Betreff
Erweiterung der B+R-Anlage am Bhf. Appelhülsen um zwei weitere Boxen
Vorlage
167/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die B+R-Anlage am Bhf. Appelhülsen wird nicht um zwei weitere Boxen erweitert. Die bestehende Anlage soll gem. Beschluss der Vorlage 033/2022 mit dem neuen Buchungs- und Zugangssystem des NWL ausgestattet werden, um eine verbesserte Verknüpfung des ÖPNV mit dem Fahrrad sowohl vor Ort als auch im gesamten NWL-Gebiet zu ermöglichen und somit die Nutzung von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes besser zu fördern. Sobald das Erfordernis besteht, dass die bestehende Anlage nicht mehr ausreichend Abstellmöglichkeit bietet, sollen weitere Abstellboxen errichtet werden und dementsprechend ein Förderantrag gestellt werden.

 


Sachverhalt:

Die 2014 errichtete B+R-Anlage wurde 2017 bereits einmal um weitere Abstellplätze erweitert. Derzeit bietet die Anlage 88 Plätze. Ziel war es weitere 44 Plätze mit der geplanten Erweiterung, welche 2020 im Rat beschlossen wurde (siehe Vorlage 082/2020), zu realisieren.

 

Derzeit wird der Zugang zu der B + R – Anlage am Bahnhof Appelhülsen über die Ausgabe von „Tokens“ bzw. „Chips“ geregelt, mit denen die Nutzer:innen Zugang zur Abstellanlage erhalten. Diese „Chips“ können bei der Gemeinde gegen Abgabe eines geringen Pfandbetrages beantragt werden. Seit 2020 müssen die ausgegebenen „Chips“ einmal jährlich reaktiviert werden.

 

Dies geschah vor dem Hintergrund, dass zuvor „Chips“ mit „unendlich“ langer Gültigkeit ausgegeben wurden. Gerade in der Anfangsphase der B+R-Anlage beantragte eine Vielzahl potenzieller Nutzer:innen einen solchen Chip, nur um im Fall der Fälle eine sichere Abstellmöglichkeit für ihr Fahrrad am Bahnhof Appelhülsen zu wissen. Gleichzeitig sorgte diese unkontrollierte Ausgabe der „Chips“ sowie die ausbleibende Rückgabe nicht genutzter „Chips“ für lange Wartelisten, die sich trotz erheblicher Überbelegungskalkulation nicht zu leeren schien. Dies führte zu zahlreichen Beschwerden.

 

Hierbei zeigt sich der Nachteil des aktuell verwendeten Systems. Eine bedarfsgerechte Erfassung von Abstellmöglichkeiten und -kapazitäten kann nicht gewährleistet werden. Gleichzeitig können nur so viele „Chips“ ausgegeben werden, wie Stellplätze vorhanden sind und Überkapazitäten kalkuliert wurden.

 

Die Erweiterung der B+R-Anlage soll gefördert werden. Bei der Förderung sind die Richtlinien des NWL zu beachten, welche besagt, dass der Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende Nutzung der Park-and-ride-Anlage spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme nachzuweisen hat. Sie wird dann als gegeben angenommen, wenn durch den Nachweis ein Auslastungsgrad von mindestens 80 % der geförderten Plätze werktags nachgewiesen ist. Sollte die geforderte Auslastung nach zwei Jahren nicht erreicht werden, ist dem Zuwendungsempfänger Gelegenheit zu geben durch geeignete Maßnahmen in weiteren zwei Jahren dafür zu sorgen, dass der Auslastungsgrad erreicht wird. Andernfalls kann ein Teilwiderruf der bewilligten Zuwendungen einschließlich der Rückforderung und der Verzinsung erfolgen.

 

Die Verwaltung hat daraufhin eine wöchentliche Überprüfung der bestehenden Abstellanlage durchgeführt, um den tatsächlichen Auslastungsgrad zu erfassen, da alleine die Anzahl der ausgegebenen „Chips“ sich als nicht ausreichend darstellte. Die Überprüfung im Zeitraum von September 2021 bis Juni 2022 hat ergeben, dass im Durchschnitt nur 32 (max. 49, min. 17) der vorhandenen 88 Stellplätze belegt sind.

 

Nach Auswertung der Belegungszahlen ergibt sich für die Verwaltung die Frage, ob weitere Stellplätze zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt notwendig sind, oder ob nicht erstmal durch eine Umrüstung auf das digitale Schließsystem, der Bedarf, mit wesentlich geringerem finanziellem Aufwand, gedeckt werden könnte.

 

Darüber hinaus bestehen Zweifel, dass die Förderrichtlinien in Bezug auf den erforderlichen Auslastungsgrad von 80 % einzuhalten sind.

 

Auf Grundlage der Kostenberechnung ist bei der Erweiterung der Abstellanlage von Kosten in einer Höhe von mind. 180.000,00 € brutto auszugehen. Bei einer Förderung von 90 % läge der Anteil der Gemeinde Nottuln bei rund 18.000,00 €.

Aufgrund der unsicheren Lage am Baupreismarkt und der Verantwortung des vernünftigen Umgangs mit finanziellen Mitteln empfiehlt die Verwaltung das Schließsystem der bestehenden Boxen zunächst umzurüsten, und erst einmal abzuwarten, wie hoch die Auslastung der Boxen dann ist. Eine Erweiterung ist später immer noch möglich, auch wenn dafür dann ein neuer Förderantrag gestellt werden müsste.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zunächst keine weiteren finanziellen Auswirkungen.