werden könnte
Die
Gemeindeverwaltung schlägt daher vor, in engen Austausch mit den
kreisangehörigen Kommunen sowie dem Kreis Coesfeld zu treten, um eine
einheitliche Vorgehensweise anzustreben sowie den vorliegenden Sachverhalt an
die Bezirksregierung zu übermitteln, um eine verbindliche Aussage zu erhalten,
wie zukünftig dieses Thema zu behandeln ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Derzeit
keine.