Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW - Errichten einer ca. 2-3 m breiten Sperrfläche (Halteverbot) vor dem Eingang des Gebäudes Pfarrer-Kroos-Str. 2
Vorlage
164/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung in der Straßenverkehrsordnung zur gegenseitigen Rücksicht und zum Halten und Parken, wird keine gesonderte Regelung getroffen.

 


Sachverhalt:

In der Straßenverkehrsordnung sind die gegenseitige Rücksichtnahme und das Halten und Parken geregelt. Hieraus ergibt sich, dass das Parken von Grundstückzufahrten nicht erlaubt ist. Die Grundstückszufahrten müssen als diese zu erkennen sein. Diese Regelung wird als ausreichend angesehen und bedarf keiner zusätzlichen Ergänzung.

 

Nach Rücksprache mit der anordnenden Straßenverkehrsbehörde und der Kreis Polizeibehörde wird dieser Umstand ähnlich bewertet und es besteht keine Aussicht auf Anordnung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage 1:         Anregung gemäß § 24 GO NRW – Hier: 1. Antrag