Beschlussvorschlag:
Die
Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Die etablierte Regelung wird
beibehalten.
Sachverhalt:
Zur
Pfarrer-Kroos-Str.:
Bei der
Pfarrer-Kroos-Str. handelt es sich um eine Erschließungsstraße für die
angrenzenden Wohngebiete. Eine Herabstufung in einen Verkehrsberuhigten Bereich
kann aufgrund der verkehrlichen Wichtigkeit nicht erfolgen.
Die
Pfarrer-Kroos-Str. ist als Tempo 30-Zone beschildert, welche sich bzgl. des
ruhenden Verkehrs selber regelt. Eine Herabstufung zum Verkehrsberuhigten
Bereich würde bedeuten, dass die Parkregelung organisiert werden muss. In den
meisten Fällen bedeutet dies, dass Parkplätze entfallen und die Situation für
die Anlieger verschlechtert wird. Hinzu kommt, dass bei derartig langen
Strecken eine Geschwindigkeit von 4-7 km/h nicht eingehalten und daher nicht
zur Anordnung kommt.
Zur Straße
„Am Hangenbach“:
Bei der
Straße Am Hagenbach handelt es sich um eine enge Straße mit kurzen Sichten.
Aufgrund der Breite und der Topographie können keine hohen Geschwindigkeiten
gefahren werden.
Die
Straßenverkehrsbehörde und die Kreispolizeibehörde wurden seitens der Gemeinde
Nottuln um Stellungnahme gebeten:
Die
Örtlichkeit ist derzeit keine Messstelle der KPB Coesfeld. Zur abschließenden
Bewertung bzgl. der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten wurde eine
Verkehrsmessung mit Geschwindigkeitsprofil vom Kreis Coesfeld durchgeführt. Die
gefahrene Geschwindigkeit (V85) lag hierbei unter 30 km/h. Die Unfallauswertung
für den Zeitraum 2018-2022 ist unauffällig. Es ereignete sich kein von der
Polizei aufgenommener Verkehrsunfall.
Bei einem
anschließenden Orttermin mit Straßenverkehrsbehörde, Kreis Polizeibehörde und
Gemeinde Nottuln wurde die Situation vor Ort in Augenschein genommen. Unter
allen Beteiligten bestand einvernehmen, dass kein Handlungsbedarf besteht.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Anlage 1: Anregung gemäß § 24 GO NRW – Hier: 2.
Antrag