Beschlussvorschlag:
Die
Abgrenzung des ersten Quartieres für den Förderantrag und die Erstellung des
ersten Konzeptes im Rahmen der Energetischen Stadtsanierung – Klimaschutz und
Klimaanpassung im Quartier (KfW-Förderung 432) wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Entsprechend
dem Beschluss des Rates der Gemeinde Nottuln vom 22. Februar 2022 wurde die
Förderung „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) für die Erstellung eines
integrierten Quartierskonzeptes für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragt
(vgl. 003/2022).
Die
Abgrenzung eines ersten Quartieres wurde vom Fachbüro energielenker erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Das
Gebiet wurde u. a. deshalb ausgewählt, weil ein „Großteil
der Wohngebäude (…) bei weitem nicht den heute erforderlichen energetischen
Anforderungen“ entspricht und damit “ein hohes Maß an Potenzial in der Erneuerung der
Versorgungssituation sowie des energetischen Zustands der Gebäude” besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
Erst im
weiteren Verlauf der Bearbeitung.
Anlagen:
Anlage 1:
Kartographische Abgrenzung des ersten Quartieres für den Förderantrag und die
Erstellung des ersten Konzeptes im Rahmen der Energetischen Stadtsanierung –
Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KfW-Förderung 432).