Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW - Antrag 2: Verkehrsberuhigung der Straße Pfarrer-Kroos und Am Hagenbach
Vorlage
165/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Die etablierte Regelung wird beibehalten.

 


Sachverhalt:

Zur Pfarrer-Kroos-Str.:

Bei der Pfarrer-Kroos-Str. handelt es sich um eine Erschließungsstraße für die angrenzenden Wohngebiete. Eine Herabstufung in einen Verkehrsberuhigten Bereich kann aufgrund der verkehrlichen Wichtigkeit nicht erfolgen.

Die Pfarrer-Kroos-Str. ist als Tempo 30-Zone beschildert, welche sich bzgl. des ruhenden Verkehrs selber regelt. Eine Herabstufung zum Verkehrsberuhigten Bereich würde bedeuten, dass die Parkregelung organisiert werden muss. In den meisten Fällen bedeutet dies, dass Parkplätze entfallen und die Situation für die Anlieger verschlechtert wird. Hinzu kommt, dass bei derartig langen Strecken eine Geschwindigkeit von 4-7 km/h nicht eingehalten und daher nicht zur Anordnung kommt.

 

Zur Straße „Am Hangenbach“:

Bei der Straße Am Hagenbach handelt es sich um eine enge Straße mit kurzen Sichten. Aufgrund der Breite und der Topographie können keine hohen Geschwindigkeiten gefahren werden.

 

Die Straßenverkehrsbehörde und die Kreispolizeibehörde wurden seitens der Gemeinde Nottuln um Stellungnahme gebeten:

Die Örtlichkeit ist derzeit keine Messstelle der KPB Coesfeld. Zur abschließenden Bewertung bzgl. der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten wurde eine Verkehrsmessung mit Geschwindigkeitsprofil vom Kreis Coesfeld durchgeführt. Die gefahrene Geschwindigkeit (V85) lag hierbei unter 30 km/h. Die Unfallauswertung für den Zeitraum 2018-2022 ist unauffällig. Es ereignete sich kein von der Polizei aufgenommener Verkehrsunfall.

 

Bei einem anschließenden Orttermin mit Straßenverkehrsbehörde, Kreis Polizeibehörde und Gemeinde Nottuln wurde die Situation vor Ort in Augenschein genommen. Unter allen Beteiligten bestand einvernehmen, dass kein Handlungsbedarf besteht.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:         Anregung gemäß § 24 GO NRW – Hier: 2. Antrag