Betreff
Abgrenzung des ersten Quartieres für den Förderantrag und die Erstellung des ersten Konzeptes im Rahmen der Energetischen Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KfW-Förderung 432).
Vorlage
168/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Abgrenzung des ersten Quartieres für den Förderantrag und die Erstellung des ersten Konzeptes im Rahmen der Energetischen Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KfW-Förderung 432) wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

Entsprechend dem Beschluss des Rates der Gemeinde Nottuln vom 22. Februar 2022 wurde die Förderung „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzeptes für energetische Sanierungsmaßnahmen beantragt (vgl. 003/2022).

 

Die Abgrenzung eines ersten Quartieres wurde vom Fachbüro energielenker erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Das Gebiet wurde u. a. deshalb ausgewählt, weil ein „Großteil der Wohngebäude (…) bei weitem nicht den heute erforderlichen energetischen Anforderungen“ entspricht und damit “ein hohes Maß an Potenzial in der Erneuerung der Versorgungssituation sowie des energetischen Zustands der Gebäude” besteht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Erst im weiteren Verlauf der Bearbeitung.

 


Anlagen:

Anlage 1: Kartographische Abgrenzung des ersten Quartieres für den Förderantrag und die Erstellung des ersten Konzeptes im Rahmen der Energetischen Stadtsanierung – Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier (KfW-Förderung 432).