Beschlussvorschlag:
Die
B+R-Anlage am Bhf. Appelhülsen wird nicht um zwei weitere Boxen erweitert. Die
bestehende Anlage soll gem. Beschluss der Vorlage 033/2022 mit dem neuen
Buchungs- und Zugangssystem des NWL ausgestattet werden, um eine verbesserte
Verknüpfung des ÖPNV mit dem Fahrrad sowohl vor Ort als auch im gesamten
NWL-Gebiet zu ermöglichen und somit die Nutzung von Verkehrsmitteln des
Umweltverbundes besser zu fördern. Sobald das Erfordernis besteht, dass die
bestehende Anlage nicht mehr ausreichend Abstellmöglichkeit bietet, sollen
weitere Abstellboxen errichtet werden und dementsprechend ein Förderantrag
gestellt werden.
Sachverhalt:
Die 2014
errichtete B+R-Anlage wurde 2017 bereits einmal um weitere Abstellplätze
erweitert. Derzeit bietet die Anlage 88 Plätze. Ziel war es weitere 44 Plätze
mit der geplanten Erweiterung, welche 2020 im Rat beschlossen wurde (siehe
Vorlage 082/2020), zu realisieren.
Derzeit wird
der Zugang zu der B + R – Anlage am Bahnhof Appelhülsen über die Ausgabe von
„Tokens“ bzw. „Chips“ geregelt, mit denen die Nutzer:innen Zugang zur
Abstellanlage erhalten. Diese „Chips“ können bei der Gemeinde gegen Abgabe
eines geringen Pfandbetrages beantragt werden. Seit 2020 müssen die
ausgegebenen „Chips“ einmal jährlich reaktiviert werden.
Dies geschah
vor dem Hintergrund, dass zuvor „Chips“ mit „unendlich“ langer Gültigkeit
ausgegeben wurden. Gerade in der Anfangsphase der B+R-Anlage beantragte eine
Vielzahl potenzieller Nutzer:innen einen solchen Chip, nur um im Fall der Fälle
eine sichere Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad am Bahnhof Appelhülsen zu
wissen. Gleichzeitig sorgte diese unkontrollierte Ausgabe der „Chips“ sowie die
ausbleibende Rückgabe nicht genutzter „Chips“ für lange Wartelisten, die sich
trotz erheblicher Überbelegungskalkulation nicht zu leeren schien. Dies führte
zu zahlreichen Beschwerden.
Hierbei zeigt
sich der Nachteil des aktuell verwendeten Systems. Eine bedarfsgerechte
Erfassung von Abstellmöglichkeiten und -kapazitäten kann nicht gewährleistet
werden. Gleichzeitig können nur so viele „Chips“ ausgegeben werden, wie
Stellplätze vorhanden sind und Überkapazitäten kalkuliert wurden.
Die
Erweiterung der B+R-Anlage soll gefördert werden. Bei der Förderung sind die
Richtlinien des NWL zu beachten, welche besagt, dass der Zuwendungsempfänger
die zweckentsprechende Nutzung der Park-and-ride-Anlage spätestens zwei Jahre
nach Inbetriebnahme nachzuweisen hat. Sie wird dann als gegeben angenommen,
wenn durch den Nachweis ein Auslastungsgrad von mindestens 80 % der geförderten
Plätze werktags nachgewiesen ist. Sollte die geforderte Auslastung nach zwei
Jahren nicht erreicht werden, ist dem Zuwendungsempfänger Gelegenheit zu geben
durch geeignete Maßnahmen in weiteren zwei Jahren dafür zu sorgen, dass der
Auslastungsgrad erreicht wird. Andernfalls kann ein Teilwiderruf der
bewilligten Zuwendungen einschließlich der Rückforderung und der Verzinsung
erfolgen.
Die
Verwaltung hat daraufhin eine wöchentliche Überprüfung der bestehenden Abstellanlage
durchgeführt, um den tatsächlichen Auslastungsgrad zu erfassen, da alleine die
Anzahl der ausgegebenen „Chips“ sich als nicht ausreichend darstellte. Die
Überprüfung im Zeitraum von September 2021 bis Juni 2022 hat ergeben, dass im
Durchschnitt nur 32 (max. 49, min. 17) der vorhandenen 88 Stellplätze belegt
sind.
Nach
Auswertung der Belegungszahlen ergibt sich für die Verwaltung die Frage, ob
weitere Stellplätze zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt notwendig sind, oder ob
nicht erstmal durch eine Umrüstung auf das digitale Schließsystem, der Bedarf,
mit wesentlich geringerem finanziellem Aufwand, gedeckt werden könnte.
Darüber
hinaus bestehen Zweifel, dass die Förderrichtlinien in Bezug auf den
erforderlichen Auslastungsgrad von 80 % einzuhalten sind.
Auf Grundlage
der Kostenberechnung ist bei der Erweiterung der Abstellanlage von Kosten in
einer Höhe von mind. 180.000,00 € brutto auszugehen. Bei einer Förderung von 90
% läge der Anteil der Gemeinde Nottuln bei rund 18.000,00 €.
Aufgrund der
unsicheren Lage am Baupreismarkt und der Verantwortung des vernünftigen Umgangs
mit finanziellen Mitteln empfiehlt die Verwaltung das Schließsystem der
bestehenden Boxen zunächst umzurüsten, und erst einmal abzuwarten, wie hoch die
Auslastung der Boxen dann ist. Eine Erweiterung ist später immer noch möglich,
auch wenn dafür dann ein neuer Förderantrag gestellt werden müsste.
Finanzielle Auswirkungen:
Zunächst
keine weiteren finanziellen Auswirkungen.